1.
Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑14
für Flächen im Bereich Altes Dorf umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches
ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
(vgl. Anlage 2) wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen
und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele
und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen
Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer
Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich
bekanntzumachen.
→ Die DS-Nr. 069/2011 wird von der Verwaltung zurückgezogen.