Der Beschluss DS-Nr. 008/11 zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-046 „Wohn- und Hotelanlage Kiebitzberge“ vom 10.02.2011 (vgl. Anl. 1) wird wie folgt geändert:

1.   Für die östlich Zehlendorfer Damm und nördlich des Teltowkanals gelegene Fläche, die insbesondere das bisher als Hotel genutzte Gebäude Zehlendorfer Damm 190 umfasst, soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-046 „Zehlendorfer Damm 190 (Kiebitzberge)“ aufgestellt werden (vgl. Anl. 2, Abgrenzung des Geltungsbereiches, rot umgrenzte Fläche).

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das Grundstück des bisherigen Hotels (Flurstück 998/27 und zugehörige Flächen) unter besonderer Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung weiterzuentwickeln. Wichtiges Ziel ist es dabei, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und die besonderen Wohnbedürfnisse der jungen, alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen.

Die bestehenden Nutzungsmaße sollen nicht überschritten werden. Bei der künftigen baulichen Entwicklung ist die besondere Lage des Grundstücks in den Kiebitzbergen und unmittelbar am regionalen Rad- und Wanderweg Teltowkanalaue zu beachten.

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Danach wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sein.

 

 

Anlagen

·       Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 008/11 vom 10.02.2011

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-046 „Zehlendorfer Damm 190 (Kiebitzberge)“ (rot umgrenzte Fläche)

·       Auszug aus dem FNP Kleinmachnow i. d. F. der Neubekanntmachung v. 18. Januar 2019 mit Deckblatt vom 11. November 2019 (ohne Maßstab)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 025/21 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 025/21:

Die DS-Nr. 025/21 wird einstimmig beschlossen.