Sitzung: 23.09.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 105/21
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und die von ihr berufenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.
Anlage
Herr Piecha erläutert die
vorliegende Drucksache. Er informiert, dass die
Kommunalverfassung in einigen Punkten geändert wurde. Bisher haben die
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00
€ pro Sitzung erhalten. Das war in diesem Maße nicht zulässig. Maximal 30,00
€ pro Sitzung hätte Sitzungsgeld gezahlt werden dürfen. Im Ältestenrat wurde darüber
beraten und entschieden, dass die sachkundigen Einwohnrinnen und Einwohner
nun kein Sitzungsgeld, sondern eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00
€ erhalten. Diese Verfahrensweise hat der Ältestenrat so einstimmig
empfohlen. Herr Gutheins möchte wissen,
was ist, wenn ein sachkundiger Einwohner oder Einwohnerin in zwei Ausschüssen
vertreten ist. Dazu erklärt Herr Piecha,
dass diese Aufwandsentschädigung personengebunden und nicht sitzungsgebunden
ist. Herr Warnick stellt die
Drucksache DS-Nr. 105/21 zur Abstimmung. Die Abstimmung der Drucksache
DS-Nr.: 105/21 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen. |
An der Diskussion
beteiligt sich: Herr Gutheins |
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