Sitzung: 11.02.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 074/20
1. Das Bebauungsplan-Verfahren wird
unter der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ weitergeführt. Dies
ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
4. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
·
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“, Konzept Festsetzungen
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 074/20 beteiligen sich:
Herr Steinacker
Frau Schwarzkopf
Abstimmung zur DS-Nr. 074/20:
Die DS-Nr. 074/20 wird einstimmig beschlossen.