Sitzung: 22.06.2021 Gemeindevertretung
Der Geschäftsbericht der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft
Kleinmachnow mbH (gewog) für das Jahr 2020 liegt in schriftlicher Form vor. Die
Geschäftsführerin der gewog, Frau Schmidt, hält für die anwesenden Gäste und
Mitglieder der Gemeindevertretung einen zusammengefassten Bericht in Form einer
Power-Point-Präsentation.
Nachfragen zum Bericht:
Herr Templin
Ein paar Tagesordnungspunkte später sollen wir eine Erhöhung der
Kapitalrücklage der Gesellschaft, die Sie gerade vorgestellt haben, in Höhe von
7,5 Mio. Euro beschließen und gleichzeitig in Verbindung damit, dass eine
bestimmte Miethöhe usw. bei diesem Vorhaben festgelegt wird. Das habe ich jetzt
im Wirtschaftsbericht nicht gefunden. Das Projekt soll 2022 schon begonnen
werden. Deswegen hätte ich erwartet, dass es mal dargestellt wird. Wie soll ich
das eine verstehen, wenn das andere das gar nicht erwähnt? Gleichzeitig ist es
so, und das weiß ich aus früheren Fragen, dass Sie mal gesagt haben, dass es
bei der gewog bezüglich Mietkalkulationen keine Quersubventionierung gibt, das
heißt, Sie kalkulieren Neubauvorhaben auf Basis der Kosten und daraus errechnet
sich die Miete. Wenn ich die Erhöhung der Kapitalrücklage richtig verstehe,
dann soll ja damit quasi eine Mietsubventionierung erfolgen. Bei Neubaukosten
8,00 Euro Miete, das liegt ja höher als in den letzten Jahren. Da könnte man
sich fragen, warum bei Neubauten, in die Andere ziehen und jetzt nicht z. B.
für das Vorhaben, das in der Förster-Funke-Allee geplant ist, von dem Sie mir
auch noch die geplante Miethöhe mitteilen könnten, weil das auch beim
Seniorenbeirat dargestellt wurde. Wie soll ich diesen Wirtschaftsplan
verabschieden und anschließend eine Einlage in die Kapitalrücklage, wenn ich
das überhaupt nicht zusammenkriege? Welcher Informationslücke sitze ich da auf?
Die Fragen, die ich dem Bürgermeister dann stellen werden muss, die hätte ich
im Wirtschaftsplan beantwortet vorfinden müssen.
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Ja, es ist richtig, dass das Objekt, was für den Stahnsdorfer Damm
geplant ist, nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist. Ich habe mir auch diese
Fragen gestellt und mit den Wirtschaftsprüfern Rücksprache gehalten, weil die
Entwicklung des Gebietes seit 2016 im Gespräch ist und bis dato keinen
Abschluss gefunden hat. In den Wirtschaftsplan der GmbH kommen ausschließlich Projekte,
die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden. Es ist bei dem
Projekt Stahnsdorfer Damm noch nicht hinreichend sicher, dass die Gesellschaft
dort baut. Es muss eine zu 95% sichere Planung sein, die Beschlusslagen des
Aufsichtsrates müssen vorliegen. Die Grundstücksankäufe sind getätigt. Deshalb
ist der Planungsstand des Objektes jetzt nicht drin. Bereits seit dem Jahr 2016
finden Diskussionen um die Entwicklung des Gebietes ausschließlich in den
politischen Gremien der Gemeinde statt. Da bisher weder der Aufsichtsrat der
Gesellschaft noch die Gesellschafterversammlung dieses Thema diskutiert oder
einen Beschluss gefasst haben, ist nicht sicher, ob dieses Vorhaben umgesetzt
wird. Daher ist das Projekt nicht im Plan enthalten.
Die Planung wird dann nach HGB als auch nach Eigenbetriebsverordnung
angepasst, wenn heute dieser Beschluss gefasst wird. Sollten die Gesellschafter
eine Stammkapitalerhöhung beschließen, findet es natürlich auch in der Planung
Berücksichtigung. Wieviel Millionen es waren, weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf.
Wir rechnen immer, 70 bis 75% über Fremdkapital zu finanzieren. Allein für den
Grundstücksankauf von 10.000m² zu den bekannten Bodenrichtpreisen von 635,00
Euro pro m² reichen die liquiden Mittel nicht aus. Deshalb ist es auch nicht im
Wirtschaftsplan und deshalb sind es Überlegungen und nicht ausreichend sicher
aus Sicht der Gesellschaft.
Die kalkulierte Miete für das Bauvorhaben Förster-Funke-Allee liegt nach
der Kostenberechnung für Grundstück und Baukosten von ungefähr 12 Mio. Euro bei
14,00 Euro netto kalt pro m².
Herr Templin
Warum es nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist, habe ich verstanden.
Meine Frage zur Kapitaleinlage können nur Sie als Geschäftsführerin der gewog
mir beantworten und nicht der Bürgermeister. Indem wir eine Kapitaleinlage
machen, geben wir ja keine Fördermittel oder einen Zuschuss, wie wir das in
anderen Fällen gemacht haben. Ein Zuschuss, den wir an die gewog gegeben haben
und dafür hat sie dann, verbunden mit einer Richtlinie, entsprechend günstige
Mieten angeboten. Eine Einlage in die Kapitalrücklage bedeutet ja, um diese
Mieten darzustellen, dass Sie Ihre Geschäftspolitik ändern. Dieses Geld wird ja
nicht dezidiert dafür gegeben, sondern es kommt ja der Gesellschaft als Ganze
zugute. In diesem Fall sagt sie sich, für unser Neubauprojekt Stahnsdorfer Damm
bieten wir günstige Mieten an, für das andere Neubauprojekt in der
Förster-Funke-Allee nicht. Darin sehe ich eine Änderung Ihrer bisherigen
Geschäftspolitik.
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Es soll grundsätzlich so bleiben und aus meiner Sicht bleibt es auch
bei dem Objekt am Stahnsdorfer Damm so. Sollte die Gemeinde Kleinmachnow eine
Stammkapitalerhöhung beschließen, hat das natürlich auch Auswirkungen auf das
Stammkapital der anderen beiden Gesellschafter. Die Entscheidung über eine
Stammkapitalveränderung trifft die Gesellschafterversammlung der gewog. Bisher
gehe ich davon aus, dass eine Zweckbindung ausgesprochen und gesagt wird, dass
das zur Verfügung gestellte Geld für dieses Bauvorhaben zu verwenden ist. Deshalb
wird konkret dieses Objekt gefördert und der Gesellschafter/die Gesellschafter sind
ja Eigentümer der Gesellschaft und können natürlich sagen, wofür das Geld
verwendet werden muss bzw. auch die Mieten vorgeben. Meine Aufgabe ist es
natürlich darauf zu achten, dass es grundsätzlich wirtschaftlich bleibt. Die
liquiden Mittel sind das Problem, nicht das Stammkapital. Dann wird es konkret
diesem Objekt mit einer Bindung von einer bestimmten Anzahl von Jahren, was ja
noch entschieden werden muss, zu Gute geführt. Deshalb ist es aus meiner Sicht
nach wie vor eine Zweckbindung. Es ist richtig, Neubauten müssen sich
grundsätzlich aus sich selbst heraus finanzieren. In der
Wirtschaftlichkeitsberechnung lässt sich ja darstellen, wie es sich auf die
Mieten auswirkt, wenn die Gesellschaft 7,5 Mrd. Euro erhält.
Frau Richel
Ich habe drei Fragen. Die letzte Frage bezieht sich auf die unfertigen
Leistungen, die zweite Frage bezieht sich auf den Bilanzgewinn und die erste
Frage macht da weiter, wo Herr Templin gerade nachgefragt hat, nämlich bei der
Verschuldung. Ich mach das ein bisschen plastischer.
1. Stellen Sie sich vor, Sie
haben ein Monatseinkommen von 4.000 Euro. Wenn Sie das aufs Jahr hochrechnen
haben, dann haben Sie 48.000 Euro wirklich in der Tasche. Wenn ich mir jetzt
den Verschuldungsstand von Ihnen anschaue, dann rechne ich das Achtfache dazu,
das heißt, das Privatpersonen haben Sie im Monat 4.000 Euro in der Hand, also
wirklich, und dann haben Sie insgesamt nochmal ein Darlehen zu laufen über
runde 400.000 Euro. Das heißt, wir haben im Moment einen Verschuldungsstand von
65 Mio. Euro und Sie führen in Ihrem Geschäftsbericht auf Seite 13 beginnend
auf „Die nachhaltig angelegten
Investitionen und Bestände sowie die strategische Ausrichtung der Gesellschaft
werden sich in den folgenden Jahren weiterhin positiv auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage auswirken.“
Wieso machen wir dann eine Kapitalerhöhung?
Sie sprechen in Ihren Unterlagen nicht darüber, dass wir insgesamt 11 Mio. für
die Förster-Funke-Allee brauchen, 7,5 Mio. für den Stahnsdorfer Damm und
nochmal 2 Mio. in 2021, weil ja noch ein Grundstückskauf abgewickelt werden
soll. Ich hätte ganz gern gewusst, wie Sie dazu Stellung beziehen zu Ihren
Geschäftsbericht? Der Geschäftsbericht lässt durchaus zu, dass Sie eine vage
Prognose dahingehen, dass wir heute eine Kapitalerhöhung beschließen sollen.
2. Warum ist der Bilanzgewinn
von 3,1 Mio. auf 1,2 Mio. gesunken? Informieren Sie regelmäßig den Aufsichtsrat
darüber, dass Sie unfertige Leistungen haben, die interessanter Weise fast in
der gleichen Höhe sind wie im Vorjahr? Wie steuern Sie die Projekte? Man kann
durchaus mit unfertigen Leistungen einige Dinge in der Bilanz darstellen oder
auch nicht darstellen.
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Vielen Dank für die Fragen. ich fange mal mit der letzten Frage an. Die
unfertigen Leistungen weisen bei uns als Wohnungsunternehmen die nicht
abgerechneten Betriebskosten aus. Die sind auch ungefähr jedes Jahr gleich,
weil die Betriebskosten nicht wesentlich steigen und die Mieter nur wesentliche
Änderungen bei den Vorauszahlungen haben.
Zu 2.
Im Jahr 2019 hatten wir in Größenordnungen von fast 3 Mio. Euro
Zuschreibungen. Die Wirtschaftsprüfer haben uns angehalten, und man ist auch
verpflichtet jedes Jahr vor Abschluss des Prüfberichtes, die Objekte einem
Bewertungstest zu unterziehen. Das machen wir jedes Jahr und die Abweichungen
waren so groß, dass es zugeschrieben werden musste in Höhe von knapp 3 Mio.
Euro. Wir haben viele Objekte zugeschrieben, einige Objekte abgeschrieben und
deshalb das Jahresergebnis 2019 in der Höhe. Im Jahr 2020 erfolgte keine
Zuschreibung mehr, weil die Objekte jetzt dem Boden- und dem Gebäudewert
entsprechend den Mieten nach dem Roh- und Reinertrag bzw. die Einfamilienhäuser
nach dem Sachwertverfahren bewertet worden sind. Das Jahresergebnis jetzt in 2020
wäre eigentlich noch weniger, in diesem Objekt ist ein Buchgewinn in Höhe von
513.000 Euro für das Objekt Im Tal 26 enthalten. Das eigentliche Jahresergebnis
ohne Buchwerterhöhung wäre 613.000 Euro.
Zu 1.
Die erste Frage bezog sich auf meine Darstellung im Prognosebericht,
dass wir uns auch weiter positiv entwickeln und entspricht auch den Tatsachen,
wie die letzte Seite meiner Folie zeigte, sind sowohl die Jahresergebnisse mit
den beschlossenen Bauvorhaben Beethovenstraße, Ankauf und Bebauung des Grundstückes
Förster-Funke-Allee von der Gemeinde Kleinmachnow. Die Leistungsphase 3 ist
abgeschlossen und wir befinden uns jetzt in der Leistungsphase 4. Enthalten im
Wirtschaftsplan ist auch die Bebauung des Grundstückes in der Fahrenheitstraße.
Im letzten Jahr wurden die Grundstücksverkäufe dafür mit der P & E in Höhe
von 1,2 Mio. Euro abgeschlossen. Ein Teil der Kosten, 500.000 Euro, ist bereits
bezahlt. Wir warten noch auf das abschließende Vermessungsergebnis und die
Fortführung im Liegenschaftskataster. Diese sicheren verlässlichen Planungs-
und Beschlusslagen, eingeflossen in die Planung, wird sich die Gesellschaft
auch weiter positiv entwickeln. Bei Abschluss der Prüfung und Abschluss des
Prüfberichtes war, ich kann es nur wiederholen, der Gesellschaft nicht mit
hinreichender Sicherheit bekannt, dass ein Wohngebiet mit 120 Wohnungen mit
einem Volumen von ca. 25 Mio. Euro von uns errichtet wird. Die
Unternehmensplanung auf Grund von Vorgesprächen durchzuführen und aufzustellen
ist einfach nicht zulässig. Deshalb ist es nicht enthalten.
Frau Richel
Aber grundsätzlich gehen Sie damit einher, dass Sie sagen, die 20,5
Mio. Euro die wir noch haben, sind 11 Mio. für die Förster-Funke-Allee, 7,5
Mio. für den Stahnsdorfer Damm und die 2 Mio. etwa, die noch in den nächsten
Geschäftsberichten auftauchen durch Grundstückskäufe und Grundstücksverkäufe.
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Richtig ist, dass wir 11 Mio. Euro für den Neubau in der
Förster-Funke-Allee vor uns haben. Die sind in den Wirtschaftsplan eingestellt,
die Planung und die Finanzen sind gesichert und der Neubau der Fahrenheitstraße
mit 20 Wohneinheiten ebenso. Was wir im Moment nicht vor uns sehen, und was
deshalb auch nicht in der Planung ist, sind die 7,5 Mio. Euro, die hier heute
zur Diskussion stehen. Wenn die kommen, werden sowohl das Stammkapital und die
liquiden Mittel um 7,5 Mio. erhöht werden, die dann im Zuge des Grundstücksankaufes,
so meine Information, an die P & E gezahlt werden sollen, um dann eine
mögliche Bebauung vorzunehmen zu Mieten, die der Beschlusslage der
Gemeindevertretung entsprechen.
Herr Steinacker
Mich würde die Neuvermietungssituation interessieren. Sie haben ja
geschrieben, dass Ihre Wohnungen sehr gut vermietet sind. Das ist jetzt nicht
überraschend. Wahrscheinlich ist die Fluktuation auch nicht all zu groß, wenn
man so eine Wohnung hat, will man sie in der aktuellen Lage auch behalten.
Trotzdem würde mich interessieren:
Wie viele Neuvermietungen gab es im letzten Jahr, insbesondere in
Kleinmachnow?
Wie viele Personen stehen auf der Warteliste für eine Wohnung?
Wie viele Personen davon haben einen WBS?
Der Anteil Geflüchteter ist ja auch ein Thema in dem Zusammenhang. Wir
wissen ja, dass im Landkreis Potsdam-Mittelmark händeringend private Wohnungen
für Geflüchtete mit Aufenthaltsgenehmigung, die noch in den
Gemeinschaftsunterkünften leben, gesucht werden. Das ist nicht nur unangenehm,
sondern sie belegen auch weiterhin Plätze, die für Geflüchtete, die neu nach Potsdam-Mittelmark
kommen, notwendig wären. Im Rahmen der Suche und Schaffung von
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, hat ja der Landkreis mittlerweile
relativ differenzierte Strategien entwickelt. Das reicht von Ankauf für
Immobilien zur Errichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften über Ankauf von
Immobilien zur Errichtung von privaten Wohnungen. Eine Strategie ist, dass der
Landkreis mit den Kommunen sprechen will über die Schaffung von dezentralen
Wohnmöglichkeiten für Geflüchtete.
Herr Bürgermeister, stehen Sie mit dem Landrat in Kontakt bezüglich
dieser Gespräche oder ist Kleinmachnow außen vor? Soweit ich weiß, sind die
Nachbarkommunen involviert.
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Der Landkreis ist noch nicht auf die Gesellschaft zugekommen. Ich weiß
aber, dass das ein Thema ist.
Zur Vermietungssituation
Es ist richtig, dass unser Angebot die Nachfrage, in allen
Preissegmenten, die die Gesellschaft anbietet, bei weitem nicht decken kann.
Wir haben knapp 300 Wohnungen, die einer Förderung, 1. oder 3. Förderweg,
unterliegen. Davon ungefähr drei Viertel im 1. Förderweg und ein Viertel im 3.
Förderweg, die auch alle noch in der Bindung sind. Die Wohnberechtigungsscheine
werden über die Gemeinde Kleinmachnow ausgegeben und uns von dort Berechtigte
benannt. Die Anzahl, wie viele Wohnberechtigungsscheine gerade ausgestellt
wurden oder viele Wartende es gibt, haben wir nicht, weil uns konkret einzelne
Personen benannt werden, die eine Zuweisung für eine Wohnung bekommen. Die
Anfragen für Wohnungen mit WBS können wir relativ schnell bedienen. Schwieriger
stellt es sich im mittleren Preissegment, 7,50 bis 8,50 Euro/m², dar. Die
mittleren Einkommensschichten haben zu viel Einkommen, um in die
Förderrichtlinien zu kommen. Da häufen sich die Anfragen. Wir vermieten unsere
Wohnungen über das Vermietungsportal „Immomio“. Wir haben keine klassischen
Wartelisten, wir haben eine Vergaberichtlinie für die Gesellschaft erlassen,
die versucht den Bedarf aus der Kommune heraus zu steuern. Es gibt einen
Fragenkatalog der dahintersteht z. B. arbeitet man im Ort, bei Einrichtungen
die dem Ort dienen, bei Schule, KITA oder Feuerwehr, wohnt man schon im Ort. Da
haben wir mit Sicherheit 250 Bewerber, die wir in diesem Preissegment nicht
berücksichtigen können. Anders sieht es im oberen Preissegment aus. Allerdings
haben wir nicht so viele Wohnungen im Bereich von über 10 oder 12 Euro/m², die
wir aber recht gut versorgen können. Dort besteht nicht so ein großer Überhang.
Das mittlere Preissegment ist wirklich ein Problem.
Zur Fluktuation
Im Geschäftsbericht steht, dass die Fluktuation ungefähr 6 oder 7 %
beträgt. Bei 1.500 Wohneinheiten sind es ungefähr 115 Mieterwechsel. Die
Fluktuation ist sehr niedrig im Vergleich zu anderen Wohnungsunternehmen.
Herr Singer
Ich bedanke mich für die ausführliche Antwort. Eine kommunale
Gesellschaft hat in meinen Augen die Aufgabe, das kommunale Eigentum zu mehren.
Das wird hier offensichtlich gemacht. Mit den 1.200 Wohnungen über die Sie
verfügen, sind wir natürlich noch keine bestimmende Größe auf dem Mietmarkt
hier in dieser Gegend. Hier müssen wir noch eine Menge tun.
Ø
Herr
Singer bittet darum, die letzte Folie der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Herr Krüger
1.
Frau
Schmidt, Sie sprachen von großen Investitionen im Bereich Maler- und
Sanitärleistungen, Gala Bau, Dachsanierungen. Welche Art der Ausschreibungsverfahren
wählen Sie da? Gibt es da Vorgaben? Sie sind ein öffentlicher Betrieb.
2.
Herr
Steinacker hatte es schon erwähnt. Wie viele Wohnungen hat die gewog insgesamt
an Geflüchtete vermietet?
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Zu 1.
Richtig, wir gelten im Oberschwellenbereich als öffentlicher
Auftraggeber, im Unterschwellenbereich nicht. Nichts desto trotz halten wir uns
natürlich an die Vergabevorschriften. Jeder Auftrag über 1.500 Euro wird
öffentlich ausgeschrieben und es findet immer ein Vergabeverfahren statt, was
das Unternehmen schützt und auch die Mitarbeiter, um einerseits Niedrigpreisen
mit mangelnder Qualität vorzubeugen, als auch überhöhten Preisen. Der
wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag.
Herr Krüger
Ich wollte wissen, welches
Vergabeverfahren Sie anwenden.
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Wir schreiben nach VOB aus, da wir uns im Unterschwellenbereich
bewegen. Es werden auch Vergleichsangebote abgefordert.
Herr Krüger
Schreiben Sie aus? Und wenn Sie ausschreiben, schreiben Sie öffentlich
aus oder sind es beschränkte oder freihändige Vergaben?
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Ich rede ausschließlich für den eigenen Bestand. Aufträge unter 1.500
Euro vergeben wir freihändig, über 1.500 Euro schreiben wir beschränkt
öffentlich aus. Das öffentliche Bekanntgabeverfahren, wo wir öffentlich
bekanntgeben auf der Internetseite, im Amtsanzeiger und in den dort
behördlichen machen wir nur im Oberschwellenbereich.
Zu 2.
Derzeit sind 42 Wohnungen an Geflüchtete vermietet, davon 38 Wohnungen
in Kleinmachnow.
Frau Schwarzkopf
Vielen Dank Frau Schmidt. Herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter.
Sie haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Ich möchte kurz auf die Fragen
eingehen, die noch ein wenig im Raum standen, weil sie nicht beantwortet werden
konnten. Aus dem Aufsichtsrat gab es eine Entscheidung über die Vergabe von
Wohnungen an Flüchtlinge. Dieser Entscheidung hat Frau Schmidt entsprochen. Im
Kreis haben wir das gute Beispiel aus Kleinmachnow vorgestellt und andere
Wohnungsbaugesellschaften im Kreis angesprochen, ob sie unserem Beispiel in
Kleinmachnow folgen wollen. Frau Schmidt hat sich bereit erklärt, vor den
anderen Wohnungsbaugesellschaften Rede und Antwort zu stehen über die guten
Entscheidungen und auch die Schwierigkeiten, die es gegeben hat, vollkommen
offen und transparent. Sie wissen ja wahrscheinlich, dass Michendorf 2019
beigetreten ist. Am Anfang gab es Schwierigkeiten, man war sich in der Kommune
Michendorf nicht einig, ob es eine gute Idee ist oder nicht. Mittlerweile ist
Michendorf sehr davon überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war und das
zeugt natürlich von Ihrer guten Arbeit und die Ihrer Mitarbeiter. Herzlichen
Dank nochmal dafür.
Herr Singer
Ich möchte eine Denkanregung geben. Wie lange wollen wir von
Geflüchteten reden? Über 65 % der zu uns Geflüchteten verdienen inzwischen ihr
Geld mit einem sozialversicherungspflichten Job, zahlen mehr oder weniger
Steuern, sind also Teil unserer Gesellschaft. Wenn wir die Bevölkerungswissenschaftler
fragen, braucht Deutschland im Jahr ungefähr 300.000 Zuwanderungen, um nur den
Fachkräftebedarf zu decken. Wir sollten froh sein, wenn sich noch Leute für
Deutschland interessieren und sich hier so integrieren, dass sie dann auch eine
Arbeit aufnehmen und hier ihren Beitrag auch zu diesem Land leisten. Wir müssen
uns einfach darüber verständigen, wie lange wir diesen Status vornewegtragen,
sondern sie einfach als Mitmenschen und Bürger betrachten.
Ø
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung merkt an, dass
es um Nachfragen an die Geschäftsführerin geht.
Frau Richel
Ich finde es in Ordnung, wenn man manchmal selektiv an Begriffe
herangeht, weil wir zu den Menschen, die zu uns kommen und die mit Sicherheit
auch Stärken und Talente haben, die wir auch brauchen, haben wir trotzdem
Kleinmachnower, die seit Jahren auf eine Wohnung warten. Deshalb brauchen wir
da auch ein Gleichgewicht und immer wieder in abwägen. Deshalb auch die Frage.
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Schmidt könnten Sie bitte noch etwas zu Frau Tavasoli sagen?
Frau Schmidt, Geschäftsführerin
der gewog
Frau Tavasoli ist eine syrische junge Frau, die mit einer
Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland gekommen ist vor vier oder fünf Jahren.
Sie hat in einem halben Jahr so gut deutsch sprechen gelernt, dass sie uns von
einer sehr engagierten Dame aus Kleinmachnow vorgestellt wurde. Wir haben uns
in Abstimmung mit der Hausverwaltung entschieden der jungen Frau eine Chance zu
geben und sie im Beruf des Immobilienkaufmanns, der sehr anspruchsvoll, sowohl
im rechtlichen und buchhalterischen als auch im sprachlichen ist, auszubilden.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sie am 11. Juni 2021 ihren Abschluss
gemacht und in der mündlichen Prüfung eine eins bekommen. Die Dame arbeitet bei
uns auf jeden Fall jetzt noch sechs Monate weiter und wir sind sehr zufrieden.
Zumindest ein positives Beispiel.