Sitzung: 22.06.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 035/21
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der
Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die
Bauabschnitte 1a (Knoten Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b
(Querungshilfe Ameisengasse) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 Euro
(brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.
3. Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.
4. Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/Heidefeld/Eichhörnchenweg) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.
Anlagen
·
Erläuterung
zur Vorplanung
·
Bauabschnitt 1a
‑ Kreisverkehr Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm
·
Bauabschnitt 1b
‑ Querungshilfe
·
Bauabschnitt 2b
‑ Kreisverkehr Stolper Weg/ Heidefeld
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
Änderungsantrag von Herrn Singer
Im Punkt 2 sind die Bauabschnitte 1a und 1b getrennt abzustimmen.
An der Aussprache zum Änderungsantrag und zur DS-Nr. 035/21 beteiligen
sich:
Frau Scheib
Herr Singer
Abstimmung zum Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 035/21 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Scheib
Herr Bültermann
Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen
Frau Winde
Abstimmung zur DS-Nr. 035/21:
Die DS-Nr. 035/21 wird mehrheitlich beschlossen.