Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen verringert. Er soll damit den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anl. 3 vorliegenden Fassung gebilligt.

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

4.         Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Städtebaulichen Vertrag mit der Grundstückseigentümerin abzuschließen, durch den diese insbesondere verpflichtet wird, ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit auf ihren Flächen zu dulden (Uferweg Teltowkanal) sowie, nach Fertigstellung des neu zu errichtenden Mehrzweckgebäudes auf dem mittleren Grundstücksteil, die auf der rückwärtigen Fläche (künftig Grünfläche) vorhandenen baulichen Anlagen zu beseitigen. Im Vertrag sind auch die dazu erforderlichen Sicherungen vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der Gemeindevertretung mit dem Abwägungsbeschluss über diesen Bebauungsplan zur Kenntnis vorzulegen.


         Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 081/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11 zu setzen.