Sitzung: 05.05.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 058/11
Auf Grund der §§ 14 und 16 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.
Juli 2009 (BGBl. S. 2585) i.V. m. § 3
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.
I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008
(GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte
Satzung
über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich
„Adam-Kuckhoff-Platz/
An der Stammbahn“
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich
bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Satzung über die erste Verlängerung
der Veränderungssperre für den Bereich Adam-Kuckhoff-Platz/An der Stammbahn“
Ø Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 058/11 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 058/11:
Die DS-Nr. 058/11 wird mehrheitlich
beschlossen.