1.   Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ weitergeführt. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.   Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

4.   Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“

·       Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“, Konzept Festsetzungen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 074/20 beteiligen sich:

Herr Steinacker

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 074/20:

Die DS-Nr. 074/20 wird einstimmig beschlossen.