Frau Sahlmann zu Sommerfeldsiedlung, Stellplätze auf Wohngrundstücken

Durch die Herstellung von Stellplätzen kommt es auch in der Sommerfeldsiedlung zu immer größeren Bodenversiegelungen. Gibt es keine Möglichkeiten, diese zu begrenzen? Dort gilt die Gestaltungssatzung, nach Auskunft von Eigentümern schreibt diese vor, zwei Stellplätze im Vorgarten herzustellen. Das regelt aber doch die Stellplatzsatzung, die nur greift, wenn man neu baut. In der Sommerfeldsiedlung gibt es keinen Neubau. Stimmt die Aussage, dass diese Auflagen von der Verwaltung kommen?

Herr Lutter: Die Stellplatzsatzung greift auch in der Sommerfeldsiedlung, nicht nur bei den wenigen Neubauten, sondern auch, wenn die Bauherrschaft bei der Gebäudesanierung die Grundfläche verändert, zum Beispiel durch Anbauten, Verlängerungen des Hauptkörpers oder zusätzliche Dachgauben. Damit wird die Wohnfläche geändert und in diesem Fall greift die Stellplatzsatzung. Dann kann es vorkommen, dass die Eigentümer einen 2. Stellplatz auf dem Grundstück nachweisen müssen.

Frau Sahlmann: Kann man die Versiegelung begrenzen?

Herr Lutter: Wir haben ja keinen B-Plan für die Sommerfeldsiedlung, sondern eine Gestaltungs- und eine Erhaltungssatzung, alles andere, auch die Flächenversiegelung, richtet sich nach § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung.

 

Herr Sahlmann zu Weinbergviertel, Vandalismus an den Schranken

Die Schranken für die baustellenbedingte Umleitung des Busverkehrs im Weinbergviertel in Richtung Oderstraße sind nun seit drei Wochen kaputt. Gibt es keine Möglichkeit, den Pkw-Durchgangsverkehr wieder zu unterbinden?

Herr Ernsting: Der Zustand ist tatsächlich unerträglich und der Vandalismus der Kfz-Nutzer, die die Schrankenanlagen regelmäßig zerstören, sind es auch. Leider konnten noch keine Täter festgestellt werden, die Polizei ist aber informiert. Die Ersatzteile für die Schranken waren leider nicht auf Lager und mussten bestellt werden. Nach längerer Lieferzeit sollen sie aber diese Woche eingebaut und die Schranken wieder in Betrieb genommen werden.

 

Herr Fiehler zu Europarc Dreilinden, BMX-Parcours

Gibt es Informationen zu dem von Kindern oder Jugendlichen gebauten BMX-Parcours im Europarc Dreilinden?

Herr Ernsting: Ohne vorherige Absprache mit der Gemeinde und Genehmigung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer sind BMX-Anlagen in Waldflächen illegal und hinsichtlich des Gefährdungs- und Verletzungspotentials ein großes Problem. Sie lösen zusätzliche Verkehrssicherungspflichten aus. Wir haben Gespräche mit den Eltern und Kindern geführt und sie über die sehr schwierige Situation aufgeklärt. Eine Duldung ist nur in engen Grenzen möglich.

Herr Sahlmann: Die Gemeinde ist an dieser Situation selbst schuld, weil der im Bürgerhaushalt geforderte Abenteuerspielplatz bis heute noch nicht errichtet ist.

 

Frau Scheib zu Grundstück Karl-Marx-Straße 4 gegenüber Düppelteich

Gibt es Neuigkeiten zum Grundstück Karl-Marx-Straße 4 und dem dort gelagerten Bauschutt? Inzwischen steht manchmal auch auf der gegenüberliegenden Seite der Karl-Marx-Straße im Bereich der Grünfläche Düppelteich schon Sperrmüll.

Herr Lutter: Wir haben sowohl Kontakt mit dem Landkreis, Untere Abfallwirtschaftsbehörde als auch mit dem Eigentümervertreter aufgenommen. Wir werden noch mal nachfragen, wie der Sachstand ist und in der nächsten Sitzung informieren.