Sitzung: 30.09.2020 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 138/20
2.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und
Genehmigungsplanung für den 1. Bauabschnitt (Straße „Steinweg Süd“, vgl. Anlagen 2 u. 3) erarbeiten zu
lassen. Für die Planungsleistungen zu diesem Bauabschnitt sind im Haushalt 2021
11.000 € (brutto) bereitzustellen.
3.
Die Entwurfsplanung
für den 1. Bauabschnitt einschließlich Kostenberechnung ist der
Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
4.
Der 2. Bauabschnitt
(Straße „Steinweg Nord“, vgl. Anlage 3)
wird der Maßnahme „Verbesserung der Verkehrssituation in der
Sommerfeldsiedlung“ zugeordnet und nach dem dazu beschlossenen Bauprogramm weiterbearbeitet
(DS-Nr. 066/20/1 vom 17.09.2020).
5.
Der
3. Bauabschnitt (Straße „Rudolf-Breitscheid-Straße“, vgl. Anlage 2) ist Bestandteil der
Prioritätenliste Barrierefreie Gehwege in der Gemeinde Kleinmachnow (vgl.
Grundsatzbeschluss DS-Nr. 089/17 vom 13.07.2017) und wird in diesem
Zusammenhang weiterbearbeitet.
Frau Gasch, SB Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert anhand einer Präsentation
- die Übersicht aller 6 HSP
- Einteilung HSP 6 in drei Bauabschnitte: 1.
BA Steinweg (Süd) – wird weiter beplant; 2. BA Steinweg (Nord) – wird im
Rahmen der Sommerfeldsiedlung weiter beplant; 3. BA
Rudolf-Breitscheid-Straße – wird in den gemeindeeigenen Gehwegkatalog
aufgenommen und dort weiterverfolgt
- Vorplanung 3. BA
Rudolf-Breitscheid-Straße: Gehwegausbau im südlichen Abschnitt,
Einrichtung von barrierefreien Querungen an den Einmündungen,
barrierefreier Ausbau der Haltestellen, Gehwegbefestigung bis zur
Bushaltestelle im nördlichen Seitenraum, im Steinweg Nord auf der westlichen
Seite Anlegung eines Gehweges und Neuerrichtung der Parkstände
- Kernstück der Planung ist der Bereich
Steinweg vor der Grundschule – hier Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches, in beiden Richtungen Elternvorfahrten
- Für die weiterführenden Planungskosten
für diesen BA ist die Einstellung von 11.000,00 Euro erforderlich, um zu
einem Errichtungsbeschluss zu kommen.
Frau Sahlmann zu Protokoll: „Am Friedhof, die Parkstände, die sind dort
schon vorhanden und auch in einer guten Qualität. Ich habe mir das jetzt gerade
noch einmal angeguckt. Da muss man eigentlich nicht erneuern. Hinzu kommt, was
wünschenswert wäre, dort Park- oder Fahrradbügel für die vielen Radfahrer zu
installieren, damit auch sie eine Möglichkeit haben, ihre Fahrräder dort
ordentlich abzustellen.“
Erwiderung Frau Gasch: „Ja, wir waren vor Ort und wir haben uns auch
überlegt, dort Fahrradabstellanlagen vorzusehen.“
Es findet keine
weitere Aussprache statt.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung
– einstimmig empfohlen