Vorbemerkung
der Fragesteller:
Während
das Infektionsgeschehen der Covid-19-Pandemie über den Sommer in Brandenburg
und auch in Kleinmachnow relativ gering war, wird für den Beginn der kalten
Jahreszeit mit einem Anstieg gerechnet, da es bislang weder eine Impfung noch
ein wirksames Medikament gibt. Selbst wenn dies bislang nur eine Erwartung ist,
die sich nicht unbedingt realisieren muss, ist es aus Sicht der CDU-Fraktion
besser, darauf vorbereitet zu sein. Hinzu kommt, dass viele Menschen ihr Verhalten
angesichts des Infektionsrisikos ändern. Die Zunahme des Radverkehrs bei
gleichzeitig sinkender Auslastung der Busse ist nur ein Teilbereich dessen, für
die kalte Jahreszeit ist jedoch mit einem Anstieg des motorisierten
Individualverkehrs zu rechnen. In anderen Bundesländern, z. B.
Nordrhein-Westfalen, werden die Busse zu Schulbeginn und -ende verstärkt und
teilweise auch der Schulbeginn entzerrt, um überfüllte Busse und
Menschentrauben vor Schuleingängen zu verhindern. Weitere Änderungen des
Verhaltens betreffen die Wahrnehmung öffentlicher Veranstaltungen, der Besuch
von Restaurants und das Einkaufsverhalten. Viele Städte haben größere Flächen
für die Außengastronomie freigegeben, erlauben die Aufstellung von
Windschutzwänden oder Heizstrahlern. Schließlich müssen für die
Aufrechterhaltung der lokalen Demokratie und des Informationsflusses
ausreichende Vorkehrungen für die kommunalen Gremien getroffen werden, um die
Gemeinde Kleinmachnow auch in der Pandemie entscheidungsfähig zu halten.
Daraus
resultieren Handlungserfordernisse, um die erwarteten negativen Auswirkungen
für die Menschen in Kleinmachnow so gering wie möglich zu halten.
Wir
fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es
Planungen und wenn ja, welche, auf sich ändernde Fortbewegungspräferenzen einzugehen?
Gibt es ein Konzept oder ist ein solches beabsichtigt für den Corona-Herbst,
möglichst gemeinsam mit dem Landkreis?
2. Gibt es
Überlegungen, den Busverkehr zu den Hauptverkehrszeiten zu verstärken, um
überfüllte Busse zu verhindern? Sind andere Maßnahmen geplant, um die
Stoßzeiten zu entzerren?
3. Gibt es
Überlegungen, den Verkehrsfluss angesichts der erwarteten Zunahme des
motorisieren Individualverkehrs zum Herbst zu verbessern? Wenn ja, wie?
4. Wie
können Menschentrauben vor Schulen verhindert werden?
5. Welche
Überlegungen gibt es, um die Restaurants und Geschäfte in Kleinmachnow in
diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen?
6. Gibt es
ein umfassendes Konzept für den Fall erneuter Kontaktbeschränkungen sowohl für
die Arbeit der Gemeindeverwaltung als auch zum Umgang mit Sitzungen und
Information der Gemeindevertreterinnen und -vertreter oder wird dieses bis zur
nächsten Hauptausschusssitzung erarbeitet?
Zu 1.
Zunächst ist festzustellen, dass es während des Lockdowns zu einer
erheblichen Verringerung des individuellen Verkehrsaufkommens kam. Die Ursachen
(Heimarbeit, Kurzarbeit etc.) sind bekannt. Somit kann auch bei einem möglichen
Anstieg der Infektionszahlen im Herbst davon ausgegangen werden, dass sich
ähnliche Szenarien wiederholen. Planungen im Sinne der Fragestellung gibt es
nicht. Seitens des Landkreises gibt es bisher diesbezüglich ebenfalls keine
Aktivitäten. Inwieweit das Land Brandenburg oder der Landkreis
Potsdam-Mittelmark auf Erfahrungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
zurückgreifen, ist leider nicht bekannt.
Zu 2.
Verantwortlich für den Busverkehr ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Dieser hat für alle Regionen des Landkreises dafür Sorge zu tragen, dass ein
ausgewogenes Busangebot vorhanden ist.
Allgemein bekannt ist, dass grundsätzlich (nicht nur in Kleinmachnow)
dichtere Bustaktungen gewünscht werden. Aber: Busse fahren noch nicht autonom
und so werden natürlich die entsprechenden Busfahrerinnen und Busfahrer
benötigt, um die dichtere Taktung gewährleisten zu können. Die angespannte
Personalsituation dürfte jedoch hinreichend bekannt sein, insbesondere den
Mitgliedern des Kreistages. Ob der
Landkreis Maßnahmen im Sinne der Anfrage ergreift, ist nicht bekannt. Auch
Maßnahmen sind durch die Gemeindeverwaltung diesbezüglich nicht geplant, da
hierfür keine Zuständigkeiten gegeben sind. Für die Beispiele, die in der
Anfrage genannt sind (verstärkte Busfrequenz, Entzerrung Schulbeginn) ist die
Gemeinde nicht zuständig. Hier sind der Landkreis, die Schulen mit den Eltern-
und Schulkonferenzen, das staatliche Schulamt und das zuständige
Landesministerium angehalten, nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Eine
Unterstützung der Gemeinde Kleinmachnow im angemessenen Rahmen ist jedoch
sicherlich möglich.
Zu 3.
Es gibt kaum Möglichkeiten den Verkehrsfluss angesichts der vermuteten
Zunahme des MIV zum Herbst zu verbessern. Staus sind grundsätzlich nicht zu
erwarten. Zähfließender Verkehr ist insbesondere nur im Zeitfenster von ca.
7:00 Uhr bis ca. 8:30 Uhr feststellbar. Eine Optimierung von LSA auf den
Hauptverkehrsstraßen ist aufwändig und hat immer Auswirkungen auf angrenzende
Bereiche. Lediglich die Öffnung von den im Zuge des Neubaus der Rammrathbrücke
für den Verkehr gesperrten Bereiche könnte für eine gewisse Entlastung im Ort
sorgen. Hilfreich könnten auch die Bildung von Fahrgemeinschaften sein, um
Schülerinnen und Schüler zur Schule zu bringen und von dort abzuholen. Auch
über diese Möglichkeit sollte in den jeweiligen Schulgremien nachgedacht
werden.
Zu 4.
Hier ist zuerst zu klären, wo Menschentrauben auftreten und wie sich
diese zusammensetzen. Hinzuweisen ist zunächst auf die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in
Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12.
Juni 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 49]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. September
2020 (GVBl. II/20, [Nr. 72])“. Danach ist jede Person
aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert
Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur
Vorbeugung von Infektionen zu beachten.
Zwischen Personen ist im öffentlichen und privaten Bereich grundsätzlich
ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Allerdings gibt es
Ausnahmen. Zwischen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen und
Schülern und den Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal in den Schulen
nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in freier Trägerschaft
gilt diese Regelung nicht; die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den
Lehrkräften oder dem sonstigen Schulpersonal bleibt davon unberührt. Das gilt
jedoch nur in den Schulen. Inwieweit der Bereich vor der Schule auch
dazugezählt werden kann, ist ggf. auszulegen. Grundsätzlich wird es sich um die
gleichen Personen handeln, die auch in der Schule aufeinandertreffen.
Handelt es sich jedoch um Eltern, die ihre Kinder zur Schule gebracht
haben und im Anschluss daran noch Gespräche führen, so gilt uneingeschränkt die
SARS-CoV-2-UmgV.
Zuständig für die Durchsetzung der Verordnung sind die jeweiligen
Gesundheitsbehörden (Infektionsschutzgesetz).
Allgemein ist es wünschenswert, dass in den Schulen und Elternhäusern
regelmäßig zu diesem Thema informiert und sensibilisiert wird.
Zu 5.
Die Restaurants und Geschäfte in Kleinmachnow halten sich vorbildlich
an die Regelungen der SARS-CoV-2-UmgV.
Sie werden natürlich unterstützt, wenn sie es wünschen. Die Unterstützung kann
jedoch nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen (Baurecht, Gewerberecht,
Ordnungsrecht, Immissionsschutz etc.). Die Verwaltung wird ihre
Ermessensausübung nach Möglichkeit weit gestalten.
Zu 6.
Verwaltung
Die Verwaltung wird im Falle einer erneuten Kontaktbeschränkung auf ihr
bewährtes Handlungskonzept aus dem Frühjahr zurückgreifen und erforderliche
Modifikationen je nach Lage vornehmen. Die technische Infrastruktur wurde in
den letzten Monaten deshalb sukzessive mit Blick auf Heimarbeit ergänzt
(Laptop, Webcams, Tablets, VPN etc.).
Kernelemente des Handlungskonzepts sind:
·
Aufteilung
in Teams (A + B), die an unterschiedlichen Tagen im Rathaus arbeiten ohne sich
physisch zu begegnen; Heimarbeit an den Tagen wo keine Präsenz im Rathaus
möglich ist
·
konsequente
Heimarbeit für MA spezieller Bereiche (IT, Bürgerbüro) ohne Präsenz im Rathaus
·
online-Terminvergabe
für dringende Angelegenheiten der Bevölkerung.
Die Verwaltung wird über die üblichen Kommunikationswege wie immer
erreichbar sein. Auf die möglichen digitalen Angebote für
Verwaltungsdienstleistungen wird jedoch deutlicher hingewiesen. Weiterhin ist
die Gemeinde Teil des Pilotprojektes „Digitaler Bürgerdialog für Kommunen“ der
Bertelsmann-Stiftung. Hier geht es darum, mit den Einwohnerinnen und Einwohnern
der Gemeinde via Videochat in Kontakt zu treten. Die Erfahrungen aus dem
Projekt werden für weitere Handlungsweisen genutzt.
Vertretung
Alle Mitglieder der Gemeindevertretung sind mit Tablets ausgestattet.
Damit besteht die Möglichkeit, neben der digitalen Gremienarbeit, auch
untereinander zu kommunizieren.
Entsprechende Informationen und Zugänge für Videokonferenzen (Cisco
Webex) wurden an die Fraktionen ausgereicht. Für die Arbeit der Vertretungen im
Notfall ist die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der
kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale
Notlagenverordnung - BbgKomNotV) vom 17. April 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 19])
geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 53])“,
anzuwenden. Diese tritt zwar zum 30. September 2020 außer Kraft aber es ist
damit zu rechnen, dass im Falle weitrechender Kontaktbeschränkungen die dort
aufgezeigten Möglichkeiten zur Gremienarbeit wieder anwendbar sein werden.
Nach jetzigem Erfahrungsstand ist jedoch die Durchführung von
Präsenzsitzungen der Gremien unter Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregelungen jederzeit möglich. Es sind in diesem Zusammenhang auch
„Verhaltensregeln bei Sitzungen gemeindlicher Gremien“ aufgestellt worden. Entscheidungen zur Art und Weise der
Durchführung von Sitzungen sollten im Ältestenrat getroffen werden.
Die Information der Mitglieder der Gemeindevertretung erfolgt über die
bekannten Informationswege (E-Mail, Telefon, Videochat). Auch auf der Homepage
werden ebenfalls aktuelle Informationen jederzeit abrufbar sein. Ein
umfänglicher Informationsaustausch ist also jederzeit gewährleistet. Für die
Verwaltung werden der Vorsitzende der GV sowie die Fraktionsvorsitzenden, bei
Abwesenheit die bekannten Stellvertretungen, erste Ansprechpartner sein. Die
Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien ist jederzeit gewährleistet.