Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die aktuellen Krisen mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Pandemie sowie zunehmenden Extremwetterereignissen zeigen, dass die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen und Krisen verbessert werden muss. Die Resilienzstrategie der Bundesregierung betrachtet erstmals ganzheitlich alle Phasen des Risiko- und Krisenmanagements: Prävention, Vorsorge, Bewältigung sowie Nachbereitung.

 

Aktuell ist die Energiekrise im Fokus: der zweite Netzstresstest kommt zu dem Ergebnis, dass stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem nicht ausgeschlossen sind.

 

Für den Gasbereich hat die Bundesnetzagentur aktualisierte Szenarien veröffentlicht. Die BNetzA betont die längerfristige Notwendigkeit, das Sparziel von mindestens 20 Prozent einzuhalten, um durch den Winter zu kommen. Viele Städte senken nicht nur die Temperaturen in öffentlichen Gebäuden ab, sondern unternehmen weitere Anstrengungen (Änderung der Beleuchtung, Umrüstung auf LED, Nachtabschaltungen, Schließung besonders energieintensiver, aber nicht notwendiger Einrichtungen wie z. B. Saunen, hydraulische Abgleiche, neue Heizungsanlagen …).

 

Auch Kleinmachnow muss sich auf Krisenlagen wie den Ausfall der Gas- und/oder der Stromversorgung vorbereiten und die eigenen Hausaufgaben erledigen. Die Verwaltung hat zu diesem Themenkomplex im UVO gesagt, dass sie in Vorbereitung konkreter Maßnahmen sei. Dies begrüßen wir und mahnen zur Eile.

 

Wir fragen daher den Bürgermeister:

1.   Wie soll in Kleinmachnow kurz- und langfristig das Energiesparziel von mindestens 20% erreicht werden?

2.   Welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Wärmeversorgung im Falle eines länger andauernden Stromausfalls bereitet die Verwaltung derzeit vor? Wie wird im Notfall die Kommunikation dieser Maßnahmen sichergestellt? Wo und wie viele Meldestellen für die Bürgerinnen und Bürger sind im Gemeindegebiet geplant, wenn keine normale Telekommunikation mehr möglich ist?

3.   Sind in Abstimmung mit dem Landkreis als Katastrophenschutzbehörde notwendige Absprachen und Vorbereitungen getroffen worden (z. B. Erfassung und Kartierung beatmungspflichtiger Menschen, Vorbereitung der Pflegeeinrichtungen, Planung von Wärmeinseln usw.)?

4.   Erwägt die Verwaltung eine Information über die Selbstschutzmaßnahmen und Vorsorgemöglichkeiten, wie sie z. B. das BBK empfiehlt? Wann würde diese frühestens erfolgen können?

 

 

Zu 1.

Kleinmachnow hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 eine klimaneutrale Kommune zu werden. Die Gemeindevertretung (GV) beschloss daher am 4. Juni 2020 die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) für Kleinmachnow. Durch ein externes Fachbüro und unter Einbeziehung relevanter lokaler Akteure und Mitgliedern der GV wurden dazu Leitziele und ein Katalog mit Maßnahmen erarbeitet. Diese wurden im Juni 2022 durch die GV angenommen.

 

Um die Maßnahmen zu bündeln, wurden die sieben Handlungsfelder A bis G definiert. Die Maßnahmen wurden in Form von Steckbriefen präzisiert und priorisiert und im Oktober 2022 von der GV endgültig beschlossen. Zum Beispiel sind dort im Steckbrief A Energieversorgung folgende Handlungsschritte vorgesehen:

·       kommunaler Wärmeplan

·       Zubau von Photovoltaik-Anlagen durch Unterstützung der regionalen Solateure

·       Prüfung der Nutzung von Wasserkraft

·       energetisches Quartierskonzept.

 

Weiterhin hat die Gemeinde ein Programm zur Förderung von Solaranalgen sowie Energieberatung dieses Jahr aufgelegt. Darüber hinaus sollen die Bürgerinnen und Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit zur Energieeinsparung aufgerufen werden.

 

Aktuell gibt es im Augenblick Maßnahmen im Rathaus zur Energieeinsparung (Wärme und Strom) z. B. durch abgesenkte Raumtemperaturen und konsequentes Ausschalten von technischen Geräten bei längerer Nichtnutzung.

 

zu 2.

Auf die Wasser- und Stromversorgung hat die Gemeinde keine direkten Zugriffe. Für einen anhaltenden Stromausfall sollen das Rathaus und die Feuerwehr mit einer Netzersatzanlage ausgestattet werden. Ferner verfügt die Feuerwehrüber über einige Stromerzeuger, welche im Bedarfsfall genutzt werden können. Die Feuerwehr verfügt über Löschfahrzeuge, welche im Bedarfsfall Wasser in begrenztem Umfang transportieren können.

 

Zu 3.

In der Gemeinde sind gegenwärtig keine Pflegeeinrichtungen mit beatmungspflichtigen Patienten bekannt. Für den privaten Bereich gibt es keine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde. Auch Wärmeinseln sind nicht geplant, da es schwierig ist, ohne Strom oder ohne Gas Wärmeerzeuger zu betreiben. Eine Beratung zur Thematik wird Ende Dezember mit dem Landkreis stattfinden.

 

Zu 4.

Die Verwaltung erwägt, über die Pressestelle solche Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu veröffentlichen.

 

 

Ø Die einreichende Fraktion ist mit der Beantwortung der Anfragen nicht einverstanden und bittet um Nacharbeitung.