Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm (vgl. Anlage 1 und 2), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022 bereits gebilligten Vorplanung zum linienbezogenen Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm“ (siehe Anlage 3) eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023 bereitzustellen.

3.   Die Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt werden.


Frau Leißner erläutert die Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:

 

  • Parkplätze vor den Eisbuben – kleinen Teil der Parkplätze beibehalten
  • Anordnung von Zufahrten nochmals prüfen: z. B. Grundstück Zehlendorfer Damm 121 seitliche Einfahrt und auf der anderen Seite bei Nr. 120 derzeit besteht Einfahrt noch, wird aber geschlossen nach diesem Plan, davor ist die Bushaltestelle 620, ev. Verlängerung dieser Bushaltestelle vorsehen
  • Fällung des letzten großen Baumes Einfahrt Förster-Funke-Alle sehr schade
  • für Radfahrende an Kreuzungspunkten weiterhin Einfahrtsrisiken vorhanden, könnten vermieden werden, wenn ein Richtungsradweg auf beiden Seiten käme
  • Nicht weiter herausziehen. Warum erst 2025? Das Ganze forcieren.

 

Fragen Herr Weis: 1. Beim Grundstück Zehlendorfer Damm 121 gibt es eine seitliche Einfahrt. Wird diese bei der Neuplanung des Zweiwegeradweges und der Neuplanung des HSP auch erhalten bleiben? 2. Beim Grundstück Zehlendorfer Damm 120 gibt es ebenfalls eine Einfahrt, wird diese auch so bleiben? Wie sieht es mit der Haltestelle davor aus? Sollte man diese nicht auch entsprechend erweitern bzw. verlängern?

Beantwortung der Fragen mit Erstellung des Protokolls:

Alle Grundstücke behalten ihre Gehwegüberfahrt. Im Rahmen der Planung kann es zu geringen Anpassungen kommen, diese richten sich nach dem räumlichen Zwangspunkt und den örtlichen Gegebenheiten. Die Haltestellen im Kreuzungsbereich wurden erst in den vergangenen Jahren barrierefrei umgebaut. Trotzdem kann es im Verlauf der Entwurfsplanung zur Optimierung des gesamten Kreuzungsbereichs kommen.

 

Die Frage von Frau Sahlmann, warum Ausführung erst 2025, kann in der Sitzung nicht beantwortet werden. Die Antwort wird mit Erstellung des Protokolls nachgereicht. Frau Sahlmann korrigiert sich hinsichtlich der Frage zur Ausführung in 2025. Sie habe falsch gelesen. Ausführung ist für 2023 bis 2025 angesetzt.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Weis, Frau Sahlmann


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen