Sitzung: 31.05.2021 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 051/21
Herr Ernsting führt ein. Mit diesem Grundsatzbeschluss
soll die Entwurfsplanung für den Handlungsschwerpunkt 4 „Zehlendorfer
Damm/Thomas-Müntzer-Damm“ des IVK Kleinmachnow gestartet werden können. Anlass für
die Planungsüberlegungen sind:
-
Schlechte
Sichtverhältnisse und ungünstige Führung des Radverkehrs,
-
Lange
Wartezeiten an den Ampeln für Fuß- und Radverkehr,
-
Überdimensionierte
Anlage für den ruhenden Verkehr vor den Gaststätten,
-
Insgesamt
ungünstige Knotengeometrie,
-
Fehlende
Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Einmündung Förster-Funke-Allee.
Das beauftragte
Planungsbüro schlägt für den HSP unter der Annahme, dass auf der Westseite des
Zehlendorfer Damms ein durchgehender Zweirichtungsradweg realisiert wird,
insbesondere folgende Verbesserungen vor:
-
Schutzstreifen
Thomas-Müntzer-Damm à Umsetzung erfolgt zeitnah
-
Aufpflasterung
Meiereifeld zur Markierung des Übergangs in das dortige Quartier
-
Umgestaltung
des Parkplatzes vor den Gaststätten zugunsten von Radfahrern und Fußgängern,
auch angesichts der Beliebtheit dieses Knotenpunktes bei Jugendlichen, die
weniger Parkplätze als vielmehr Aufenthaltsflächen brauchen
-
Ruhender
Verkehr bekommt Längsparkstände entlang des Zehlendorfer Damms
-
Aufweitung
Einmündung Förster-Funke-Allee und Errichtung einer Bedarfs-LSA zur besseren Überquerbarkeit
des Zehlendorfer Damms in Höhe Förster-Funke-Allee
Die Verwaltung wird vor
der Weiterberarbeitung dieses HSP zunächst eine Vorplanung zur Radverkehrsführung
im Zehlendorfer Damm und erst dann eine Entwurfsplanung für den HSP erarbeiten lassen. Im Rahmen der
Entwurfsplanung können auch Bauabschnitte festgelegt werden, falls die Maßnahme stufenweise umgesetzt werden
soll.
An der Diskussion
beteiligen sich
Frau Scheib, Herr
Liebrenz, Herr Schubert, Frau Sahlmann
Diskussionspunkt
sind:
- Berücksichtigung auch der Einmündung
Fontanestraße / Radverkehr aus Richtung Freibad
- Tonnagebegrenzung für das Meiereifeld
- Zweitrichtungsradweg wird teilweise als
problematisch angesehen
Herr Ernsting:
-
Eine Tonnagebegrenzung
wird derzeit hausintern diskutiert.
-
Eine
Benutzungspflicht für den Zweirichtungsradweg soll es nicht geben.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen