Sitzung: 11.02.2021 Gemeindevertretung
Einwohnerentwicklung
Einwohner
mit Hauptwohnung: 20.296
Einwohner
mit Nebenwohnung: 704
Statistik für das Jahr 2020
Geburten: 85
Sterbefälle: 199
Ausstellung von Dokumenten
Personalausweise
1.956
Europässe
1.016
Kinderreisepässe 93
Corona-Pandemie, Stand 10. Februar 2021
Kleinmachnow Landkreis
PM
Laborbestätigt: 466 5.436
Aktuell infiziert: 4 217
Verstorben: 20 141
· An alle
Beschäftigten im Rathaus wurden FFP2-Masken verteilt, die im Rathaus getragen
werden müssen, außer am eigenen Arbeitsplatz.
· Das mobile
Arbeiten ist unkompliziert möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen und wird
sehr gut von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen. Die Regelung
gilt vorerst bis Ende März 2021.
· Das Rathaus bleibt
bis zum 1. April 2021 geschlossen. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung
möglich. Wenn der Inzidenzwert es zulässt, kann das Rathaus nach Ostern
entweder stufenweise oder ganz wieder geöffnet werden.
· Im Rahmen der
Fürsorgepflicht können sich ab nächster Woche die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den KITAs freiwillig einmal in der Woche auf Corona testen zu
lassen. Der Test findet immer montags statt und ein positiver Test wird automatisch
dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird dann
von uns verpflichtet, sich dann beim Arzt einem PCR-Test zu unterziehen. Die
Testungen in den KITAs werden erstmal über einen Zeitraum von vier Wochen
durchgeführt und sind mit dem Eigenbetrieb KITA-Verbund und mit dem Personalrat
abgestimmt. Ich hoffe, dass die Tests gut angenommen werden.
Beitragserstattung der Elternbeiträge für KITA und
Hort
In Anlehnung an die Regelung des
Ministeriums, die das unterstützen, wurde hier auch eine Regelung getroffen. Es
muss unterschieden werden zwischen Hort und KITA. Im Hortbereich ist es so,
dass in diesem Jahr die Schule noch nicht geöffnet hat, so dass nur eine
Notbetreuung für Kinder in Schule und Hort stattfindet, deren Eltern
alleinerziehend sind oder in systemrelevanten Berufen arbeiten. Wenn jemand
nicht arbeiten gehen kann, weil die Kinder Schule und Hort nicht besuchen
dürfen, bekommen sie den Elternbeitrag zurück. Sollte jemand systemrelevant
sein und an Tagen, wo es möglich ist, die Kinder nicht in Schule oder Hort zu
schicken, sieht die Landesregierung vor, wer bis 50 % der Tage wahrnimmt bekommt
die Hälfte des Beitrages zurück und wer über 50 % der Tage wahrnimmt, muss den
vollen Elternbeitrag bezahlen.
Im KITA-Bereich gab es keine Schließung,
trotzdem hat die Landesregierung angeregt, wenn es möglich ist, die Kinder zu
Hause zu lassen. Wer sein Kind nicht in die KITA bringt, bekommt im Januar und
Februar den vollen Beitrag zurück, bis 10 Tage 50 % und bei mehr als 10 Tagen
muss der Beitrag voll bezahlt werden. Der Elternbeitrag wird im Februar und
März nicht eingezogen. Den Eltern wurde mitgeteilt, dass im März eine
Endabrechnung stattfinden wird.
Tag des Gedenkens für die Opfer des
Nationalsozialismus
Wie in jedem Jahr haben der Bürgermeister, der Vorsitzende der
Gemeindevertreter und sein erster Stellvertreter am 27. Januar 2021 am OdF-Platz
ein Blumengebinde niedergelegt. Auch andere Parteiorganisationen haben der
Opfer gedacht. Es hat uns gefreut, dass dieser Tag trotz der Pandemie nicht
vergessen wurde.