Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nachfrage Herr Hahn:

„Bei den Geschwindigkeitsmessungen werden vom Landkreis hauptsächlich stationäre Überprüfungen durchgeführt (mobile Fahrzeugmessungen). Gibt es Überlegungen, dass z. B. in Spielstraßen mit Handlasergeräten die Geschwindigkeit überprüft wird?“

Beantwortung mit Erstellung des Protokolls: Sowohl der Landkreis als auch die Polizei führen mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Nur der Polizei ist es jedoch möglich, mit Laserpistolen zu kontrollieren.  In Bezug auf die Kontrollen in den verkehrsberuhigten Bereichen erklärte die Polizei auf unsere Nachfrage, dass sowohl mit Fahrzeugen (dort wo Parkflächen eingezeichnet worden sind) als auch mit Laserpistolen in diesen Bereichen im Gemeindegebiet gemessen wird.

 

Es findet keine Aussprache statt.