Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.      Die mit DS-Nr. 072/16 vom 20.07.2016 gebilligte Vorplanung für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt westlich Dreilinden (Abschnitt 9 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009), Bauabschnitt B zwischen ehemaliger Autobahnbrücke und Gemeindegrenze, vgl. Anlage 2), wird bestätigt. Die Maßnahme (Maßnahme-Nr. M-000542) wird wie folgt ausgeführt:

·       Länge des Weges ca. 721 m,

·       Wegbreite (Mindestmaß) 2,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette,

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Tragschicht mit Natursteinmineralgemisch, Deckschicht mit wassergebundener Wegedecke),

·       Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen.

 

2.      Hierfür werden im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 373.000 EUR bereitgestellt.


Herr Dr. Prüger erläutert die Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • mit Berlin in Verbindung setzen zur Fortführung des Uferweges über die Landesgrenze hinaus

 

An der Diskussion beteiligte sich: Frau Sahlmann


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen