Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele entsprechend der in der Anlage formulierten Ziele einzuleiten.

2. Die das Interessenbekundungsverfahren betreuende Jury setzt sich wie folgt zusammen:

- Bürgermeister

- sieben Mitglieder der Gemeindevertretung Kleinmachnow (je ein Vertreter jeder Fraktion)

- drei Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow (FBL Bauen/Wohnen, FBL Finanzen/Beteiligungen, FBL Schul-/ Kultur-/Gebäudemanagement).


An der Aussprache zur DS-Nr. 77/11/1 beteiligen sich:

-          Herr Templin

-          Frau Eiternick

-          Herr Warnick

-          Frau Sahlmann

-          Herr Burkardt

-          Frau Dr. Kimpfel

 

         Hinweis von Herrn Warnick:

Die Begriffe Mieter/Pächter im Hinblick auf die Nutzung der Kammerspiele durch die Gemeinde Kleinmachnow in der Beschlussvorlage wird von Herrn Warnick scharf kritisiert und kündigt zur Gemeindevertretersitzung am 16. 06. 2011 einen Antrag an.

         Herr Grubert sagt an den Stellen, wo es möglich ist bis zur Gemeindeversitzung eine redaktionelle Änderung zu.

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

1.                   Die Anlage soll den Einbau eines Behinderten-WC enthalten

2.                   Punkt 2 des Beschlussvorschlages entfällt.

         Punkt 1 der MG wird einstimmig zugestimmt.

         Punkt 2 der MG wird einstimmig zugestimmt.


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich unter Beachtung der beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr. 077/11/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11 zu setzen.