Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 3 OdF-Platz, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1 (OdF-Platz inklusive Karl-Marx-Straße Mitte) und 2 (Querungsinsel) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten stehen 18.000 Euro (brutto) im Haushalt 2021 zur Verfügung.

3.   Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.   Der Bauabschnitt 3 (Ergänzung der Fußgängerfurt) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.

 

 

Anlagen

·       Erläuterung zur Vorplanung

·       gestalterischer Lageplan

·       technischer Lageplan

 

 

Änderung zur DS-Nr. 034/21:

1.   Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ergänzt um BA 3 (Ergänzung der Fußgängerfurt) und die Kosten für die Planung erhöhen sich damit auf 20.000 Euro für 2021.

2.   Punkt 4 entfällt dementsprechend und bekommt folgenden neuen Inhalt:

Es wird geprüft, ob für Radfahrer*innen eine eigene Ampelphase geschaltet werden kann.

3.   Entsprechend wird die Begründung in den letzten drei Absätzen angepasst, sodass der BA 3 gleichzeitig mit BA 1 und 2 realisiert wird.

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 034/21 beteiligen sich:

Es findet keine weitere Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 034/21:

Die geänderte DS-Nr. 034/21 wird mehrheitlich beschlossen.