Sitzung: 04.10.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 051/21/1
1.
Die
Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des
Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/
Thomas-Müntzer-Damm wird gebilligt.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung und unter
Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022 bereits gebilligten
Vorplanung zum linienbezogenen Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung
Zehlendorfer Damm“ eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023
bereitzustellen.
3.
Die
Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im
Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut
untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt
werden.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 051/21/1 beteiligen sich:
- Frau Sahlmann
- Frau Leißner
- Frau Pichl
- Herr Grubert
- Herr Ernsting
- Herr Templin
- Herr Gutheins
- Frau Dr. Bastians-Osthaus
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 051/21/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
20.10.2022 zu setzen.