Ø Der Vorsitzende gratuliert Frau Roß, Herrn Steinacker, Frau Schwarzkopf, Herrn Jantc, Herrn Dr. Braun sowie dem Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting, nachträglich zum Geburtstag.

 

Ø Nach bereits erfolgter schriftlicher Information zur ersten digitalen Sitzung der Gemeindevertretung erläutert der Vorsitzende, Herr Liebrenz, noch einmal die Abläufe bei Befangenheit, zeitweiser Abwesenheit und den Abstimmungen. Er führt aus, dass die Einwohnerfragestunde nicht in der üblichen Form durchgeführt werden kann, verweist aber darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen schriftlich einreichen können.

 

 

Bericht aus dem Regionalausschuss

·       Am 8. Februar 2021 fand eine Sitzung des Regionalausschusses statt. Der Vorsitzende des Regionalausschusses Stahnsdorf, Herr Michel, verlässt die Gemeinde durch Umzug. Frau Schmidt-Faber übernimmt den Ausschussvorsitz.

·       Aus der Stadt Teltow gibt es einen Antrag, dass die Kommunen Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow gemeinsam eine kombinierte Wasserstoff- bzw. Biogastankstelle errichten. Der Antrag wurde vorgestellt und befindet sich in Bearbeitung. Aus Sicht von Stahnsdorf und Kleinmachnow ist er in der jetzigen Form noch nicht zustimmungsfähig, da noch organisatorische, technische und finanzielle Fragen zu klären sind. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Vorsitzenden von Stahnsdorf und Kleinmachnow auf den Teltower Antragsteller zugehen und an einer Qualifizierung des Antrages arbeiten werden.

·       Im Rahmen der anstehenden Diskussion der Verlängerung der Konzessionsverträge, die auch in Stahnsdorf ansteht, kam der Hinweis, dass es sinnvoll sein könnte, die Ausschreibungsfristen bzw. Daten so weit zu harmonisieren, dass die drei Kommunen eine gemeinsame Ausschreibung durchführen. Das würde zunächst die Grundlage dafür ergeben, dass es theoretisch möglich sein könnte, das gemeinsame Stadtwerke, die natürlich noch zu gründen wären, bewerbungsfähig sein könnten. Das sind sehr viele Konjunktive, gleichwohl ist es aber auf der Zeitschiene betrachtenswert, weil die Konzessionsverträge in Stahnsdorf im Jahr 2024 auslaufen. Nichtsdestotrotz durch die vertraglichen Vorlaufzeiten könnte Stahnsdorf bis 2022 schon Position beziehen. Das ist ein Thema, das in allen drei Kommunen betrachtet werden müsste, wobei wir von einem Zeitraum reden, der ab 2030 erst wirksam werden würde.

·       Der Bürgermeister hat angekündigt, dass voraussichtlich im März 2021 das Gutachten rund um eine kommunale Schwimmhalle im Bereich TKS zur Verfügung steht und alle Mitgliedern der Gemeindevertretung zugänglich gemacht wird.

 

 

Nachfragen und Anmerkungen:

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Es liegt ja noch nicht lange zurück, dass wir einen entsprechenden Beschluss zu den Stadtwerken gefasst haben. Den haben wir damals deswegen gefasst, weil die Zeit für eine Gründung von Stadtwerken als viel zu kurz erschien. Jetzt haben wir die Situation, dass für Stahnsdorf die Zeit auch langsam knapp wird, weil sie sich bis 2022 entschieden haben müssen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

2024.

 

 

Herr Templin

2024 laufen die Verträge aus, aber zwei Jahre vorher müsste man sie kündigen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

In Stahnsdorf ist es anders. Die haben einen Vertrag der vor 20 Jahren geschlossen wurde und grundsätzlich ausläuft. Sie haben aber in der Gestalt Recht, Herr Templin, wenn Stahnsdorf etwas Richtiges machen will, dann müssen sie wirklich 2022 anfangen, weil man tatsächlich zwei Jahre braucht. Der Vertrag von Stahnsdorf ist aber ein anderer Vertrag als bei uns. Wir hatten einen 20-Jahres-Vertrag, nach dem man aussteigen konnte und Stahnsdorf hat einen 20-Jahres-Vertrag, der 2024 ausläuft.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Es ist so, dass diese ganze möglicherweise Neugründung von Stadtwerken, kommunale Übernahme des Leitungsnetzes einen großen Vorlauf erfordert und wir haben die Situation, dass Teltow und Kleinmachnow sagen, dass das sowieso nicht in Frage kommt, weil Stahnsdorf dabei sein müsste. Wenn Stahnsdorf wieder einen anderen Weg geht, dann wirkt sich das so zurück, deshalb wollte ich das von Herrn Liebrenz Gesagte unterstützen, damit das Thema auch jetzt schon mit einem gewissen Druck behandelt wird. Das für und wider ist schon kompliziert, aber auch ohne Weiteres lösbar. Man braucht aber die entsprechende Zeit und die Uhr tickt jetzt schon.

 

 

Vorsitzender Herr Liebrenz

Sie haben Recht, Herr Templin. Konkret geht es darum, für Stahnsdorf auszuloten, dass sie noch einmal eine Verlängerung der jetzigen Verträge um 8-9 Jahre verhandelt. Dann würde es zeitlich mit dem Auslaufen unserer eigenen Verträge harmonisiert sein und Teltow würde dann 2 Jahre später wiederum in eine ähnliche Situation kommen. Dadurch würde sich ein Szenario abbilden lassen können, in dem wir tatsächlich in eine Verhandlungsposition kommen in einem Dreiergestirn, so wie wir es vorher noch nicht hatten. Das ist der Ansatz, der im Moment verfolgenswert ist.

 

 

Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO

Es sind zwei Gemeinderatsmitglieder im Moment nicht sichtbar. Ich finde es schwierig, wenn jemand teilnimmt, den ich nicht sehe. Wenn man in der Gemeindevertretersitzung rausgeht, dann sieht man, dass die Person nicht mehr da ist, aber hier weiß ich nicht, ob die Personen anwesend sind oder nicht. Unter Demokratiegesichtspunkten und Transparenz finde ich das nicht so gut. Es könnte hinterher unklar sein, wie viele Personen anwesend waren, was war die Mehrheit. Ich weiß nicht, wie die Sitzungsleitung das sieht. Bei den Verwaltungsmitarbeitern sehe ich das Problem nicht, aber bei denen, die letztendlich eine Stimme abgeben, finde ich es schwierig.

 

 

Vorsitzender Herr Liebrenz

Vielen Dank für die Anmerkung, Herr Schubert. Ganz formal muss es so sein, wenn wir einen Tagesordnungspunkt, der Abstimmungsbedarf hat aufrufen, dann muss vom Moment des Aufrufens bis zur Abstimmung sichergestellt sein, dass ich alle Teilnehmenden sehe. Dazwischen gibt es natürlich auch Momente, wo wir allgemein sprechen. Dann wäre es durchaus denkbar, wenn jemand z. B. zur Toilette geht. In so einem Fall bitte ich darum, das Videobild wegzuschalten, damit klar ist, dass man nicht da ist. Wenn ich aber einen Tagesordnungspunkt aufrufe muss ich sicherstellen, dass alle mitmachen können, ansonsten haben wir gegebenenfalls dann ein Problem. Ich werde aber im Moment vor der Abstimmung jeden Teilnehmenden nochmal fragen, ob der vorherigen Diskussion inhaltlich voll gefolgt werden konnte. Anschließend werde ich das Abstimmungsvotum entgegennehmen. 

 

 

Frau Linke, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO

Ich wollte nur sagen, dass ich die ganze Zeit anwesend bin, aber ich stille zwischendurch und das würde ich gerne ohne Publikum tun. Ich hoffe, Matthias, das ist für Dich legitim, wenn ich zwischendurch mal das Bild ausblende. Ich bin aber anwesend und höre zu.

 

 

 

 

Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO

Das ist legitim, nur gibt es vielleicht Leute, die dachten, dass sie die ganze Zeit das Bild ausblenden können und das fände ich nicht so gut.

 

 

Frau Richel, Fraktion CDU

Ich möchte nochmal auf das eingehen, was Herr Schubert gesagt hat. Herr Schubert hat völlig Recht, dass die Kommunalverfassung vorsieht, von einer Saalöffentlichkeit und einer Anwesenheit in einem Raum. Die Kommunalverfassung, so wie sie jetzt geschrieben ist, legt nicht fest, was der digitale Raum ist. Selbst wenn wir z. B. einen Antrag auf Befangenheit haben, haben wir heute die Schwierigkeit festzulegen, was es eigentlich bedeutet, wenn ein Mandatsträger befangen ist. Stellen wir dann das Video aus? Normalerweise steht in der Kommunalverfassung, dass der Mandatsträger dann in den Zuschauerraum zu gehen hat. Ich finde schon, dass wir ganz klare Regeln treffen sollten. Wir sollten ganz genau festlegen, wann wir eine Pause machen und wann die Aufmerksamkeit von allen Gemeindevertretern erforderlich ist. Ich habe höchsten Respekt, liebe Frau Linke, dass Sie unter den Umständen überhaupt an der Sitzung teilnehmen. Danke.

 

 

Vorsitzender, Herr Liebrenz

Die Kommunalverfassung sieht vor, dass derjenige, der befangen ist, den eigentlichen Handlungs- bzw. Sitzungsraum verlässt. Also ein physikalisches Wegbewegen, was man auch machen kann, wenn man sich ein Stück weit von der Kamera fortbewegt. Wenn die betreffende Person weggeschaltet ist, kann man nicht mehr unterscheiden, ob sie nur zur Toilette ist, eventuell ein Kameraausfall vorliegt oder ob eine Befangenheit vorliegt. Das ist schwierig, also Kamera an, stummschalten und einen anderen optischen Zustand herstellen, als wenn man an der Sitzung teilnimmt. Das ist eine Lösungsmöglichkeit, die wir heute alle bewerkstelligen können und die es uns nicht unnötig schwermacht. 

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Ich finde, Sie sollten das eindeutig machen. D. h. das Video ausblenden heißt, dass man nicht in dem digitalen Raum der Gemeindevertretung anwesend ist. Wer als befangen zu gelten hat, der sollte sein Video für die Zeit ausschalten. Die Anwesenheit durch Videosichtbarkeit ist ja nur zu Zeiten der Abstimmung relevant, d. h. jeder, der auch während der Behandlung eines Tagesordnungspunktes abwesend ist, ist ja nicht davon eingeschränkt, an der Abstimmung teilzunehmen, so dass die bildliche Anwesenheit nur nötig ist, wenn die Abstimmung vollzogen wird. Ich finde, das ist eindeutig. Alle, die schwarz sind, sind in diesem Moment quasi nicht im Raume. Das ist ja auch irrelevant, ob sie das sind oder nicht.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das ist nicht irrelevant.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Natürlich ist das irrelevant. Wenn ich in der Gemeindevertretersitzung z. B. während der Einlassung von Herrn Schubert rauchen gehe, dann hat das überhaupt keinen Einfluss auf das, was er sagt oder auf das spätere Abstimmungsverhalten.

 

 

Vorsitzender, Herr Liebrenz

Herr Templin, ich muss Sie da korrigieren. Es gibt die eindeutige Vorgabe, dass sichergestellt sein muss, dass alle per Video zugeschalteten Mitglieder der Gemeindevertretung voll inhaltlich der Diskussion folgen können. Wenn man das Videobild ausschaltet, kann ich nicht unterscheiden, ob eine Störung vorliegt oder ob es absichtlich ausgeschaltet wurde. Da muss ich eine Unterscheidung treffen und deshalb lege ich jetzt noch einmal fest, wer im Diskussionsprozess oder in der Abstimmung als befangen gilt, möge sein Videobild durch Kameraperspektivwechsel oder durch Aufstehen in irgendeiner Weise so erkenntlich zu machen, dass ich das zuordnen kann. Wenn der Bildschirm aus ist, kann ich das nicht zuordnen.

 

 

Frau Scheib, Fraktion CDU

Manchmal muss ich mein Bild abschalten, weil ich sonst überhaupt nichts mehr höre. Ich habe gerade große Probleme mit dem WLAN. Es tut mir wirklich leid.

 

 

Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO

Der Punkt ist, dass wir hier eine öffentliche Funktion wahrnehmen. Da denke ich, genau wie Frau Richel, dass es sich mit dieser öffentlichen Funktion nicht verträgt, zwar anwesend zu sein, aber keine Präsenz zu zeigen, d. h. den Bildschirm auszuschalten. Das steht nirgends in der Gemeindeverfassung, aber es ergibt sich aus Sinn und Zweck und aus dem Geist. Wir sind hier, weil wir gewählte Vertreter der Bürger Kleinmachnows sind und wir sind hier, um der Verwaltung die Stirn zu bieten, sie zu kontrollieren, sie zu bestätigen oder sie anzufeuern. Es gehört sich für ein demokratisches Gremium wie unseres nicht, die Kamera auszuschalten. Mein Appell, wenn man nicht gerade etwas tut, was man den anderen nicht zeigen will, sollte man sich sehen lassen und nicht hinter einer schwarzen Wand verstecken. Das ist undemokratisch.