Sitzung: 22.06.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 052/21
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als
Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der
geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung
zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des
Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und
Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018
(GVbl. II/18 [Nr. 78]).
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf
freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt
des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste
Straßenverkehrsbehörde - zu richten.
Anlage
Schreiben
MIL vom 12. Mai 2021 mit Entwurf einer Änderung der StGÜZV
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Büro Bürgermeister, Herrn
Piecha.
An der Aussprache zur DS-Nr. 052/21
beteiligen sich:
Herr Krüger
Frau Richel
Frau Scheib
Herr Piecha, FBL BBM
Frau Leißner, FBL
R/S/O
Abstimmung zur DS-Nr. 052/21:
Die DS-Nr. 052/21
wird einstimmig beschlossen.