Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die freiwillige dauerhafte Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Kleinmachnow gemäß der geplanten Änderung (Anlage) der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, des Güterkraftverkehrs und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Straßenverkehrsrechts- und Güterkraftverkehrs-Zuständigkeits-Verordnung - StGÜZV) vom 9. November 2018 (GVbl. II/18 [Nr. 78]).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf freiwillige Aufgabenübernahme gemäß dem zukünftig vorgesehenen Regelungsinhalt des § 4a Abs. 2 der StGÜZV bis zum 30. Juli 2021 an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 41- Oberste Straßenverkehrsbehörde - zu richten.

 

 

Anlage

Schreiben MIL vom 12. Mai 2021 mit Entwurf einer Änderung der StGÜZV

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Büro Bürgermeister, Herrn Piecha.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 052/21 beteiligen sich:

Herr Krüger

Frau Richel

Frau Scheib

Herr Piecha, FBL BBM

Frau Leißner, FBL R/S/O

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 052/21:

Die DS-Nr. 052/21 wird einstimmig beschlossen.