Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Gemeinde Kleinmachnow, (Straßenreinigungsgebührensatzung – Anlage), wird beschlossen.

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

 

 

 


Die Kämmerin, Frau Braune, erläutert die vorliegende Drucksache.

Herr Feiertag fragt nach, ob es richtig ist, dass derzeitig noch keine Kostensenkung zu sehen sind, obwohl in der Berechnung die neuen Ist-Kosten des Zweckverbandes Bauhof enthalten sind.

Laut Herrn Grubert wird es keine Firma geben, die bei entsprechender Lohnzahlung günstiger sein wird.

Herr Dr. Vosseler möchte wissen, warum es so unterschiedliche Steigerungsraten gibt. In der Kategorie I liegt die Steigerungsrate bei 19 % und in der Kategorie II bei 28 %.

Dazu berichtet Frau Braune, dass dies davon abhängig ist, welche Grundstücke sich hinter der jeweiligen Kategorie verbergen. In der Kategorie I sind z. B. die Bushaltestellen, auch die in den Nebenstraßen, enthalten. Im beiliegenden Bericht ist dies auch nachvollziehbar.

Herr Grubert ergänzt die Aussage von Frau Braune dahingehend, dass in den letzten Jahren keine Neuberechnung der Straßenreinigungsgebührensatzung durchgeführt wurde. Dies geschieht nun regelmäßig alle zwei Jahre und damit ist dann davon auszugehen, dass zukünftig keine großen Kostensprünge mehr erfolgen.

Herr Dr. Vosseler fragt nochmals nach, warum sich die Kosten in den beiden Kategorien sehr deutlich unterschiedlich entwickelt haben. Sind das strukturelle Unterschiede?

Frau Braune informiert, dass die Straßen nach Haupt- und Nebenstraßen eingeteilt sind. Dementsprechend wurden die Quadratmeter zugeordnet. Die Kategorien wurden auch mit Hilfe des Fachbereiches Bauen/Wohnen überprüft.

Laut Herrn Grubert kann dies nicht genau definiert werden. Aber mit dieser Überarbeitung nähern wir uns den tatsächlichen Kosten.

Herr Priebe kann diesen Ausführungen nicht folgen. Eigentlich versteht er die Aussagen so, dass der Winterdienst günstiger, jedoch die Gebührensatzung teurer wird. Dies ist aber nicht der Fall.

Herr Gutheins merkt an, dass sich seine Fraktion seinerzeit gegen den Zweckverband Bauhof ausgesprochen hat. Aus seiner Sicht klingt die Preiserhöhung erstmal viel, aber die Kostenerhöhung hält sich seiner Meinung nach in Grenzen.

Der Bürgermeister merkt abschließend an, dass die Gemeinde nach dem Kommunalen Abgabengesetz verpflichtet ist, alle anfallenden Kosten umzulegen.

 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 095/22 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 095/22 erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Feiertag, Herr Dr. Vosseler, Herr Grubert, Herr Priebe und Herr Gutheins.