Herr Lutter führt ein. Der Eigentümer des Restaurants Stahnsdorfer Damm 19 hat letzte Woche die Fläche, die gemäß Aufstellungsbeschluss im noch zu erarbeitenden Bebauungsplan-Vorentwurf für die Erweiterung des Uferweges Teltowkanalaue vorzusehen ist, an die Gemeinde verkauft. Die Erweiterung des Uferweges in diesem Bereich kann damit in den nächsten Wochen erfolgen.

 

Herr Schubert begrüßt die Eigentümerfamilie des Restaurants Stahnsdorfer Damm 19 und Frau Kuschel als begleitende, vom Eigentümer beauftragte Architektin.

 

Die Eigentümerin Frau Ahmad erläutert die Hintergründe zu den geplanten Erweiterungsmaßnahmen. Der Ballsaal, den es bis vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Grundstück gab, soll in moderner Form am historischen Standort neu entstehen. Die vorhandenen 5 Fremdenzimmer sind sehr gut gebucht, es können zurzeit bis zu 12 Übernachtungsgäste untergebracht werden. Die Nachfrage ist deutlich höher. Deshalb ist die Neuerrichtung eines Apartmenthotels hinter dem historischen Restaurantgebäude geplant.

 

Frau Kuschel erläutert die Erweiterungsbauten die sich die Eigentümer vorstellen. Die Unterlage kann den Ausschussmitgliedern im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung gestellt werden [siehe beiliegende Präsentation]. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg hat inzwischen die Umwandlung des Grundstücks durchgeführt. Entsprechende Ausgleichsflächen wurden gefunden. Es handelt sich somit nicht mehr um „Wald“ nach dem Landeswaldgesetz. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes vorausgesetzt, stände einer ergänzenden Bebauung so nichts mehr entgegen, wenn die Gemeinde sich das vorstellen kann. Der Hotelneubau ist Voraussetzung für den Bau des Ballsaals.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Herr Bültermann, Herr Prof. Sommer, Herr Liebrenz, Frau Masche, Frau Sahlmann, Herr Schubert, Frau Dr. Fischbach

 

Diskussionspunkte sind:

-          Hotelkapazitäten fehlen in Kleinmachnow, seit der Schließung des NH-Hotels.

-          Die geplanten Neubauten erscheinen sehr groß.

-          Einige Mitglieder des Bauausschusses können sich das Projekt dennoch vorstellen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass zunächst eine städtebauliche Ideenfindung bzw. ein kleiner Wettbewerb durchgeführt und über das Ergebnis ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen wird.

-          Keine historische Rekonstruktion des Ballsaals, sondern ein Neubau, zum Beispiel orientiert an einem Hallengebäude auf dem gegenüberliegenden Gelände des BBiZ (Wasserbauschule).

-          Neue Baukörper sollten den freien Blick in die Landschaft nicht verstellen, der wiederaufgebaute Ballsaal sollte transparent sein.

-          Die Priorität liegt beim Denkmal. Ergänzende Neubauten sollten sich von diesem baulich absetzen, das Denkmal sollte nicht durch ein Dahinter/Daneben zerstört werden.

-          Einige Mitglieder des Bauausschusses können sich das Projekt in keinem Fall vorstellen, Wir wollen negative Auswirkungen auf das Klima reduzieren. Durch das präsentierte Bauvorhaben würde umfassend Baumbestand verloren gehen und viel Fläche versiegelt werden. Die geplante Tiefgarage würde regelrecht in den Hang gebohrt.

-          Es kann jetzt nicht schon um Details bei einem Neubau gehen, sondern es muss erst einmal geklärt werden, ob wir eine Bebauung überhaupt für möglich halten. Hierzu ist eine Meinungsbildung in den Fraktionen notwendig.

-          Es gibt noch andere Grundstücke in Kleinmachnow, zum Beispiel in der Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost (Klein-Moskau), bei denen Eigentümer auf Baurecht hoffen, da dort bis Kriegsende Wohnhäuser standen.

 

Frau Kuschel:

-          Laut Denkmalschutz ist der Ballsaal nicht nach historischem Vorbild wiederaufzubauen. Der Saal soll eine Art Mehrzweckgebäude werden, welches auch für Veranstaltungen der Gemeinde zur Verfügung stehen könnte.

-          Die Höhe der neuen Baukörper (Hotel) muss laut Denkmalschutzbehörde deutlich unter der Firsthöhe des denkmalgeschützten Restaurantgebäudes bleiben.

-          Der notwendige Stellplatznachweis kann über eine Tiefgarage unter den Neubauten mit ca. 40 Stellplätzen sowie weiteren 16 oberirdischen Stellplätzen erbracht werden. Die Grundstücks- und Stellplatzzufahrt erfolgt über die aktuell schon vorhandene Zufahrt.

-          Städtebauliche Maße zum geplanten Hotelneubau:

o   GRZ 0,4 – 0,5 HA zzgl. NA

o   Abmessungen 46 m x 22 m

o   2 Vollgeschosse zzgl. 1 Staffelgeschoss (ebenfalls als Vollgeschoss)

o   geplante Höhe 9,0 m (soll somit deutlich unter der bestehenden Firsthöhe von 11,4 m des bestehenden Gasthauses liegen)

 

Herr Lutter:

Gemäß des B-Planes ist für das Grundstück derzeit kein Baufenster o.ä. festgesetzt. Das aktuelle Baurecht lässt demnach nur bestandserhaltende Maßnahmen zu. Für eine Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist eine Bebauungsplanerstellung erforderlich. Hinter dem Bestandsgebäude gibt es zurzeit kein Baurecht.