Sitzung: 14.06.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 035/21
1. Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 2 Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anl. 2.1 bis 2.3), wird gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der
Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die
Bauabschnitte 1a (Knoten Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b
(Querungshilfe Ameisengasse) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 €
(brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.
3. Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.
4. Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/ Heidefeld/ Eichhörnchenweg) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 035/21
beteiligen sich:
- Herr Bültermann
- Herr Gutheins
→ Herr
Gutheins gibt den Hinweis, an den Stellen, wo man aus dem Kreisverkehr herausfährt, den Radweg und die Fahrbahn
farblich abzugrenzen, da sonst die Gefahr besteht,
dass man bei Rausfahren auf den Radweg fährt.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 035/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
22.06.2021 zu setzen.