Auf Grund des § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nimmt Herr Grubert an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

Der Grundsatzbeschluss DS-Nr. 066/20/1 wird wie folgt ergänzt:

Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit einem Modell nach dem Vorbild der Berliner „Schinkel“-Leuchte in LED, zu prüfen ist der Einsatz eines intelligenten Lichtsteuerungssystems.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 151/20 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Herr Templin

- Herr Warnick

- Frau Sahlmann

- Frau Scheib

- Herr Ernsting

 

 

Herr Templin beantragt gemäß § 22 Mitwirkungsverbot der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg darüber abzustimmen, ob Frau Sahlmann als befangen gilt.

         Dem Antrag wird mehrheitlich nicht zugestimmt, so dass Frau Sahlmann an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt.

 

 

Herr Templin bringt nachdrücklich zum Ausdruck, dass er es überhaupt nicht verstehen kann, wie nach einer so umfangreichen und aufwendigen Bürgerbeteiligung für dieses Bauvorhaben in der Sommerfeldsiedlung, dessen Ergebnis sich nun in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung widerspiegelt, nun aus den Reihen der Gemeindevertretung Maßgaben bzw. Änderungsvorschläge eingebracht werden. Da fand im Vorfeld eine Beteiligung aller statt.

 

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

Der Beschlussvorschlag, 2. Satz, wird folgendermaßen geändert:

Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit einem Modell nach dem Vorbild der Leipziger Leuchte (Richard IV) in LED, zu prüfen ist der Einsatz eines intelligenten Lichtsteuerungssystems.

Die Höhe soll gemeindetypisch und dem Ortsbild entsprechend angepasst werden.

         Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.


Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der beschlossenen Maßgabe mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 151/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 11.02.2021 zu setzen.