Herr Ernsting:

Wie Sie wissen, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Ende 2019 den Bebauungsplan „Kiebitzberge“ auf Antrag von Anwohnern ein weiteres Mal für unwirksam erklärt. Wir hatten daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Nun hat das BVerwG die Revision des Normenkontrollverfahrens zugelassen. Wir werden bis Ende des Monats die Revisionsbegründung abgeben. Die Zulassung der Revision bedeutet aber noch nicht, dass wir Erfolgreich erfolgreich sein werden, aber es ist ein erster Schritt. Aber das Bundesverwaltungsgericht wird nun auch noch mal schauen, ob eine Heilung möglich ist.

 

Herr Schubert:

 weißt weist darauf, dass die Zulassung der Revision nicht bedeutet, dass es sie zum Erfolg führt und wir die Gemeinde den B-Plan retten könnenkann.