1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 2 Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anl. 2.1 bis 2.3), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Knoten Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b (Querungshilfe Ameisengasse) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 Euro (brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.

3.   Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.   Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/Heidefeld/Eichhörnchenweg) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.

 

 

Anlagen

·       Erläuterung zur Vorplanung

·       Bauabschnitt 1a ‑ Kreisverkehr Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm

·       Bauabschnitt 1b ‑ Querungshilfe

·       Bauabschnitt 2b ‑ Kreisverkehr Stolper Weg/ Heidefeld

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Änderungsantrag von Herrn Singer

Im Punkt 2 sind die Bauabschnitte 1a und 1b getrennt abzustimmen.

 

 

An der Aussprache zum Änderungsantrag und zur DS-Nr. 035/21 beteiligen sich:

Frau Scheib

Herr Singer

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 035/21 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Scheib

Herr Bültermann

Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Frau Winde

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 035/21:

Die DS-Nr. 035/21 wird mehrheitlich beschlossen.