1. Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 2 Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anl. 2.1 bis 2.3), wird gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der
Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte
1a (Knoten Stolper Weg/Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b (Querungshilfe
Ameisengasse) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 €
(brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.
3. Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.
4. Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/Heidefeld/Eichhörnchenweg) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
035/21 beteiligen sich:
- Herr Bültermann
- Frau Sahlmann
- Herr Grubert
→ Da es noch in bestimmten Fragen Klärungsbedarf in der Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO gibt, zieht die Verwaltung die DS-Nr. 035/21 für einen Monat zurück, um sie nach Klärung der offenen Fragen erneut in die nächste Sitzungsrunde im Juni einzubringen.