Sitzung: 19.08.2020 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Nachfrage Herr Hahn:
„Bei den Geschwindigkeitsmessungen werden vom Landkreis hauptsächlich
stationäre Überprüfungen durchgeführt (mobile Fahrzeugmessungen). Gibt es
Überlegungen, dass z. B. in Spielstraßen mit Handlasergeräten die
Geschwindigkeit überprüft wird?“
Beantwortung mit
Erstellung des Protokolls: Sowohl der Landkreis als auch die Polizei führen
mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Nur der Polizei ist es jedoch
möglich, mit Laserpistolen zu kontrollieren. In Bezug auf die Kontrollen
in den verkehrsberuhigten Bereichen erklärte die Polizei auf unsere Nachfrage,
dass sowohl mit Fahrzeugen (dort wo Parkflächen eingezeichnet worden sind) als
auch mit Laserpistolen in diesen Bereichen im Gemeindegebiet gemessen wird.
Es findet keine Aussprache statt.