Sitzung: 11.01.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Frau Leißner informiert
- über
das mit der APM am 10.01.2022 geführte Auswertungsgespräch zur Thematik
Halten und Parken im „Testgebiet“. Im nächsten Ausschuss sollen konkretere
Pläne zur Ausführung geringerer Parkmöglichkeiten sowie Parkmöglichkeiten
für Kurzzeitparker in den einzelnen Straßen des Testgebiets vorgestellt
werden.
Folgende Punkte werden diskutiert:
·
Was
seitens von der Verwaltung in den Raum gestellt wird, sei nicht richtig. Es
geht um die Restbreite. Wenn die Restbreite weniger als 3,05 m ist, habe man
ein individuelles Haltverbot und kein generelles Haltverbot in diesen Straßen.
Das ist falsch. Das ist, was suggeriert wird; es ist nicht richtig und nicht schön,
die Gemeindevertreter in diesen Glauben zu versetzen.
·
Parken
gegenüber von Grundstückseinfahrten: Das sei eine reine privatrechtliche Sache
und hat nichts mit dem allgemeinen Verkehr zu tun.
·
Den
Anwendungsfall mit in Erwägung ziehen, dass nicht ein Kurzeitparkender, z. B.
der Handwerker, vor der Tür steht, sondern der Besuch der Eltern oder der
Kinder, die erstens mit einem großen Auto kommen und zweitens über Nacht
bleiben. Das muss möglich sein.
·
Man
sollte bemüht sein, miteinander zu gucken, was man an Lösungen finden könne.
Und Lösung bedeutet, welche Anwendungsfälle gibt es, was muss an
Parkbedürfnissen befriedigt werden.
·
Ein
guter Weg den die Verwaltung einschlägt, um das Parken auf den Straßen von
Kleinmachnow zu reduzieren.
·
Standardmaß
für PKW von 2,75 m mit Sicherheitsstreifen auf beiden Seiten zugrunde legen.
·
Breite
zählt nicht von Bordstein zu Bordstein, es gibt ganz oft Abläufe für Wasser
etc., sondern ab Fahrbahnbreite.
·
OA
sei nicht in der Lage, bereits bestehende Haltverbote zu sanktionieren
(Winterdienst Mittebruch), in der Kurve wilde Parkerei. Gibt es eine Statistik
Ahndung Park-/Haltverbote? Bitte Statistik vorlegen.
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Wie
will man das Thema mit der Breite lösen, wenn nicht überprüft wird bzw. wenn
man nicht in der Lage ist, das zu überprüfen, was gemacht wird?
·
Einseitiges
Halteverbot würde vielleicht helfen.
·
Kurven
müssten beschildert werden (absolutes Haltverbot).
·
Den
Gedanken aufnehmen, über beschränktes zeitliches Parken bzw.
gebührenpflichtiges Parken nachzudenken.
·
Stadt
Bremen hat Verfahren anhängig zum Parken auf dem Gehweg, Urteil sollte im
Dezember 2022 gefällt werden, Urteil abwarten.
·
Praktische
Lösung finden, mit der alle leben können.
Die Verwaltung wird zur nächsten
Sitzung eine Statistik über die Ahndung von Park- und Haltverboten vorlegen.
Frau Dr. Bastians-Osthaus hat an der
Sitzung teilgenommen; 6 Gemeindevertreter sind anwesend.
Frau Leißner informiert weiter
- über
die anstehende Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 01.01.2024 bis
31.12.2028. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.04.2023. Die
Beschlussfassung der Vorschlagsliste erfolgt in der
Gemeindevertretersitzung am 17.05.2023. Weitere Informationen sowie die
Formulare sind auf der Homepage der Verwaltung zu finden.
- Die „Kleinmachnower Mischung“ (Wildblumen für Garten und Balkon), eine Eigenkomposition des Fachbereiches Bauen/Wohnen, wird an die Ausschussmitglieder verteilt. Eine Aktion für die Blumen- und Artenvielfalt.