Beschlussvorschlag:

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 2 Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anl. 2.1 bis 2.3), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Knoten Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b (Querungshilfe Ameisengasse) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 € (brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.

3.   Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.   Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/ Heidefeld/ Eichhörnchenweg) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 035/21 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Herr Gutheins

 

 

       Herr Gutheins gibt den Hinweis, an den Stellen, wo man aus dem Kreisverkehr        herausfährt, den Radweg und die Fahrbahn farblich abzugrenzen, da sonst die Gefahr        besteht, dass man bei Rausfahren auf den Radweg fährt.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 035/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.06.2021 zu setzen.