Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 4 Zehlendorfer Damm/ Thomas-Müntzer-Damm wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der mit DS-Nr. 024/22 v. 19.05.2022 bereits gebilligten Vorplanung zum linienbezogenen Handlungsschwerpunkt „Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm“ eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen sind 18.500 € (brutto) im Haushalt 2023 bereitzustellen.

3.   Die Stellplatzthematik vor den Gewerbeeinheiten Zehlendorfer Damm 121-129 soll im Rahmen der Entwurfsplanung hinsichtlich der Anzahl und Anordnung erneut untersucht und den Fachausschüssen zur Information und Beratung vorgelegt werden.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 051/21/1 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann

- Frau Leißner

- Frau Pichl

- Herr Grubert

- Herr Ernsting

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Frau Dr. Bastians-Osthaus


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 051/21/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.10.2022 zu setzen.