Beschlussvorschlag:

 

Die „Allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Betragsordnung) ab 01.08.2023“ (Anlage 1) wird beschlossen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Drucksache und bittet um Zustimmung.

Frau Richel stimmt grundsätzlich den Ausführungen von Herrn Grubert zu. Des Weiteren merkt Sie an, dass in den Elternentgelten auch Betriebskostenanteile enthalten sind. Sie möchte nun wissen, auf welcher Datengrundlage die Zahlen genommen wurden, die zur Teilkostenberechnung der Energiekosten führte.

Der Bürgermeister informiert, dass dazu die Daten aus dem Jahr 2020 genommen wurden.

Frau Schwarzkopf fragt nach, ob die Verträge neu berechnet werden müssen, auch im Hinblick auf die Werbungskosten. Wer berechnet die Verträge neu, ist das Frau Feser mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

Herr Grubert teilt mit, dass früher alle Verträge ohne Werbungskostenabzug berechnet wurden. Das war einer der Hauptgründe, warum der Landkreis sein Einvernehmen nicht erteilt hat. Der Landkreis war der Meinung, dass dies ungerecht ist. Zukünftig werden aber ab 01.08.2023 alle noch vorhandenen Verträge angesehen und die Werbungskosten abgezogen. Dadurch entsteht ein Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KITA-Verbundes. Deshalb wird damit ab 01.08.2023 begonnen, weil da die meisten Neuverträge geschlossen werden.

Herr Schellberg fragt nach, wie hoch der Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow ist.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 085/22 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 085/22 erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Richel, Frau Schwarzkopf, Herr Grubert und Herr Schellberg