Sitzung: 05.05.2011 Gemeindevertretung
Vorlage: DS-Nr. 093/11
Durch Beschluss der Gemeindevertretung
am 22.11.2007 zur DS-Nr. 269/07 wurde für den „Straßenbau Eichenweg“ eine
genaue Abschnittsbildung vorgegeben, die den unterschiedlichen Ausbaustand der
Straße - von komplett ausgebaut über teilweise ausgebaut bis unbefestigt –
wiedergab. Die Abschnittsbildung diente zugleich dazu festzulegen, dass für die
Eigentümer im Bereich des vorhandenen Komplettausbaus insoweit keine
Belastungen nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde entstehen können. Ich frage den Bürgermeister:
1. Wie ist der
Beschluss der Gemeindevertretung, der im Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow Nr. 14/2007 veröffentlicht worden ist, vom Bürgermeister umgesetzt
worden?
2. Wie hat der
Bürgermeister die Kosten der Baumaßnahmen spezifiziert nach den gebildeten
Abschnitten anteilig auf die durch den GV-Beschluss betroffenen Anlieger nach
der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde verteilt?
3. Wie hat der
Bürgermeister sichergestellt, dass Anlieger im Bereich des vor Baubeginn
bereits komplett ausgebauten Straßenabschnitts nicht erneut mit
Straßenausbaukosten belastet worden sind?
Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.