Sitzung: 11.02.2021 Gemeindevertretung
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Der
Vorsitzende gratuliert Frau Roß, Herrn Steinacker, Frau Schwarzkopf, Herrn
Jantc, Herrn Dr. Braun sowie dem Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn
Ernsting, nachträglich zum Geburtstag.
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Nach
bereits erfolgter schriftlicher Information zur ersten digitalen Sitzung der
Gemeindevertretung erläutert der Vorsitzende, Herr Liebrenz, noch einmal die
Abläufe bei Befangenheit, zeitweiser Abwesenheit und den Abstimmungen. Er führt
aus, dass die Einwohnerfragestunde nicht in der üblichen Form durchgeführt
werden kann, verweist aber darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen
schriftlich einreichen können.
Bericht aus dem Regionalausschuss
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Am 8.
Februar 2021 fand eine Sitzung des Regionalausschusses statt. Der Vorsitzende
des Regionalausschusses Stahnsdorf, Herr Michel, verlässt die Gemeinde durch
Umzug. Frau Schmidt-Faber übernimmt den Ausschussvorsitz.
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Aus der
Stadt Teltow gibt es einen Antrag, dass die Kommunen Teltow, Stahnsdorf und
Kleinmachnow gemeinsam eine kombinierte Wasserstoff- bzw. Biogastankstelle
errichten. Der Antrag wurde vorgestellt und befindet sich in Bearbeitung. Aus
Sicht von Stahnsdorf und Kleinmachnow ist er in der jetzigen Form noch nicht
zustimmungsfähig, da noch organisatorische, technische und finanzielle Fragen
zu klären sind. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Vorsitzenden von
Stahnsdorf und Kleinmachnow auf den Teltower Antragsteller zugehen und an einer
Qualifizierung des Antrages arbeiten werden.
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Im Rahmen
der anstehenden Diskussion der Verlängerung der Konzessionsverträge, die auch
in Stahnsdorf ansteht, kam der Hinweis, dass es sinnvoll sein könnte, die
Ausschreibungsfristen bzw. Daten so weit zu harmonisieren, dass die drei
Kommunen eine gemeinsame Ausschreibung durchführen. Das würde zunächst die
Grundlage dafür ergeben, dass es theoretisch möglich sein könnte, das
gemeinsame Stadtwerke, die natürlich noch zu gründen wären, bewerbungsfähig
sein könnten. Das sind sehr viele Konjunktive, gleichwohl ist es aber auf der
Zeitschiene betrachtenswert, weil die Konzessionsverträge in Stahnsdorf im Jahr
2024 auslaufen. Nichtsdestotrotz durch die vertraglichen Vorlaufzeiten könnte
Stahnsdorf bis 2022 schon Position beziehen. Das ist ein Thema, das in allen
drei Kommunen betrachtet werden müsste, wobei wir von einem Zeitraum reden, der
ab 2030 erst wirksam werden würde.
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Der
Bürgermeister hat angekündigt, dass voraussichtlich im März 2021 das Gutachten
rund um eine kommunale Schwimmhalle im Bereich TKS zur Verfügung steht und alle
Mitgliedern der Gemeindevertretung zugänglich gemacht wird.
Nachfragen und Anmerkungen:
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
Es liegt ja noch nicht lange zurück, dass wir einen entsprechenden
Beschluss zu den Stadtwerken gefasst haben. Den haben wir damals deswegen
gefasst, weil die Zeit für eine Gründung von Stadtwerken als viel zu kurz
erschien. Jetzt haben wir die Situation, dass für Stahnsdorf die Zeit auch
langsam knapp wird, weil sie sich bis 2022 entschieden haben müssen.
Bürgermeister Herr Grubert
2024.
Herr Templin
2024 laufen die Verträge aus, aber zwei Jahre vorher müsste man sie
kündigen.
Bürgermeister Herr Grubert
In Stahnsdorf ist es anders. Die haben einen Vertrag der vor 20 Jahren
geschlossen wurde und grundsätzlich ausläuft. Sie haben aber in der Gestalt
Recht, Herr Templin, wenn Stahnsdorf etwas Richtiges machen will, dann müssen
sie wirklich 2022 anfangen, weil man tatsächlich zwei Jahre braucht. Der
Vertrag von Stahnsdorf ist aber ein anderer Vertrag als bei uns. Wir hatten
einen 20-Jahres-Vertrag, nach dem man aussteigen konnte und Stahnsdorf hat
einen 20-Jahres-Vertrag, der 2024 ausläuft.
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
Es ist so, dass diese ganze möglicherweise Neugründung von Stadtwerken,
kommunale Übernahme des Leitungsnetzes einen großen Vorlauf erfordert und wir
haben die Situation, dass Teltow und Kleinmachnow sagen, dass das sowieso nicht
in Frage kommt, weil Stahnsdorf dabei sein müsste. Wenn Stahnsdorf wieder einen
anderen Weg geht, dann wirkt sich das so zurück, deshalb wollte ich das von
Herrn Liebrenz Gesagte unterstützen, damit das Thema auch jetzt schon mit einem
gewissen Druck behandelt wird. Das für und wider ist schon kompliziert, aber
auch ohne Weiteres lösbar. Man braucht aber die entsprechende Zeit und die Uhr
tickt jetzt schon.
Vorsitzender Herr Liebrenz
Sie haben Recht, Herr Templin. Konkret geht es darum, für Stahnsdorf
auszuloten, dass sie noch einmal eine Verlängerung der jetzigen Verträge um 8-9
Jahre verhandelt. Dann würde es zeitlich mit dem Auslaufen unserer eigenen
Verträge harmonisiert sein und Teltow würde dann 2 Jahre später wiederum in
eine ähnliche Situation kommen. Dadurch würde sich ein Szenario abbilden lassen
können, in dem wir tatsächlich in eine Verhandlungsposition kommen in einem
Dreiergestirn, so wie wir es vorher noch nicht hatten. Das ist der Ansatz, der
im Moment verfolgenswert ist.
Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO
Es sind zwei Gemeinderatsmitglieder im Moment nicht sichtbar. Ich finde
es schwierig, wenn jemand teilnimmt, den ich nicht sehe. Wenn man in der
Gemeindevertretersitzung rausgeht, dann sieht man, dass die Person nicht mehr
da ist, aber hier weiß ich nicht, ob die Personen anwesend sind oder nicht.
Unter Demokratiegesichtspunkten und Transparenz finde ich das nicht so gut. Es
könnte hinterher unklar sein, wie viele Personen anwesend waren, was war die
Mehrheit. Ich weiß nicht, wie die Sitzungsleitung das sieht. Bei den
Verwaltungsmitarbeitern sehe ich das Problem nicht, aber bei denen, die
letztendlich eine Stimme abgeben, finde ich es schwierig.
Vorsitzender Herr Liebrenz
Vielen Dank für die Anmerkung, Herr Schubert. Ganz formal muss es so
sein, wenn wir einen Tagesordnungspunkt, der Abstimmungsbedarf hat aufrufen,
dann muss vom Moment des Aufrufens bis zur Abstimmung sichergestellt sein, dass
ich alle Teilnehmenden sehe. Dazwischen gibt es natürlich auch Momente, wo wir
allgemein sprechen. Dann wäre es durchaus denkbar, wenn jemand z. B. zur
Toilette geht. In so einem Fall bitte ich darum, das Videobild wegzuschalten,
damit klar ist, dass man nicht da ist. Wenn ich aber einen Tagesordnungspunkt
aufrufe muss ich sicherstellen, dass alle mitmachen können, ansonsten haben wir
gegebenenfalls dann ein Problem. Ich werde aber im Moment vor der Abstimmung
jeden Teilnehmenden nochmal fragen, ob der vorherigen Diskussion inhaltlich
voll gefolgt werden konnte. Anschließend werde ich das Abstimmungsvotum
entgegennehmen.
Frau Linke, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO
Ich wollte nur sagen, dass ich die ganze Zeit anwesend bin, aber ich
stille zwischendurch und das würde ich gerne ohne Publikum tun. Ich hoffe,
Matthias, das ist für Dich legitim, wenn ich zwischendurch mal das Bild
ausblende. Ich bin aber anwesend und höre zu.
Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO
Das ist legitim, nur gibt es vielleicht Leute, die dachten, dass sie
die ganze Zeit das Bild ausblenden können und das fände ich nicht so gut.
Frau Richel, Fraktion CDU
Ich möchte nochmal auf das eingehen, was Herr Schubert gesagt hat. Herr
Schubert hat völlig Recht, dass die Kommunalverfassung vorsieht, von einer
Saalöffentlichkeit und einer Anwesenheit in einem Raum. Die Kommunalverfassung,
so wie sie jetzt geschrieben ist, legt nicht fest, was der digitale Raum ist.
Selbst wenn wir z. B. einen Antrag auf Befangenheit haben, haben wir heute die
Schwierigkeit festzulegen, was es eigentlich bedeutet, wenn ein Mandatsträger
befangen ist. Stellen wir dann das Video aus? Normalerweise steht in der
Kommunalverfassung, dass der Mandatsträger dann in den Zuschauerraum zu gehen
hat. Ich finde schon, dass wir ganz klare Regeln treffen sollten. Wir sollten
ganz genau festlegen, wann wir eine Pause machen und wann die Aufmerksamkeit
von allen Gemeindevertretern erforderlich ist. Ich habe höchsten Respekt, liebe
Frau Linke, dass Sie unter den Umständen überhaupt an der Sitzung teilnehmen.
Danke.
Vorsitzender, Herr Liebrenz
Die Kommunalverfassung sieht vor, dass derjenige, der befangen ist, den
eigentlichen Handlungs- bzw. Sitzungsraum verlässt. Also ein physikalisches
Wegbewegen, was man auch machen kann, wenn man sich ein Stück weit von der
Kamera fortbewegt. Wenn die betreffende Person weggeschaltet ist, kann man
nicht mehr unterscheiden, ob sie nur zur Toilette ist, eventuell ein Kameraausfall
vorliegt oder ob eine Befangenheit vorliegt. Das ist schwierig, also Kamera an,
stummschalten und einen anderen optischen Zustand herstellen, als wenn man an
der Sitzung teilnimmt. Das ist eine Lösungsmöglichkeit, die wir heute alle
bewerkstelligen können und die es uns nicht unnötig schwermacht.
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
Ich finde, Sie sollten das eindeutig machen. D. h. das Video ausblenden
heißt, dass man nicht in dem digitalen Raum der Gemeindevertretung anwesend
ist. Wer als befangen zu gelten hat, der sollte sein Video für die Zeit
ausschalten. Die Anwesenheit durch Videosichtbarkeit ist ja nur zu Zeiten der
Abstimmung relevant, d. h. jeder, der auch während der Behandlung eines
Tagesordnungspunktes abwesend ist, ist ja nicht davon eingeschränkt, an der
Abstimmung teilzunehmen, so dass die bildliche Anwesenheit nur nötig ist, wenn
die Abstimmung vollzogen wird. Ich finde, das ist eindeutig. Alle, die schwarz
sind, sind in diesem Moment quasi nicht im Raume. Das ist ja auch irrelevant,
ob sie das sind oder nicht.
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist nicht irrelevant.
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
Natürlich ist das irrelevant. Wenn ich in der Gemeindevertretersitzung
z. B. während der Einlassung von Herrn Schubert rauchen gehe, dann hat das
überhaupt keinen Einfluss auf das, was er sagt oder auf das spätere
Abstimmungsverhalten.
Vorsitzender, Herr Liebrenz
Herr Templin, ich muss Sie da korrigieren. Es gibt die eindeutige
Vorgabe, dass sichergestellt sein muss, dass alle per Video zugeschalteten
Mitglieder der Gemeindevertretung voll inhaltlich der Diskussion folgen können.
Wenn man das Videobild ausschaltet, kann ich nicht unterscheiden, ob eine
Störung vorliegt oder ob es absichtlich ausgeschaltet wurde. Da muss ich eine
Unterscheidung treffen und deshalb lege ich jetzt noch einmal fest, wer im
Diskussionsprozess oder in der Abstimmung als befangen gilt, möge sein
Videobild durch Kameraperspektivwechsel oder durch Aufstehen in irgendeiner
Weise so erkenntlich zu machen, dass ich das zuordnen kann. Wenn der Bildschirm
aus ist, kann ich das nicht zuordnen.
Frau Scheib, Fraktion CDU
Manchmal muss ich mein Bild abschalten, weil ich sonst überhaupt nichts
mehr höre. Ich habe gerade große Probleme mit dem WLAN. Es tut mir wirklich
leid.
Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO
Der Punkt ist, dass wir hier eine öffentliche Funktion wahrnehmen. Da
denke ich, genau wie Frau Richel, dass es sich mit dieser öffentlichen Funktion
nicht verträgt, zwar anwesend zu sein, aber keine Präsenz zu zeigen, d. h. den
Bildschirm auszuschalten. Das steht nirgends in der Gemeindeverfassung, aber es
ergibt sich aus Sinn und Zweck und aus dem Geist. Wir sind hier, weil wir
gewählte Vertreter der Bürger Kleinmachnows sind und wir sind hier, um der
Verwaltung die Stirn zu bieten, sie zu kontrollieren, sie zu bestätigen oder
sie anzufeuern. Es gehört sich für ein demokratisches Gremium wie unseres
nicht, die Kamera auszuschalten. Mein Appell, wenn man nicht gerade etwas tut,
was man den anderen nicht zeigen will, sollte man sich sehen lassen und nicht
hinter einer schwarzen Wand verstecken. Das ist undemokratisch.