Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 0

1.   Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) soll geändert werden. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-18 umfasst die Änderung der dargestellten Nutzungsart für Flächen nordwestlich der Schleusenbrücke vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Änderungsbereiches). Mit der Änderung des FNP soll die Nutzung der Fläche mit dem denkmalgeschützten Objekt Stahnsdorfer Damm 19 als Hotel/Restaurant planungsrechtlich gesichert werden.

2.   Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungs­planes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Anlagen

·       Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke

·       Auszug aus dem FNP in der wirksamen Fassung

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 031/21 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 031/21:

Die DS-Nr. 031/21 wird einstimmig beschlossen.