Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 12, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Grundsätze für die Errichtung eines Museums für Kleinmachnow:

1.   Die von der Evangelischen Kirche erworbene Immobilie „Jägerstieg 2, Kleinmachnow“ wird zu einem Museum für Kleinmachnow entwickelt.

2.   In diesem Gebäude finden die folgenden Vereine und Initiativen - „Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V.“, „Museumsinitiative Kleinmachnow e.V.“ und die „Aktionsgruppe Stolpersteine Kleinmachnow“- erstmals eine gemeinsame Heimat und ihre postalische Adresse. Historisch interessierte Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow können sich dort den bestehenden Initiativen anschließen oder selbstständig als Gruppe eigene Konzepte entwickeln.

3.   Der frühere Charakter des Gebäudes als kirchliche Einrichtung soll u. a. durch Beibehaltung der Kirchenfenster und der Kubatur des Innenraumes des Gemeindesaales auf Dauer sichtbar bleiben. Die Geschichte des Hauses soll visuell erfahrbar gemacht werden.

4.   Die Gemeinde Kleinmachnow schafft bis spätestens Sommer 2022 die notwendigen baulichen Voraussetzungen, um den unter Punkt 2 beschriebenen Personengruppen erste Aktivitäten für eine dauerhafte Arbeit zu ermöglichen. 

5.   Die Ergebnisse geschichtlicher Aufarbeitung durch die unter Punkt 2 genannten Gruppen sollen in einer kleineren ständigen Übersichtsausstellung und in sich regelmäßig ändernden größeren Themenausstellungen präsentiert werden. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten dienen ausschließlich der Aufarbeitung und Präsentation von Geschichte/Gegenwart und Zukunft unseres Ortes. 

6.   Träger des Hauses wird die Gemeinde Kleinmachnow.

7.   Die Geschäftsführung des Hauses wird durch eine längerfristig angestellte Fachkraft gewährleistet. Darüber hinaus erfolgt die archivarische Betreuung der Sammlungsstücke durch eine ebenfalls längerfristig angestellte wissenschaftliche Fachkraft. 

8.   Die künstlerische und inhaltliche Begleitung des Museums für Kleinmachnow erfolgt durch einen Beirat. Die Entscheidung über die Zusammensetzung des Beirates trifft die Gemeindevertretung.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 150/20/2 beteiligt sich:

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 150/20/2:

Die DS-Nr. 150/20/1wird mehrheitlich beschlossen.