1.             Frau Dr. Bastians-Osthaus, Fraktion CDU

Es wurde ja eine Umleitung angekündigt durch das eingezogene Verbindungsstück Am Weinberg/Oderstraße. Die Poller wurden schon einmal herausgenommen und wieder eingesetzt. Für welche Baumaßnahme muss da jetzt umgeleitet werden? Offensichtlich betrifft das noch nicht den Bau der Straße Am Weinberg. Welche Verkehre sollen da umgeleitet werden und wie lange soll das tatsächlich der Fall sein?

 

Herr Ernsting beantwortet die Frage:

Es handelt sich nicht um eine Baumaßnahme im Gemeindegebiet von Kleinmachnow, sondern von Stahnsdorf. Nach Zuarbeiten wird Herr Ernsting die Frage umfassend, auch zur Schulwegsicherung, schriftlich beantworten.

 

 

2.             Frau Sahlmann, Fraktion B90/Grüne

Im UVO-Ausschuss hat der Herr Dr. Prüger als Fachdienstleiter Tiefbau immer an den Sitzungen teilgenommen. Es wäre wünschenswert, dass Herr Peitsch als Nachfolger von Herrn Dr. Prüger ebenfalls an den Sitzungen teilnimmt.

 

Herr Ernsting beantwortet die Frage:

Herr Dr. Prüger hat den Fachbereich Bauen/Wohnen im UVO-Ausschuss vertreten. Der Fachbereich Bauen/Wohnen wird nun von Frau Gasch vertreten. Frau Gasch ist voll auskunftsfähig. Herr Ernsting selbst vertritt den Fachbereich Bauen/Wohnen im Bauausschuss. Ein Austausch nach den Sitzungen findet immer statt.

Herr Peitsch ist als Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft der Nachfolger von Herrn Dr. Prüger, nimmt aber nicht an den Ausschusssitzungen teil, das übernimmt Frau Gasch, die den Fachdienst Verkehrsplanung, Klima, Umweltschutz leitet und stellv. Fachbereichsleiterin ist. Das hat auch noch viel mehr Berührungspunkte mit dem UVO-Ausschuss.

 

 

3.             Herr Templin, Fraktion BIK

Gibt es von Seiten der Gemeinde eine Information zum Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“?

 

Herr Ernsting beantwortet die Frage:

Dazu gab es schon eine sehr ausführliche Information im Bauausschuss. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtet wurde auch an alle Gemeindevertreter verschickt. So, dass Sie über die Abweisung der Revision informiert sind. Der Bebauungsplan ist damit tatsächlich unwirksam. Im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Kleinmachnow erscheint dazu die Öffentliche Bekanntmachung und der Bebauungsplan ist damit nicht mehr existent. Wir sind der Auffassung, dass wir an Planungsrecht in diesem Bereich sowohl für die privaten Baugrundstücke als auch für die öffentlichen Flächen benötigen und werden in Kürze überlegen, wie das mit einem erneuten Bebauungsplan angegangen werden kann. Mit dem Urteil bleiben viele Fragen unbeantwortet. Von der Rechtsprechung her ist da tatsächlich eine relativ starke Distanz gegenüber den Niederungen der Praxis.

 

 

 

 

 

19:21 Uhr - Ende der öffentlichen Sitzung