Sitzung: 04.10.2022 Hauptausschuss
1.
Frau Dr. Bastians-Osthaus, Fraktion CDU
Es wurde ja
eine Umleitung angekündigt durch das eingezogene Verbindungsstück Am
Weinberg/Oderstraße. Die Poller wurden schon einmal herausgenommen und wieder
eingesetzt. Für welche Baumaßnahme muss da jetzt umgeleitet werden?
Offensichtlich betrifft das noch nicht den Bau der Straße Am Weinberg. Welche
Verkehre sollen da umgeleitet werden und wie lange soll das tatsächlich der
Fall sein?
Herr Ernsting beantwortet die Frage:
Es handelt
sich nicht um eine Baumaßnahme im Gemeindegebiet von Kleinmachnow, sondern von
Stahnsdorf. Nach Zuarbeiten wird Herr Ernsting die Frage umfassend, auch zur
Schulwegsicherung, schriftlich beantworten.
2.
Frau Sahlmann, Fraktion B90/Grüne
Im
UVO-Ausschuss hat der Herr Dr. Prüger als Fachdienstleiter Tiefbau immer an den
Sitzungen teilgenommen. Es wäre wünschenswert, dass Herr Peitsch als Nachfolger
von Herrn Dr. Prüger ebenfalls an den Sitzungen teilnimmt.
Herr Ernsting beantwortet die Frage:
Herr Dr.
Prüger hat den Fachbereich Bauen/Wohnen im UVO-Ausschuss vertreten. Der
Fachbereich Bauen/Wohnen wird nun von Frau Gasch vertreten. Frau Gasch ist voll
auskunftsfähig. Herr Ernsting selbst vertritt den Fachbereich Bauen/Wohnen im
Bauausschuss. Ein Austausch nach den Sitzungen findet immer statt.
Herr
Peitsch ist als Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft der Nachfolger von
Herrn Dr. Prüger, nimmt aber nicht an den Ausschusssitzungen teil, das
übernimmt Frau Gasch, die den Fachdienst Verkehrsplanung, Klima, Umweltschutz
leitet und stellv. Fachbereichsleiterin ist. Das hat auch noch viel mehr
Berührungspunkte mit dem UVO-Ausschuss.
3.
Herr Templin, Fraktion BIK
Gibt es von Seiten der Gemeinde eine
Information zum Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“?
Herr
Ernsting beantwortet die Frage:
Dazu gab es schon eine sehr
ausführliche Information im Bauausschuss. Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtet wurde auch an alle Gemeindevertreter verschickt. So,
dass Sie über die Abweisung der Revision informiert sind. Der Bebauungsplan ist
damit tatsächlich unwirksam. Im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Kleinmachnow
erscheint dazu die Öffentliche Bekanntmachung und der Bebauungsplan ist damit
nicht mehr existent. Wir sind der Auffassung, dass wir an Planungsrecht in
diesem Bereich sowohl für die privaten Baugrundstücke als auch für die öffentlichen
Flächen benötigen und werden in Kürze überlegen, wie das mit einem erneuten
Bebauungsplan angegangen werden kann. Mit dem Urteil bleiben viele Fragen
unbeantwortet. Von der Rechtsprechung her ist da tatsächlich eine relativ
starke Distanz gegenüber den Niederungen der Praxis.
19:21 Uhr - Ende der
öffentlichen Sitzung