Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

Zur   Klärung   der   baulichen   Entwicklung   des   Grundstückes   Stahnsdorfer Damm 19 und zur Beurteilung dessen Bebaubarkeit ist ein beschränktes Gutachterverfahren   unter   drei   bis   vier   in Denkmalschutz erfahrenen Architekturbüros durchzuführen. Hierbei soll anhand von Bebauungsskizzen dargestellt werden, welche Baumassen das Grundstück verträgt und wie sich bauliche Ergänzungen gestalterisch in die Gesamtsituation einpassen. Das (vereinfachte) Gutachterverfahren   ist   im   Einvernehmen   mit   dem Grundstückseigentümer durchzuführen, zu finanzieren und abschließend zu bewerten.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Bültermann.

 

Ø  Herr Bültermann bittet um eine redaktionelle Änderung im Betreff des Antrages. Das Wort „Restaurant“ wird gestrichen und durch das Wort „Gasthaus“ ersetzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 073/21 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Schubert

Herr Bültermann

 

 

Geschäftsordnungsantrag des Einreichers – Verweisung in den Bauausschuss

 

 

Änderung durch den Einreicher im letzten Satz:

Das (vereinfachte) Gutachterverfahren ist vom Grundstückseigentümer zu finanzieren.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 073/21 beteiligen sich:

Frau Linke

Frau Scheib

Herr Templin

Herr Warnick

Frau Liebrenz

Herr Schubert

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.