Der TOP 7 - Anfragen wird dem TOP 6.2 – Integriertes Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK), DS-Nr.084/22 vorgezogen (Vortragender Herr Moon ist noch nicht anwesend).

 

Anfrage Herr Krause:

„Ich komme aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Dort wurden die Kommunen aufgefordert, zur Prävention von Versorgungsmangellagen im Winter darzustellen, was sie tun könnten. Genau das Gleiche wollte ich fragen, was wir hier tun können, bewusst mit der Formulierung können. Was mich im letzten Jahr sehr betrübt hat, war, wie im Ahrtal und in NRW mit dieser Krise umgegangen worden ist. Es wurde vielmehr Schwarzer Peter geschoben, als wirklich daran gearbeitet. Das ist teilweise einer schlechten Vorbereitung geschuldet, das ist auch immanent in solchen Situationen und teilweise ist es auch anders nicht zu bewältigen. Ich fände es gut, wenn wir uns Gedanken machen würden auf Ebene KLM oder auch KLM, Teltow, Stahnsdorf, was wir tun können, um Versorgungsmangellagen entgegen zu wirken. Das fängt an mit der Kommunikation, wie informieren wir die Bürger über das, was jetzt gemacht werden kann. Wo kann ich telefonieren, wo kann ich Notrufe absetzen oder sonst irgendetwas? Es geht weiter über die Frage: Ich glaube, unser Wasserdruck hier wird über Pumpen erzeugt? Wir haben keine Berge, keine Wassertürme, ich habe keine gesehen. Ich weiß nicht, ob sie notstromabgesichert sind. Wasser ist immer ganz wichtig, wenn sonst gar nichts mehr funktioniert. Ich will jetzt gar kein Krisenhorrorszenario aufstellen, aber ich fände es toll, wenn wir mit allen beteiligten Stellen in der Gemeinde, die in irgendeiner Art und Weise etwas dazu beitragen können, zusammentragen würden, was wir machen könnten, um uns vorzubereiten, falls Strom, Gas etc. wegbleiben. Sollte es wirklich zu der Situation kommen, dass Gasdruck aus dem Netzwerk geht, dann haben wir das Problem, dass die Sicherungen in den Häusern kommen. Und dann muss ein Gasexperte kommen und das wieder rausnehmen, dass wird dann der gefragteste Mensch im ganzen Land sein. Vielleicht kann man dafür auch Vorsorge treffen? Dankeschön.“

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls:

Die Verwaltung hat gegenwärtig kaum Möglichkeiten, auf Versorgungsmangellagen zu reagieren (Strom/Gas). Um in der Region örtliche Anlaufpunkte für eine solche Situation (Strommangel) zu schaffen, bedarf es einer regionalen Abstimmung und Infrastruktur. Bei einem Gasmangel hat die Gemeinde keine unmittelbare Handlungsmöglichkeit.

 

Anfragen Herr Weis:

Vorab bedankt sich Herr Weis für die Beantwortung seiner schriftlichen Anfragen. Dennoch habe er zu diesen beantworteten Anfragen Nachfragen:

 

  1. „Zehlendorfer Damm: Der Zehlendorfer Damm ist keine Grünfläche mehr, sondern nur noch eine Erdfläche. Weil diverse Baumaßnahmen und Kfz-Überführungen über die Grünflächen dazu geführt haben, dass der Zehlendorfer Damm eigentlich keine Grünfläche mehr sein kann, sondern es ist alles weg. Das macht mir Sorge, dass jetzt, nachdem die Wasserleitungen gebaut wurden, wieder etwas angefangen wird, was nicht nachhaltig ist, dass also dort wieder Grünflächen entstehen. Das war auch meine Frage deswegen, was am Zehlendorfer Damm jetzt passiert. Denn eine Erdfläche brauchen wir nicht, da haben wir genügend Wildschweine im Wald. Und nicht unbedingt bei mir in der Straße möchte ich sie haben. Wir müssten wirklich überlegen, was wir damit machen.“

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls:

Aufgrund der sommerlichen Trockenheit blieben auch den straßenbegleitenden Grünflächen entlang des Zehlendorfer Damms braune bzw. kahle Stellen nicht erspart, welche sich nun wieder erholen müssen. Nach Abschluss der Leitungssanierung, die im Auftrag der MWA mbH erfolgt, ist die MWA als Bauherrin u. a. verpflichtet, den ursprünglichen Zustand des Straßenbegleitgrüns wiederherzustellen, das beinhaltet auch die Ansaat von Rasen. Das bauausführende Unternehmen wurde entsprechend bereits aufgefordert, Profilierung, Oberbodenandeckung und Rasenansaat außerhalb der Baubereiche im Seitenraum des Zehlendorfer Dammes fertig zu stellen.

 

  1. „Schleusenbrücke: Ich hatte ja gefragt, inwieweit eine Verkehrszählung gemacht werden kann. Dort haben wir das Problem, dass hinter der Brücke zum Parkplatz an der Straßenbahn viele Kinder über die Schleusenbrücke gehen. In der Beantwortung steht, dass eine Verkehrszählung erfolgen wird. Ich wollte nachfragen, wie weit das ist?“

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls: Die Verkehrszählung soll im Oktober 2022 erfolgen.

 

  1. „Wir haben seit kurzem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Bebauungsplan KLM-BP20. Da wäre die Frage, wie geht es jetzt weiter? Welchen Dialog möchte die Verwaltung machen bzw. hier ist der Bebauungsplan gescheitert am Lärmgutachten. Das ist für diesen Ausschuss wichtiger, als für den Bauausschuss, weil es ein Konfliktpotenzial ist, was seit 30 Jahren schon existiert, durch die Tatsache, dass das Sportforum damals illegal gebaut wurde und man dann versucht hat, zum Ende der 90er Jahre das Sportforum und das Freibad mit diesem Plan zu sichern. Das wäre auch eine wichtige Frage, die ich bitte, zu beantworten, wie es weitergeht. Danke.“

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls:

Die von der Gemeinde beantragte Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zum Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ wurde zwar zugelassen, war aber nicht erfolgreich. Die Grundaussage des OVG-Urteils wurde vielmehr bestätigt, wonach der Bebauungsplan unwirksam ist. Dies wurde inzwischen im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt gemacht.

In der mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG wurde vereinfacht zusammengefasst unter anderem deutlich, dass der Senat die Untersuchung von Alternativen bei der verkehrlichen Erschließung der Sportstätten vermisste. Bemängelt wurde, dass die Gemeinde weder einen Ausbau des Parkplatzes an der Rammrathbrücke, noch den Bau ausreichend hoher Lärmschutzwände an oder auf dem Grundstück des Freibades (z. B. am besonders lärmintensiven Nichtschwimmerbecken) ins Auge gefasst habe. Gefragt wurde, warum die Gemeinde statt baulicher Maßnahmen nicht zumindest über eine temporäre Schließung des Nichtschwimmerbeckens in der besonders schutzbedürftigen nachmittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen nachgedacht habe (Räumung des Beckens an diesen Tagen zwischen 13:00 – 15:00 Uhr).

Das OVG hatte zuvor die Untersuchung von Erschließungsvarianten als umfangreich und nicht zu beanstanden eingestuft. Es hatte aber deutlich gemacht, dass die Gemeinde unabhängig von der Wetterlage im Sommer mehr als 1.500 Besucherinnen und Besucher im Freibad an höchstens 18 Tagen zulassen darf. Die Bildung eines Mittelwertes – in einem (besonders heißen) Jahr mehr Tage mit hohem Besucheraufkommen, in einem anderen, kühleren Jahr dafür deutlich weniger, im Mittel aber nicht mehr als 1.500 – sei nicht zulässig.

Das Freibad, der gemeindeeigene Sportplatz und der Tennisplatz sind bauordnungsrechtlich genehmigt, das gilt auch für das Sportforum, das anders als von Herrn Weis vermutet ebenfalls baugenehmigt wurde. Aus der Gerichtsentscheidung folgt aber, dass die Überplanung der hier vorliegenden, seit den 1970er Jahren gewachsenen Gemengelage schwierig bleibt.

Ohne planungsrechtlichen Rahmen kann die Gemeinde bauliche Veränderungen künftig allerdings kaum noch steuern. Die Verwaltung prüft deshalb gegenwärtig, wie durch Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sowohl die bauliche Entwicklung der Sportstätten als auch die Nachverdichtung im angrenzenden Wohngebiet entlang Fontanestraße und Gerhart-Eisler-Straße in städtebaulich vertretbaren Grenzen gehalten werden kann.

 

Ausführungen von Herrn Schubert zur Frage Nr. 3 von Herrn Weis: „Ich bin auch erst dazu gekommen, dieses Urteil gestern zu lesen. Das ist nicht so ganz genau dargestellt, wie Sie es dargestellt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, dass die Gemeinde Gemengelagen überplanen kann. Wir haben hier das Problem, dass wir auf der einen Seite ein reines Wohngebiet geplant und auf der anderen Seite das Schwimmbad haben. Dann haben Sie gesagt, verschiedene Aussagen des OVG, die für uns sehr schlecht und restriktiv waren, die seien nicht ausreichend, da hätte sich das OVG im Sinne einer Feinsteuerung stärker bemühen sollen. Auf der anderen Seite haben Sie gesagt, dass die Gemeinde sich nicht genügend bemüht hat, insbesondere beim Parkkonzept. Sie haben erwähnt, dass man z. B. praktisch den ganzen Parkverkehr aus diesem Bereich raushält und alles auf den Parkplatz Rammrathbrücke verlegt. D. h., die Gemeinde kann neu planen, sie kann es auch lassen, eine Neuplanung ist sicherlich sinnvoll auch im Sinne eines Bestandsschutzes, insbesondere für das Schwimmbad. Da wird man aus meiner Sicht sinnvollerweise dieses reine Wohngebiet nicht mehr wieder planen, sondern ein allgemeines Wohngebiet. Dann habe ich andere Durchschnittswerte bei der Einstellung in die Gemengelage und das andere ist, wir werden über stärkere Reduktionen des Park-Such-Verkehrs, insbesondere an diesen heißen Tagen nachdenken müssen. Natürlich haben wir Anlieger dahinten, das Sportforum, das Sie erwähnt haben und den Tennisverein. Da muss man vielleicht nicht ran, aber der Park-Such-Verkehr geht da natürlich durch. Da muss man sagen, da kann man mehr machen. Da kann man einfach sperren an heißen Tagen. Kommt eine Schranke hin, zack ist zu; ja, an den 18 Tagen die überschritten worden sind. Ich denke schon, die Sache ist überplanbar. Das BVerwG ist auch ganz klar der Auffassung, dass das bundesdeutsche Planungsrecht auch die Möglichkeiten geben muss, so etwas zu überplanen. Die Antwort des OVG war ja in etwa so, „ja, wir wissen ja auch nicht wie das geht, es geht halt nicht.“ Und das ist deutlich zu kurz gegriffen. Da müssen allerdings sowohl die Gemeinde als auch das OVG, falls es nochmal prüfen muss, sich mehr anstrengen. Aber ich denke, in diese Richtung muss es gehen: reines Wohngebiet weg, allgemeines Wohngebiet ja, was die Wohnbebauung betriff, um die Immissionswerte etwas zu entschärfen und ansonsten muss der Park-Such-Verkehr raus. Dann kann man neu planen. Herr Ernsting hat aber auch schon gesagt, dass im Fachbereich Mitarbeiter fehlen. Somit ist es praktisch unmöglich, damit anzufangen. Ja, schade.“

 

Der Ausschuss stimmt darin überein, die mündlichen Ausführungen von Herrn Schubert in das Protokoll zu übernehmen.

 

Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil; 8 GV sind anwesend.

 

Herr Weis weiter: „Ansonsten möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir als BIK um das Jahr 2000 vorgesehen hatten, das sogenannte Kiebitzpark-Projekt zu machen. D. h., der ganze Verkehr zum Sportforum hätte herauskommen können. Das ist aber leider in der Gemeindevertretung, insbesondere im Bauausschuss damals abgelehnt worden und dementsprechend werden wir es wieder auf unsere Internetseite bringen. Das kann man sich dann in nächster Zeit ansehen. Danke.“

 

Anfrage Herr Sahlmann: „Ich hatte im September 2021 an die Verwaltung einen Fragenkomplex gerichtet bzgl. Katastrophenschutz, Katastrophenschutzkonzept in der Gemeinde KLM. Und wir wissen ja alle, was sich in den letzten Jahren hinsichtlich der zunehmenden Katastrophensituationen in Deutschland vollzogen hat. Mir wurde mitgeteilt, wie auch schriftlich in der Anfrage unserer Fraktion an die Verwaltung, an den Bürgermeister, dass u. a. auch diese NINA-Warn-App dazu dienen kann. Weil ich in diesem Komplex auch gefragt und auf Teltow verwiesen habe, dass dort bereits durch Sirenensignale, dass dort geprüft wird, wie dann die Bevölkerung schnell informiert werden kann, wenn es Katastrophensituationen gibt. Ob nun Brand, Waldbrand, oder was die Hitzeperiode alles verursachen kann, haben wir ja auch heute in der Presse vernommen, dass hier die Landesregierung auch vorsieht, einen Hitzeaktionsplan für Brandenburg zu verabschieden, wie auch in der gesamten Bundesrepublik, in allen Bundesländern. Jetzt konkret zu der NINA-App. Meines Wissens haben nicht alle diese App. Wie soll das dann funktionieren, dass der Bürger dann dadurch schnell informiert wird?

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls:

In der Gemeinde Kleinmachnow gibt es gegenwärtig noch keine konkreten Planungen zur Errichtung von Sirenen. Die Verwendung von NINA oder anderen Apps ist freiwillig.

 

Mein zweiter Fragenkomplex richtet sich auf die Problematik der zunehmenden Hitze, und damit auch die Gefährdung der Bürger, die Gefährdung der Gesundheit der Bürger, die wir jetzt schon seit 2018 in der Gemeinde, wie auch in den ganzen Regionen Brandenburgs und auch Deutschland haben. Da wäre meine Anfrage oder Anregung oder Impuls z. B. die Errichtung eines Trinkbrunnens und mehr Grün auf dem Rathausmarkt.“

Beantwortung der Anfrage mit Erstellung des Protokolls: Die Pflanzung weiterer Bäume auf dem Rathausmarkt wäre nur möglich, wenn dafür ausreichend Raum zur Verfügung stehen würde. Das ist auf dieser Fläche aber nicht der Fall. Der Platz wird von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern zum Verweilen, für den Einkauf und insbesondere bei Märkten und größeren Festen intensiv genutzt. Wir haben schon jetzt Schwierigkeiten, die vorhandenen Bäume gesund zu erhalten. Die Verwaltung bemüht sich gegenwärtig erst einmal darum, die Bedingungen für die Bäume im Bereich der Parkplatzflächen zu verbessern. Die extrem verdichteten Böden erschweren die Entwicklung dort.

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus informiert darüber, dass ein von der CDU-Fraktion gestellter Antrag zur Errichtung von Trinkwasserspendern in KLM in der letzten Gemeindevertretersitzung beschlossen wurde.

 

Anfrage Frau Heilmann:

„Ich würde die Anfrage schriftlich stellen. Es geht dann auch um den Klimaschutz in den Einrichtungen des KITA-Werks-Ausschusses und um die Frage der erneuerbaren Energien, wie die genutzt werden. Ich formuliere das und schicke es rüber. Danke.“