Frau Leißner informiert

 

  1. über das mit der APM am 10.01.2022 geführte Auswertungsgespräch zur Thematik Halten und Parken im „Testgebiet“. Im nächsten Ausschuss sollen konkretere Pläne zur Ausführung geringerer Parkmöglichkeiten sowie Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparker in den einzelnen Straßen des Testgebiets vorgestellt werden.

 

             Folgende Punkte werden diskutiert:

 

·         Was seitens von der Verwaltung in den Raum gestellt wird, sei nicht richtig. Es geht um die Restbreite. Wenn die Restbreite weniger als 3,05 m ist, habe man ein individuelles Haltverbot und kein generelles Haltverbot in diesen Straßen. Das ist falsch. Das ist, was suggeriert wird; es ist nicht richtig und nicht schön, die Gemeindevertreter in diesen Glauben zu versetzen.

·         Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten: Das sei eine reine privatrechtliche Sache und hat nichts mit dem allgemeinen Verkehr zu tun.

·         Den Anwendungsfall mit in Erwägung ziehen, dass nicht ein Kurzeitparkender, z. B. der Handwerker, vor der Tür steht, sondern der Besuch der Eltern oder der Kinder, die erstens mit einem großen Auto kommen und zweitens über Nacht bleiben. Das muss möglich sein.

·         Man sollte bemüht sein, miteinander zu gucken, was man an Lösungen finden könne. Und Lösung bedeutet, welche Anwendungsfälle gibt es, was muss an Parkbedürfnissen befriedigt werden.

·         Ein guter Weg den die Verwaltung einschlägt, um das Parken auf den Straßen von Kleinmachnow zu reduzieren.

·         Standardmaß für PKW von 2,75 m mit Sicherheitsstreifen auf beiden Seiten zugrunde legen.

·         Breite zählt nicht von Bordstein zu Bordstein, es gibt ganz oft Abläufe für Wasser etc., sondern ab Fahrbahnbreite.

·         OA sei nicht in der Lage, bereits bestehende Haltverbote zu sanktionieren (Winterdienst Mittebruch), in der Kurve wilde Parkerei. Gibt es eine Statistik Ahndung Park-/Haltverbote? Bitte Statistik vorlegen.

·         Wie will man das Thema mit der Breite lösen, wenn nicht überprüft wird bzw. wenn man nicht in der Lage ist, das zu überprüfen, was gemacht wird?

·         Einseitiges Halteverbot würde vielleicht helfen.

·         Kurven müssten beschildert werden (absolutes Haltverbot).

·         Den Gedanken aufnehmen, über beschränktes zeitliches Parken bzw. gebührenpflichtiges Parken nachzudenken.

·         Stadt Bremen hat Verfahren anhängig zum Parken auf dem Gehweg, Urteil sollte im Dezember 2022 gefällt werden, Urteil abwarten.

·         Praktische Lösung finden, mit der alle leben können.

 

Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung eine Statistik über die Ahndung von Park- und Haltverboten vorlegen.

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus hat an der Sitzung teilgenommen; 6 Gemeindevertreter sind anwesend.

 

Frau Leißner informiert weiter

 

  • über die anstehende Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.04.2023. Die Beschlussfassung der Vorschlagsliste erfolgt in der Gemeindevertretersitzung am 17.05.2023. Weitere Informationen sowie die Formulare sind auf der Homepage der Verwaltung zu finden.
  • Die „Kleinmachnower Mischung“ (Wildblumen für Garten und Balkon), eine Eigenkomposition des Fachbereiches Bauen/Wohnen, wird an die Ausschussmitglieder verteilt. Eine Aktion für die Blumen- und Artenvielfalt.