Herr Lutter:

Der Bebauungsplan KLM-BP-053 soll als einfacher B-Plan aufgestellt werden. Das Gebiet wird in 4 Teilbereiche geteilt. Die Art der Nutzung wird dabei nicht festgelegt. Die Teilbereiche haben unterschiedliche Festsetzungen bei dern GRZ. Der Festsetzungskatalog orientiert sich am Bestand. Es wird auch eine zukünftige Bebaubarkeit zugelassen. Beim Einzelhandel soll weiterhinnicht weiter in die Großflächigkeit reingerutscht werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Sahlmann

-        Im FNP ist das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen.

-        Die Art der Umsetzung dieses B-Planes ist möglich.

 

Herr Ernsting:

Dies war immer ein Missverständnis. Es war nie ein Mischgebiet als Nutzungsart vorgesehen. Lediglich der Titel des Bebauungsplanes war so gewählt. Das Gebiet soll hinsichtlich der Art der Nutzung bleiben wie es ist, es hat im Bestand verschiedene Teilbereiche. Wir schlagen vor, keine Art der Nutzung festzusetzen, sondern weiter § 34°BauGB gelten zu lassen.

 


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen