Sitzung: 22.06.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 073/21
Zur Klärung der
baulichen Entwicklung des
Grundstückes Stahnsdorfer Damm
19 und zur Beurteilung dessen Bebaubarkeit ist ein beschränktes
Gutachterverfahren unter drei
bis vier in Denkmalschutz erfahrenen Architekturbüros
durchzuführen. Hierbei soll anhand von Bebauungsskizzen dargestellt werden,
welche Baumassen das Grundstück verträgt und wie sich bauliche Ergänzungen
gestalterisch in die Gesamtsituation einpassen. Das (vereinfachte)
Gutachterverfahren ist im
Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer durchzuführen, zu
finanzieren und abschließend zu bewerten.
Ø
Erläuterungen
zum Antrag durch Herrn Bültermann.
Ø
Herr
Bültermann bittet um eine redaktionelle Änderung im Betreff des Antrages. Das
Wort „Restaurant“ wird gestrichen und durch das Wort „Gasthaus“ ersetzt.
An der Aussprache zur DS-Nr.
073/21 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Schubert
Herr Bültermann
Geschäftsordnungsantrag des
Einreichers – Verweisung in den Bauausschuss
Änderung durch den Einreicher
im letzten Satz:
Das (vereinfachte)
Gutachterverfahren ist vom Grundstückseigentümer zu finanzieren.
An der weiteren Aussprache zur
DS-Nr. 073/21 beteiligen sich:
Frau Linke
Frau Scheib
Herr Templin
Herr Warnick
Frau Liebrenz
Herr Schubert
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.