Sitzung: 24.03.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 010/22
2. Zu dem Workshop-Verfahren werden vier Architekturbüros
eingeladen. Die Auswahl eines Workshop-Beitrages, der in die Bauleitplanung
übernommen werden soll, erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die
Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister.
3. Im Workshop-Verfahren sind die denkmalgeschützten
Gebäude zu beachten und der Baumbestand soweit möglich zu erhalten.
Insbesondere die folgenden weiteren Planungsvorgaben sind einzuhalten:
a.
„Baufenster“
gemäß Lageplan in der Anlage, offene Bauweise, Nachweis der notwendigen
Stellplätze auf dem Grundstück gemäß Stellplatzsatzung,
b.
Ergänzung
des Gebäudebestandes um ein Veranstaltungsgebäude („Ballsaal“) mit max.
240 m² Grundfläche und max. 6,5 m Traufhöhe an der südlichen Fassade,
c.
Ergänzung
des Gebäudebestandes um ein oder mehrere Beherbergungsgebäude mit max.
530 m² Gesamtgrundfläche und max. 9,0 m einer Gebäudehöhe
(Oberkante),
d.
Ergänzung
des Gebäudebestandes um einen Verbindungsbau zwischen Denkmal und
Beherbergungsgebäude mit max. 40 m² Grundfläche und max. 4,0 m Gebäudehöhe,
e. Berücksichtigung der weiteren Bindungen und
Hinweise in den Rahmenbedingungen.
4. Der im
Workshop-Verfahren ausgewählte Beitrag ist durch entsprechende Festsetzungen in
den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.
Anlage
· Workshop-Verfahren zur ergänzenden Bebauung
westlich/südwestlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles, Entwurf
Rahmenbedingungen (Stand 21.02.2022)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 010/22
beteiligen sich:
Bürgermeister Herr
Grubert
Frau Masche
Frau Scheib
Frau Pichl
Frau Sahlmann
Herr Templin
Herr Bültermann
Frau Richel
Herr Gutheins
Herr Warnick
Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Bültermann – Ende der Rednerliste
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.
Nach Rednerliste dürfen noch reden:
Herr Templin
Frau Scheib
Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Templin – Verweisung in den Bauausschuss
Frau Pichl spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.
Persönliche Erklärung von Herrn Gutheins
Ich finde es schon kurios, wenn ich in meinem Redebeitrag eine Frage
stelle zu einer Ausgleichsabgabe, genauso was die Gerechtigkeit betrifft mit
verschiedenen anderen Bauprojekten, dass ich darauf keine Antworten bekomme.
Sie geben hier eine Beschlussvorlage in die Gemeindevertretung und in die
Ausschüsse, da müssen Sie doch auch um die Stimmen ein bisschen werben.
Bürgermeister Herr Grubert
Dass das Grundstück als nicht bebaubare Fläche vorgesehen ist, ist ein
Versäumnis. Grundsätzlich gibt es dort ein Gebäude und auch einen Ballsaal und
eigentlich hätte der B-Plan das ausweisen müssen. Wenn man an einem einzigen
Grundstück eine Erweiterung macht, die das Baurecht für den Eigentümer
verbessert, gibt es selbstverständlich für die Gemeinde keinen Ausgleich. Den
gibt es nur, und Herr Gutheins, Sie sind Mitglied im Aufsichtsrat, wenn wir es
zuvor als Entwicklungsgebiet klassifizieren und dann einen Anfangswert und
einen Endwert feststellen. Das würde man für ein Grundstück nicht machen.
Ansonsten ist es so, wie wenn Sie ein Grundstück haben und Sie dürfen da etwas
mehr drauf bauen. Es gibt keinen Ausgleich. Das sieht das Baugesetzbuch nicht
vor und das ist auch richtig so. Ich habe die Diskussion so verstanden, dass
ich die Verweisung in den Bauausschuss so aufnehme, dass ich vor der
Bauausschuss-Sitzung mit dem Eigentümer Kontakt aufnehme, inwieweit wir
eventuell auch schon im Vorfeld die Maßgaben, die vorgesehen sind, für die neue
Beschlussvorlage entweder schon vorher ändern oder im Bauausschuss einen
geänderten Vorschlag einbringen. Es ist eine gute Entscheidung, dass wir es
nochmal in den Ausschuss geben. Da kann man sehen, ob es einen größten
gemeinsamen Nenner gibt, der dann mehrheitsfähig ist. Wenn das nicht der Fall
ist, werden wir im Mai endgültig darüber entscheiden.