Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting führt ein. Mit diesem Grundsatzbeschluss soll die Entwurfsplanung für den Handlungsschwerpunkt 4 „Zehlendorfer Damm/Thomas-Müntzer-Damm“ des IVK Kleinmachnow gestartet werden können. Anlass für die Planungsüberlegungen sind:

-        Schlechte Sichtverhältnisse und ungünstige Führung des Radverkehrs,

-        Lange Wartezeiten an den Ampeln für Fuß- und Radverkehr,

-        Überdimensionierte Anlage für den ruhenden Verkehr vor den Gaststätten,

-        Insgesamt ungünstige Knotengeometrie,

-        Fehlende Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Einmündung Förster-Funke-Allee.

Das beauftragte Planungsbüro schlägt für den HSP unter der Annahme, dass auf der Westseite des Zehlendorfer Damms ein durchgehender Zweirichtungsradweg realisiert wird, insbesondere folgende Verbesserungen vor:

-        Schutzstreifen Thomas-Müntzer-Damm à Umsetzung erfolgt zeitnah

-        Aufpflasterung Meiereifeld zur Markierung des Übergangs in das dortige Quartier

-        Umgestaltung des Parkplatzes vor den Gaststätten zugunsten von Radfahrern und Fußgängern, auch angesichts der Beliebtheit dieses Knotenpunktes bei Jugendlichen, die weniger Parkplätze als vielmehr Aufenthaltsflächen brauchen

-        Ruhender Verkehr bekommt Längsparkstände entlang des Zehlendorfer Damms

-        Aufweitung Einmündung Förster-Funke-Allee und Errichtung einer Bedarfs-LSA zur besseren Überquerbarkeit des Zehlendorfer Damms in Höhe Förster-Funke-Allee

Die Verwaltung wird vor der Weiterberarbeitung dieses HSP zunächst eine Vorplanung zur Radverkehrsführung im Zehlendorfer Damm und erst dann eine Entwurfsplanung für den HSP erarbeiten lassen. Im Rahmen der Entwurfsplanung können auch Bauabschnitte festgelegt werden, falls die Maßnahme stufenweise umgesetzt werden soll.

 

An der Diskussion beteiligen sich

Frau Scheib, Herr Liebrenz, Herr Schubert, Frau Sahlmann

 

Diskussionspunkt sind:

-       Berücksichtigung auch der Einmündung Fontanestraße / Radverkehr aus Richtung Freibad

-       Tonnagebegrenzung für das Meiereifeld

-       Zweitrichtungsradweg wird teilweise als problematisch angesehen

 

Herr Ernsting:

-          Eine Tonnagebegrenzung wird derzeit hausintern diskutiert.

-          Eine Benutzungspflicht für den Zweirichtungsradweg soll es nicht geben.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen