Der Geschäftsbericht der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) für das Jahr 2020 liegt in schriftlicher Form vor. Die Geschäftsführerin der gewog, Frau Schmidt, hält für die anwesenden Gäste und Mitglieder der Gemeindevertretung einen zusammengefassten Bericht in Form einer Power-Point-Präsentation.

 

 

Nachfragen zum Bericht:

 

 

Herr Templin

Ein paar Tagesordnungspunkte später sollen wir eine Erhöhung der Kapitalrücklage der Gesellschaft, die Sie gerade vorgestellt haben, in Höhe von 7,5 Mio. Euro beschließen und gleichzeitig in Verbindung damit, dass eine bestimmte Miethöhe usw. bei diesem Vorhaben festgelegt wird. Das habe ich jetzt im Wirtschaftsbericht nicht gefunden. Das Projekt soll 2022 schon begonnen werden. Deswegen hätte ich erwartet, dass es mal dargestellt wird. Wie soll ich das eine verstehen, wenn das andere das gar nicht erwähnt? Gleichzeitig ist es so, und das weiß ich aus früheren Fragen, dass Sie mal gesagt haben, dass es bei der gewog bezüglich Mietkalkulationen keine Quersubventionierung gibt, das heißt, Sie kalkulieren Neubauvorhaben auf Basis der Kosten und daraus errechnet sich die Miete. Wenn ich die Erhöhung der Kapitalrücklage richtig verstehe, dann soll ja damit quasi eine Mietsubventionierung erfolgen. Bei Neubaukosten 8,00 Euro Miete, das liegt ja höher als in den letzten Jahren. Da könnte man sich fragen, warum bei Neubauten, in die Andere ziehen und jetzt nicht z. B. für das Vorhaben, das in der Förster-Funke-Allee geplant ist, von dem Sie mir auch noch die geplante Miethöhe mitteilen könnten, weil das auch beim Seniorenbeirat dargestellt wurde. Wie soll ich diesen Wirtschaftsplan verabschieden und anschließend eine Einlage in die Kapitalrücklage, wenn ich das überhaupt nicht zusammenkriege? Welcher Informationslücke sitze ich da auf? Die Fragen, die ich dem Bürgermeister dann stellen werden muss, die hätte ich im Wirtschaftsplan beantwortet vorfinden müssen.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Ja, es ist richtig, dass das Objekt, was für den Stahnsdorfer Damm geplant ist, nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist. Ich habe mir auch diese Fragen gestellt und mit den Wirtschaftsprüfern Rücksprache gehalten, weil die Entwicklung des Gebietes seit 2016 im Gespräch ist und bis dato keinen Abschluss gefunden hat. In den Wirtschaftsplan der GmbH kommen ausschließlich Projekte, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden. Es ist bei dem Projekt Stahnsdorfer Damm noch nicht hinreichend sicher, dass die Gesellschaft dort baut. Es muss eine zu 95% sichere Planung sein, die Beschlusslagen des Aufsichtsrates müssen vorliegen. Die Grundstücksankäufe sind getätigt. Deshalb ist der Planungsstand des Objektes jetzt nicht drin. Bereits seit dem Jahr 2016 finden Diskussionen um die Entwicklung des Gebietes ausschließlich in den politischen Gremien der Gemeinde statt. Da bisher weder der Aufsichtsrat der Gesellschaft noch die Gesellschafterversammlung dieses Thema diskutiert oder einen Beschluss gefasst haben, ist nicht sicher, ob dieses Vorhaben umgesetzt wird. Daher ist das Projekt nicht im Plan enthalten.

Die Planung wird dann nach HGB als auch nach Eigenbetriebsverordnung angepasst, wenn heute dieser Beschluss gefasst wird. Sollten die Gesellschafter eine Stammkapitalerhöhung beschließen, findet es natürlich auch in der Planung Berücksichtigung. Wieviel Millionen es waren, weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf. Wir rechnen immer, 70 bis 75% über Fremdkapital zu finanzieren. Allein für den Grundstücksankauf von 10.000m² zu den bekannten Bodenrichtpreisen von 635,00 Euro pro m² reichen die liquiden Mittel nicht aus. Deshalb ist es auch nicht im Wirtschaftsplan und deshalb sind es Überlegungen und nicht ausreichend sicher aus Sicht der Gesellschaft.

Die kalkulierte Miete für das Bauvorhaben Förster-Funke-Allee liegt nach der Kostenberechnung für Grundstück und Baukosten von ungefähr 12 Mio. Euro bei 14,00 Euro netto kalt pro m².

 

 

 

 

Herr Templin

Warum es nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist, habe ich verstanden. Meine Frage zur Kapitaleinlage können nur Sie als Geschäftsführerin der gewog mir beantworten und nicht der Bürgermeister. Indem wir eine Kapitaleinlage machen, geben wir ja keine Fördermittel oder einen Zuschuss, wie wir das in anderen Fällen gemacht haben. Ein Zuschuss, den wir an die gewog gegeben haben und dafür hat sie dann, verbunden mit einer Richtlinie, entsprechend günstige Mieten angeboten. Eine Einlage in die Kapitalrücklage bedeutet ja, um diese Mieten darzustellen, dass Sie Ihre Geschäftspolitik ändern. Dieses Geld wird ja nicht dezidiert dafür gegeben, sondern es kommt ja der Gesellschaft als Ganze zugute. In diesem Fall sagt sie sich, für unser Neubauprojekt Stahnsdorfer Damm bieten wir günstige Mieten an, für das andere Neubauprojekt in der Förster-Funke-Allee nicht. Darin sehe ich eine Änderung Ihrer bisherigen Geschäftspolitik.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Es soll grundsätzlich so bleiben und aus meiner Sicht bleibt es auch bei dem Objekt am Stahnsdorfer Damm so. Sollte die Gemeinde Kleinmachnow eine Stammkapitalerhöhung beschließen, hat das natürlich auch Auswirkungen auf das Stammkapital der anderen beiden Gesellschafter. Die Entscheidung über eine Stammkapitalveränderung trifft die Gesellschafterversammlung der gewog. Bisher gehe ich davon aus, dass eine Zweckbindung ausgesprochen und gesagt wird, dass das zur Verfügung gestellte Geld für dieses Bauvorhaben zu verwenden ist. Deshalb wird konkret dieses Objekt gefördert und der Gesellschafter/die Gesellschafter sind ja Eigentümer der Gesellschaft und können natürlich sagen, wofür das Geld verwendet werden muss bzw. auch die Mieten vorgeben. Meine Aufgabe ist es natürlich darauf zu achten, dass es grundsätzlich wirtschaftlich bleibt. Die liquiden Mittel sind das Problem, nicht das Stammkapital. Dann wird es konkret diesem Objekt mit einer Bindung von einer bestimmten Anzahl von Jahren, was ja noch entschieden werden muss, zu Gute geführt. Deshalb ist es aus meiner Sicht nach wie vor eine Zweckbindung. Es ist richtig, Neubauten müssen sich grundsätzlich aus sich selbst heraus finanzieren. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung lässt sich ja darstellen, wie es sich auf die Mieten auswirkt, wenn die Gesellschaft 7,5 Mrd.  Euro erhält.

 

 

Frau Richel

Ich habe drei Fragen. Die letzte Frage bezieht sich auf die unfertigen Leistungen, die zweite Frage bezieht sich auf den Bilanzgewinn und die erste Frage macht da weiter, wo Herr Templin gerade nachgefragt hat, nämlich bei der Verschuldung. Ich mach das ein bisschen plastischer.

1. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Monatseinkommen von 4.000 Euro. Wenn Sie das aufs Jahr hochrechnen haben, dann haben Sie 48.000 Euro wirklich in der Tasche. Wenn ich mir jetzt den Verschuldungsstand von Ihnen anschaue, dann rechne ich das Achtfache dazu, das heißt, das Privatpersonen haben Sie im Monat 4.000 Euro in der Hand, also wirklich, und dann haben Sie insgesamt nochmal ein Darlehen zu laufen über runde 400.000 Euro. Das heißt, wir haben im Moment einen Verschuldungsstand von 65 Mio. Euro und Sie führen in Ihrem Geschäftsbericht auf Seite 13 beginnend auf „Die nachhaltig angelegten Investitionen und Bestände sowie die strategische Ausrichtung der Gesellschaft werden sich in den folgenden Jahren weiterhin positiv auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.“

     Wieso machen wir dann eine Kapitalerhöhung? Sie sprechen in Ihren Unterlagen nicht darüber, dass wir insgesamt 11 Mio. für die Förster-Funke-Allee brauchen, 7,5 Mio. für den Stahnsdorfer Damm und nochmal 2 Mio. in 2021, weil ja noch ein Grundstückskauf abgewickelt werden soll. Ich hätte ganz gern gewusst, wie Sie dazu Stellung beziehen zu Ihren Geschäftsbericht? Der Geschäftsbericht lässt durchaus zu, dass Sie eine vage Prognose dahingehen, dass wir heute eine Kapitalerhöhung beschließen sollen.

2. Warum ist der Bilanzgewinn von 3,1 Mio. auf 1,2 Mio. gesunken? Informieren Sie regelmäßig den Aufsichtsrat darüber, dass Sie unfertige Leistungen haben, die interessanter Weise fast in der gleichen Höhe sind wie im Vorjahr? Wie steuern Sie die Projekte? Man kann durchaus mit unfertigen Leistungen einige Dinge in der Bilanz darstellen oder auch nicht darstellen.

 

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Vielen Dank für die Fragen. ich fange mal mit der letzten Frage an. Die unfertigen Leistungen weisen bei uns als Wohnungsunternehmen die nicht abgerechneten Betriebskosten aus. Die sind auch ungefähr jedes Jahr gleich, weil die Betriebskosten nicht wesentlich steigen und die Mieter nur wesentliche Änderungen bei den Vorauszahlungen haben.

 

 

Zu 2.

Im Jahr 2019 hatten wir in Größenordnungen von fast 3 Mio. Euro Zuschreibungen. Die Wirtschaftsprüfer haben uns angehalten, und man ist auch verpflichtet jedes Jahr vor Abschluss des Prüfberichtes, die Objekte einem Bewertungstest zu unterziehen. Das machen wir jedes Jahr und die Abweichungen waren so groß, dass es zugeschrieben werden musste in Höhe von knapp 3 Mio. Euro. Wir haben viele Objekte zugeschrieben, einige Objekte abgeschrieben und deshalb das Jahresergebnis 2019 in der Höhe. Im Jahr 2020 erfolgte keine Zuschreibung mehr, weil die Objekte jetzt dem Boden- und dem Gebäudewert entsprechend den Mieten nach dem Roh- und Reinertrag bzw. die Einfamilienhäuser nach dem Sachwertverfahren bewertet worden sind. Das Jahresergebnis jetzt in 2020 wäre eigentlich noch weniger, in diesem Objekt ist ein Buchgewinn in Höhe von 513.000 Euro für das Objekt Im Tal 26 enthalten. Das eigentliche Jahresergebnis ohne Buchwerterhöhung wäre 613.000 Euro.

 

 

Zu 1.

Die erste Frage bezog sich auf meine Darstellung im Prognosebericht, dass wir uns auch weiter positiv entwickeln und entspricht auch den Tatsachen, wie die letzte Seite meiner Folie zeigte, sind sowohl die Jahresergebnisse mit den beschlossenen Bauvorhaben Beethovenstraße, Ankauf und Bebauung des Grundstückes Förster-Funke-Allee von der Gemeinde Kleinmachnow. Die Leistungsphase 3 ist abgeschlossen und wir befinden uns jetzt in der Leistungsphase 4. Enthalten im Wirtschaftsplan ist auch die Bebauung des Grundstückes in der Fahrenheitstraße. Im letzten Jahr wurden die Grundstücksverkäufe dafür mit der P & E in Höhe von 1,2 Mio. Euro abgeschlossen. Ein Teil der Kosten, 500.000 Euro, ist bereits bezahlt. Wir warten noch auf das abschließende Vermessungsergebnis und die Fortführung im Liegenschaftskataster. Diese sicheren verlässlichen Planungs- und Beschlusslagen, eingeflossen in die Planung, wird sich die Gesellschaft auch weiter positiv entwickeln. Bei Abschluss der Prüfung und Abschluss des Prüfberichtes war, ich kann es nur wiederholen, der Gesellschaft nicht mit hinreichender Sicherheit bekannt, dass ein Wohngebiet mit 120 Wohnungen mit einem Volumen von ca. 25 Mio. Euro von uns errichtet wird. Die Unternehmensplanung auf Grund von Vorgesprächen durchzuführen und aufzustellen ist einfach nicht zulässig. Deshalb ist es nicht enthalten.

 

 

Frau Richel

Aber grundsätzlich gehen Sie damit einher, dass Sie sagen, die 20,5 Mio. Euro die wir noch haben, sind 11 Mio. für die Förster-Funke-Allee, 7,5 Mio. für den Stahnsdorfer Damm und die 2 Mio. etwa, die noch in den nächsten Geschäftsberichten auftauchen durch Grundstückskäufe und Grundstücksverkäufe.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Richtig ist, dass wir 11 Mio. Euro für den Neubau in der Förster-Funke-Allee vor uns haben. Die sind in den Wirtschaftsplan eingestellt, die Planung und die Finanzen sind gesichert und der Neubau der Fahrenheitstraße mit 20 Wohneinheiten ebenso. Was wir im Moment nicht vor uns sehen, und was deshalb auch nicht in der Planung ist, sind die 7,5 Mio. Euro, die hier heute zur Diskussion stehen. Wenn die kommen, werden sowohl das Stammkapital und die liquiden Mittel um 7,5 Mio. erhöht werden, die dann im Zuge des Grundstücksankaufes, so meine Information, an die P & E gezahlt werden sollen, um dann eine mögliche Bebauung vorzunehmen zu Mieten, die der Beschlusslage der Gemeindevertretung entsprechen.

 

 

 

Herr Steinacker

Mich würde die Neuvermietungssituation interessieren. Sie haben ja geschrieben, dass Ihre Wohnungen sehr gut vermietet sind. Das ist jetzt nicht überraschend. Wahrscheinlich ist die Fluktuation auch nicht all zu groß, wenn man so eine Wohnung hat, will man sie in der aktuellen Lage auch behalten. Trotzdem würde mich interessieren:

Wie viele Neuvermietungen gab es im letzten Jahr, insbesondere in Kleinmachnow?

Wie viele Personen stehen auf der Warteliste für eine Wohnung?

Wie viele Personen davon haben einen WBS?

Der Anteil Geflüchteter ist ja auch ein Thema in dem Zusammenhang. Wir wissen ja, dass im Landkreis Potsdam-Mittelmark händeringend private Wohnungen für Geflüchtete mit Aufenthaltsgenehmigung, die noch in den Gemeinschaftsunterkünften leben, gesucht werden. Das ist nicht nur unangenehm, sondern sie belegen auch weiterhin Plätze, die für Geflüchtete, die neu nach Potsdam-Mittelmark kommen, notwendig wären. Im Rahmen der Suche und Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, hat ja der Landkreis mittlerweile relativ differenzierte Strategien entwickelt. Das reicht von Ankauf für Immobilien zur Errichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften über Ankauf von Immobilien zur Errichtung von privaten Wohnungen. Eine Strategie ist, dass der Landkreis mit den Kommunen sprechen will über die Schaffung von dezentralen Wohnmöglichkeiten für Geflüchtete.

Herr Bürgermeister, stehen Sie mit dem Landrat in Kontakt bezüglich dieser Gespräche oder ist Kleinmachnow außen vor? Soweit ich weiß, sind die Nachbarkommunen involviert.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Der Landkreis ist noch nicht auf die Gesellschaft zugekommen. Ich weiß aber, dass das ein Thema ist.

 

Zur Vermietungssituation

Es ist richtig, dass unser Angebot die Nachfrage, in allen Preissegmenten, die die Gesellschaft anbietet, bei weitem nicht decken kann. Wir haben knapp 300 Wohnungen, die einer Förderung, 1. oder 3. Förderweg, unterliegen. Davon ungefähr drei Viertel im 1. Förderweg und ein Viertel im 3. Förderweg, die auch alle noch in der Bindung sind. Die Wohnberechtigungsscheine werden über die Gemeinde Kleinmachnow ausgegeben und uns von dort Berechtigte benannt. Die Anzahl, wie viele Wohnberechtigungsscheine gerade ausgestellt wurden oder viele Wartende es gibt, haben wir nicht, weil uns konkret einzelne Personen benannt werden, die eine Zuweisung für eine Wohnung bekommen. Die Anfragen für Wohnungen mit WBS können wir relativ schnell bedienen. Schwieriger stellt es sich im mittleren Preissegment, 7,50 bis 8,50 Euro/m², dar. Die mittleren Einkommensschichten haben zu viel Einkommen, um in die Förderrichtlinien zu kommen. Da häufen sich die Anfragen. Wir vermieten unsere Wohnungen über das Vermietungsportal „Immomio“. Wir haben keine klassischen Wartelisten, wir haben eine Vergaberichtlinie für die Gesellschaft erlassen, die versucht den Bedarf aus der Kommune heraus zu steuern. Es gibt einen Fragenkatalog der dahintersteht z. B. arbeitet man im Ort, bei Einrichtungen die dem Ort dienen, bei Schule, KITA oder Feuerwehr, wohnt man schon im Ort. Da haben wir mit Sicherheit 250 Bewerber, die wir in diesem Preissegment nicht berücksichtigen können. Anders sieht es im oberen Preissegment aus. Allerdings haben wir nicht so viele Wohnungen im Bereich von über 10 oder 12 Euro/m², die wir aber recht gut versorgen können. Dort besteht nicht so ein großer Überhang. Das mittlere Preissegment ist wirklich ein Problem.

 

Zur Fluktuation

Im Geschäftsbericht steht, dass die Fluktuation ungefähr 6 oder 7 % beträgt. Bei 1.500 Wohneinheiten sind es ungefähr 115 Mieterwechsel. Die Fluktuation ist sehr niedrig im Vergleich zu anderen Wohnungsunternehmen.

 

 

Herr Singer

Ich bedanke mich für die ausführliche Antwort. Eine kommunale Gesellschaft hat in meinen Augen die Aufgabe, das kommunale Eigentum zu mehren. Das wird hier offensichtlich gemacht. Mit den 1.200 Wohnungen über die Sie verfügen, sind wir natürlich noch keine bestimmende Größe auf dem Mietmarkt hier in dieser Gegend. Hier müssen wir noch eine Menge tun.

 

 

Ø  Herr Singer bittet darum, die letzte Folie der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

 

Herr Krüger

1.   Frau Schmidt, Sie sprachen von großen Investitionen im Bereich Maler- und Sanitärleistungen, Gala Bau, Dachsanierungen. Welche Art der Ausschreibungsverfahren wählen Sie da? Gibt es da Vorgaben? Sie sind ein öffentlicher Betrieb.

2.   Herr Steinacker hatte es schon erwähnt. Wie viele Wohnungen hat die gewog insgesamt an Geflüchtete vermietet?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Zu 1.

Richtig, wir gelten im Oberschwellenbereich als öffentlicher Auftraggeber, im Unterschwellenbereich nicht. Nichts desto trotz halten wir uns natürlich an die Vergabevorschriften. Jeder Auftrag über 1.500 Euro wird öffentlich ausgeschrieben und es findet immer ein Vergabeverfahren statt, was das Unternehmen schützt und auch die Mitarbeiter, um einerseits Niedrigpreisen mit mangelnder Qualität vorzubeugen, als auch überhöhten Preisen. Der wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag.

 

 

Herr Krüger

Ich wollte wissen, welches Vergabeverfahren Sie anwenden.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Wir schreiben nach VOB aus, da wir uns im Unterschwellenbereich bewegen. Es werden auch Vergleichsangebote abgefordert.

 

 

Herr Krüger

Schreiben Sie aus? Und wenn Sie ausschreiben, schreiben Sie öffentlich aus oder sind es beschränkte oder freihändige Vergaben?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Ich rede ausschließlich für den eigenen Bestand. Aufträge unter 1.500 Euro vergeben wir freihändig, über 1.500 Euro schreiben wir beschränkt öffentlich aus. Das öffentliche Bekanntgabeverfahren, wo wir öffentlich bekanntgeben auf der Internetseite, im Amtsanzeiger und in den dort behördlichen machen wir nur im Oberschwellenbereich.

 

 

Zu 2.

Derzeit sind 42 Wohnungen an Geflüchtete vermietet, davon 38 Wohnungen in Kleinmachnow.

 

 

Frau Schwarzkopf

Vielen Dank Frau Schmidt. Herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter. Sie haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Ich möchte kurz auf die Fragen eingehen, die noch ein wenig im Raum standen, weil sie nicht beantwortet werden konnten. Aus dem Aufsichtsrat gab es eine Entscheidung über die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge. Dieser Entscheidung hat Frau Schmidt entsprochen. Im Kreis haben wir das gute Beispiel aus Kleinmachnow vorgestellt und andere Wohnungsbaugesellschaften im Kreis angesprochen, ob sie unserem Beispiel in Kleinmachnow folgen wollen. Frau Schmidt hat sich bereit erklärt, vor den anderen Wohnungsbaugesellschaften Rede und Antwort zu stehen über die guten Entscheidungen und auch die Schwierigkeiten, die es gegeben hat, vollkommen offen und transparent. Sie wissen ja wahrscheinlich, dass Michendorf 2019 beigetreten ist. Am Anfang gab es Schwierigkeiten, man war sich in der Kommune Michendorf nicht einig, ob es eine gute Idee ist oder nicht. Mittlerweile ist Michendorf sehr davon überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war und das zeugt natürlich von Ihrer guten Arbeit und die Ihrer Mitarbeiter. Herzlichen Dank nochmal dafür.

 

 

Herr Singer

Ich möchte eine Denkanregung geben. Wie lange wollen wir von Geflüchteten reden? Über 65 % der zu uns Geflüchteten verdienen inzwischen ihr Geld mit einem sozialversicherungspflichten Job, zahlen mehr oder weniger Steuern, sind also Teil unserer Gesellschaft. Wenn wir die Bevölkerungswissenschaftler fragen, braucht Deutschland im Jahr ungefähr 300.000 Zuwanderungen, um nur den Fachkräftebedarf zu decken. Wir sollten froh sein, wenn sich noch Leute für Deutschland interessieren und sich hier so integrieren, dass sie dann auch eine Arbeit aufnehmen und hier ihren Beitrag auch zu diesem Land leisten. Wir müssen uns einfach darüber verständigen, wie lange wir diesen Status vornewegtragen, sondern sie einfach als Mitmenschen und Bürger betrachten.

 

 

Ø  Der Vorsitzende der Gemeindevertretung merkt an, dass es um Nachfragen an die Geschäftsführerin geht.

 

 

Frau Richel

Ich finde es in Ordnung, wenn man manchmal selektiv an Begriffe herangeht, weil wir zu den Menschen, die zu uns kommen und die mit Sicherheit auch Stärken und Talente haben, die wir auch brauchen, haben wir trotzdem Kleinmachnower, die seit Jahren auf eine Wohnung warten. Deshalb brauchen wir da auch ein Gleichgewicht und immer wieder in abwägen. Deshalb auch die Frage.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Schmidt könnten Sie bitte noch etwas zu Frau Tavasoli sagen?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog

Frau Tavasoli ist eine syrische junge Frau, die mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland gekommen ist vor vier oder fünf Jahren. Sie hat in einem halben Jahr so gut deutsch sprechen gelernt, dass sie uns von einer sehr engagierten Dame aus Kleinmachnow vorgestellt wurde. Wir haben uns in Abstimmung mit der Hausverwaltung entschieden der jungen Frau eine Chance zu geben und sie im Beruf des Immobilienkaufmanns, der sehr anspruchsvoll, sowohl im rechtlichen und buchhalterischen als auch im sprachlichen ist, auszubilden. Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sie am 11. Juni 2021 ihren Abschluss gemacht und in der mündlichen Prüfung eine eins bekommen. Die Dame arbeitet bei uns auf jeden Fall jetzt noch sechs Monate weiter und wir sind sehr zufrieden. Zumindest ein positives Beispiel.