Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Auf Grund des § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nimmt Herr Grubert an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

Der Errichtungsbeschluss DS-Nr. 067/20/1 wird wie folgt ergänzt:

Zu 2)     Die Gesamtkosten der Bauphase A (Maßnahmen M-000818 bis M-000823) erhöhen sich aufgrund der beschlossenen Ergänzung zur Straßenbeleuchtung auf insgesamt 5.757.000 EUR,- (brutto).

Die sich hieraus ergebenden finanziellen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2025 sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.

Zu 3)     Der Zeitraum für die Durchführung der Bauphase A verändert sich aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen. Die Maßnahmen sollen nunmehr im Zeitraum 2021 – 2025 umgesetzt werden.

Die ingenieurtechnische Planung für die Maßnahmen soll 2021 und 2022 erfolgen. Die Ausschreibungen und der Beginn der einzelnen Baumaßnahmen erfolgen ab 2022 und erstrecken sich bis voraussichtlich 2025.

Zu 4)     Der Bürgermeister wird beauftragt, einen weiteren Errichtungsbeschluss für die für nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2026 – 2029) rechtzeitig vor Ende der Bauphase A vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden vorangestellten Satz ergänzt:

Die Maßgabe des Hauptausschusses zur DS-Nr. 151/20 ist auch dieser Drucksache zu Grunde zu legen.

         Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.


Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der beschlossenen Maßgabe mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 152/2021 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 11.02.2021 zu setzen.