Die Abgrenzung des  Plangebietes KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. DS-Nr. 038/16 vom 19.05.2016) wird zur Fortsetzung der verbindlichen Bauleitplanung verändert.
Die Abgrenzung des bisherigen und des neuen Geltungsbereiches können den Anlagen 1a und 1b entnommen werden. Die neue Abgrenzung (Anlage 1b) ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       a) Abgrenzung des bisherigen Geltungsbereiches KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

·       b) Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

·       c) Übersicht Wettbewerbsgebiet

·       Teilnehmergemeinschaft Teleinternetcafé/Treibhaus Landschaftsarchitektur, Wettbewerbs-
beitrag,
Lageplan M 1 : 1.500 vom Juli 2019

·       Teilnehmergemeinschaft, Städtebaulicher Entwurf, Lageplan M 1:1.500 vom Oktober 2020

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Herr Krüger für befangen. Er nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 168/20 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 168/20 beteiligen sich:

Herr Templin

Herr Schubert

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 168/20:

Die DS-Nr. 168/20 wird einstimmig beschlossen.