Sitzung: 11.01.2021 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 074/20
Herr Lutter:
Der Bebauungsplan KLM-BP-053
soll als einfacher B-Plan aufgestellt
werden. Das Gebiet wird in 4 Teilbereiche geteilt. Die Art der
Nutzung wird dabei nicht festgelegt. Die Teilbereiche haben unterschiedliche
Festsetzungen bei dern GRZ.
Der Festsetzungskatalog orientiert sich am Bestand. Es wird auch eine
zukünftige Bebaubarkeit zugelassen. Beim
Einzelhandel soll weiterhinnicht weiter in
die Großflächigkeit reingerutscht werden.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Schubert, Frau
Sahlmann
-
Im FNP
ist das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen.
-
Die Art
der Umsetzung dieses B-Planes ist
möglich.
Herr Ernsting:
Dies war immer ein
Missverständnis. Es war nie ein Mischgebiet als Nutzungsart
vorgesehen. Lediglich der Titel des Bebauungsplanes war so gewählt. Das Gebiet
soll hinsichtlich der Art der Nutzung bleiben wie es ist, es hat im Bestand
verschiedene Teilbereiche. Wir schlagen vor, keine Art der Nutzung
festzusetzen, sondern weiter § 34°BauGB
gelten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen