Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.      Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im Handlungsschwerpunkt „Rudolf-Breitscheid-Straße“, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den 1. Bauabschnitt (Straße „Steinweg Süd“, vgl. Anlagen 2 u. 3) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesem Bauabschnitt sind im Haushalt 2021 11.000 € (brutto) bereitzustellen.

3.      Die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.      Der 2. Bauabschnitt (Straße „Steinweg Nord“, vgl. Anlage 3) wird der Maßnahme „Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung“ zugeordnet und nach dem dazu beschlossenen Bauprogramm weiterbearbeitet (DS-Nr. 066/20/1 vom 17.09.2020).

5.      Der 3. Bauabschnitt (Straße „Rudolf-Breitscheid-Straße“, vgl. Anlage 2) ist Bestandteil der Prioritätenliste Barrierefreie Gehwege in der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Grundsatzbeschluss DS-Nr. 089/17 vom 13.07.2017) und wird in diesem Zusammenhang weiterbearbeitet.


Frau Gasch, SB Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert anhand einer Präsentation

 

  • die Übersicht aller 6 HSP
  • Einteilung HSP 6 in drei Bauabschnitte: 1. BA Steinweg (Süd) – wird weiter beplant; 2. BA Steinweg (Nord) – wird im Rahmen der Sommerfeldsiedlung weiter beplant; 3. BA Rudolf-Breitscheid-Straße – wird in den gemeindeeigenen Gehwegkatalog aufgenommen und dort weiterverfolgt
  • Vorplanung 3. BA Rudolf-Breitscheid-Straße: Gehwegausbau im südlichen Abschnitt, Einrichtung von barrierefreien Querungen an den Einmündungen, barrierefreier Ausbau der Haltestellen, Gehwegbefestigung bis zur Bushaltestelle im nördlichen Seitenraum, im Steinweg Nord auf der westlichen Seite Anlegung eines Gehweges und Neuerrichtung der Parkstände
  • Kernstück der Planung ist der Bereich Steinweg vor der Grundschule – hier Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, in beiden Richtungen Elternvorfahrten
  • Für die weiterführenden Planungskosten für diesen BA ist die Einstellung von 11.000,00 Euro erforderlich, um zu einem Errichtungsbeschluss zu kommen.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll: „Am Friedhof, die Parkstände, die sind dort schon vorhanden und auch in einer guten Qualität. Ich habe mir das jetzt gerade noch einmal angeguckt. Da muss man eigentlich nicht erneuern. Hinzu kommt, was wünschenswert wäre, dort Park- oder Fahrradbügel für die vielen Radfahrer zu installieren, damit auch sie eine Möglichkeit haben, ihre Fahrräder dort ordentlich abzustellen.“

 

Erwiderung Frau Gasch: „Ja, wir waren vor Ort und wir haben uns auch überlegt, dort Fahrradabstellanlagen vorzusehen.“

 

Es findet keine weitere Aussprache statt.


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen