Sitzung: 13.12.2022 Werksausschuss KITA-Verbund
1.
Kinderzahlen
01.12.2022
Der KITA-Verbund hat aktuell in
den Kindergärten 417 belegte Plätze. Das ist genau die Anzahl wie am
01.12.2021. Von den derzeitigen Plätzen sind 16 durch ukrainische Kinder
belegt. In den Horten hat der KITA-Verbund 687 belegte Plätze. Im Vorjahr waren
es 643. Das sind über 40 Kinder mehr, davon sind 24 ukrainische Kinder.
In der Prognose hat der
KITA-Verbund bei den Krippen- und Kindergärten, wobei der Schwerpunkte im
Krippenbereich liegt, 45 zugesagte Plätze für Folgemonate im Kitajahr. Das ist
eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Dadurch entsteht ein
erheblicher Mehrbedarf an Personal.
Insgesamt wurden im
KITA-Verbund im Jahresdurchschnitt 1.092 Kinder betreut, 22 mehr als geplant.
Gründe dafür sind u. a. die 40 ukrainischen Kinder und viele Kinder in der
Schulrückstellung.
2.
Personalsituation
Seit Oktober ist die Stelle der
Heilpädagogin in der Kita „Ameisenburg“ unbesetzt. Es fehlt an ausgebildetem
Fachpersonal. Im Moment hilft vormittags tageweise eine ausgebildete
Heilpädagogin aus dem Hort „Wirbelwind“.
Frau Winde nimmt ab 18:09 Uhr
an der Sitzung teil.
Die Personalsituation in den
Einrichtungen ist deutlich angespannt, da der Krankenstand sehr hoch ist und
Beschäftigte länger ausfallen als in Vorjahren. Vom 01.11. – bis zum Ende
dieser Woche beläuft sich die Zahl der Abwesenheitstage von pädagogischen
Fachkräften wegen Krankheit oder Kind krank auf 824 Tage bei 134 Beschäftigten.
Das sind im Schnitt über 6 Tage pro Person. Hinzu kommen reguläre Urlaube,
Mehrstundenausgleich und Regenerationstage. Es gibt derzeit Einrichtungen, in
denen nur noch 2 – 3 statt 7 – 8 Beschäftigte arbeiten.
Hinzu kommt die Herausforderung
den pädagogischen Fachkräften ab dem III. Quartal 2022 noch jeweils 2
Regenerationstage zu gewähren. Das ist für die Häuser eine zusätzliche
Belastung. Es wird daher auch mit der Übertragung etlicher Urlaubstage in das
Jahr 2023 gerechnet.
3. Neue
Beitragsordnung und Elternbeitragsentlastung durch das Land Brandenburg
Die neue Beitragsordnung der
Gemeinde Kleinmachnow ist im Amtsblatt veröffentlicht und zwischenzeitlich auch
auf der Homepage des KITA-Verbundes eingestellt.
Die Änderung der Verträge zum
01.08.2023 wird schrittweise ab dem I. Quartal 2023 erfolgen. Zuerst wird es
eine generelle Information an alle Eltern geben. Die neue Beitragsordnung hängt
für die Eltern auch in den Einrichtungen aus. Der KITA-Verbund beginnt mit
einer Abfrage bei Vertragspartnern, die aktuell im Höchstsatz sind und
möglicherweise ab 01.08.2023 in die individuelle Beitragsberechnung rutschen.
Der KITA-Verbund fängt mit diesen Eltern an, da sie wahrscheinlich von den
anderen vielfältigen Plänen des Landes nicht betroffen sind.
Ein weiteres Thema ist die
geplante Beitragsbefreiung im vorletzten Kindergartenjahr im Rahmen des Dritten
Gesetzes zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung. Hier steht die
Beschlussfassung des Landes noch aus.
Auch die geplante Änderung des
KitaG zur befristeten Beitragsentlastung und -deckelung vom 01.01.2023 –
31.12.2024 ist sowohl inhaltlich wie auch im Arbeitsaufwand eine bislang nur
schwer einschätzbare Herausforderung. Eine Beschlussfassung des Landes soll es
am 16.12.2022 geben.
Frau Feser war mit Frau Pichl
zu diesem Thema im engen Austausch. Es gab dazu auch eine Trägerberatung des
Landkreises.
Frau Feser erläutert den
Ausschussmitgliedern in Stichpunkten die Herausforderungen, die mit dieser
Beschlussfassung einhergehen und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Zwischen den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung fand ein intensiver
Meinungsaustausch zum Thema statt.
Frau Feser teilt weiterhin mit,
dass das Land Brandenburg beabsichtigt in einem
Beitragsbefreiungs-Ausgleichs-Anpassungs-Gesetz zu beschließen, für den
Zeitraum 01.09. – 31.12.2022 einen Billigkeitspauschalbetrag in Höhe von 30,00
€ pro Kind und Monat für die Verträge zu zahlen, die unter die KitaBBV fallen.
Hintergrund ist ein OVG-Urteil, wonach der § 5 der KitaBBV für unwirksam
erklärt wurde. Bislang wurden 12,50 € pro Kind und Monat erstattet. Die Zahlungen
durch den Landkreis wurden zum 01.07.2022 vorerst eingestellt. Der KITA-Verbund
geht davon aus, dass die 30,00 € pro Kind auch für die Folgejahre gezahlt
werden.
4.
Eingewöhnungskonzept
Die Eingewöhnung von Kindern,
insbesondere im Krippen- und Kindergartenbereich erfolgt seit Jahren nach einem
standardisierten Verfahren in Anlehnung an das sogenannte „Berliner
Eingewöhnungsmodell“. Um allen Eltern dieses Modell zu erklären, hat der
KITA-Verbund seit Anfang Dezember 2022 eine Informationsschrift zum Thema
„Eingewöhnung und Übergänge“ auf seiner Homepage. Somit haben Eltern jetzt die
Möglichkeit sich vorab zu informieren.
5.
Energiepauschale
für Kindertagespflegepersonen
Der Landkreis
Potsdam-Mittelmark hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, den
Kindertagespflegepersonen im Landkreis eine sofortige Einmalzahlung als
Energiepauschale in Höhe von 300,00 € zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt direkt
vom Landkreis an die Kindertagespflegepersonen.
6. Zwischenbericht
Frau Feser übergibt allen anwesenden
Werksausschussmitgliedern den Zwischenbericht zum Quartalsabschluss III/2022
als Tischvorlage und informiert über wesentliche Inhalte.
Der KITA-Verbund hat einen
deutlichen Mehraufwand bei der Verpflegung durch die drastisch gestiegenen
Preise. Auch für die Energieversorgung der Häuser ab Ende des III. Quartals
2022 ergibt sich eine deutliche Steigerung von 36 %.
Gleichzeitig kann der
KITA-Verbund einen Mehrertrag bei den Elternbeiträgen durch vorgenommene
Einkommensprüfungen verzeichnen. Zum Teil müssen Eltern hohe Summen nachzahlen.
Ein Grund dafür ist, dass sie z. B. aktuelle Einkommensnachweise nicht
eingereicht hatten.
Für das notwendige pädagogische
Personal erhält der KITA-Verbund auf das Jahr gesehen geringere Zuschüsse, als
Auswirkung der geringeren Kinderzahlen im I. und II. Quartal 2022.
Der KITA-Verbund geht aktuell
zum Ende des Jahres 2022 von einem positiven Jahresergebnis aus.
Frau Feser und Herr Simon beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.