Sitzung: 09.01.2023 Bauausschuss
Frau Masche, Herr Dr. Braun
nehmen ab 18:05 Uhr teil, 7 GV-Mitglieder anwesend.
Frau Kulczak vom
beauftragten Büro PST erläutert anhand einer Präsentation die
Genehmigungsplanung, siehe Anlage.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Sahlmann, Frau Dr.
Fischbach, Frau Scheib, Herr Sahlmann, Prof. Sommer, Herr Liebrenz
Diskussionspunkte sind:
1)
Nachhaltigkeit spielt in der vorgestellten
Planung eine wichtige Rolle, das ist positiv, wirkt sich aber auf die Kosten
aus. Wie hoch werden diese sein?
2)
Die Variante Holzfassade müsste
kontinuierlich behandelt werden, welche Folgekosten würden dadurch jährlich
entstehen? War nicht „reiner Holzbau“ eine Vorgabe?
3)
Kann das eingeschossig geplante Gebäude
später noch aufgestockt werden? Ist die Nachrüstung eines Fahrstuhls möglich
und wurde vorsorglich Platz für die dann nötige Unterfahrt eingeplant?
4)
Werden sich die Fenster öffnen lassen? Ist
Sommerlicher Wärmeschutz vorgesehen?
5)
Wie sollen die Bauleistungen ausgeschrieben
werden?
Antworten zu
Diskussionspunkten (Frau Kulczak, Herr Kulczak):
zu
1) Die Kosten liegen aktuell innerhalb der Vorgaben des Errichtungsbeschlusses.
Verlässlichere Angaben sind erst mit dem Kostenanschlug, im Zusammenhang mit
der Ausschreibung, möglich. Der aktuelle Stand der Kostenberechnung wird mit
diesem Protokoll versandt (vgl. Anlage).
zu
2) Die Folgekosten für die Behandlung einer Holzfassade hängen u. a. vom
verwendeten Holz ab.
Von einer vollständigen Holzkonstruktion (Holzmodulbau) wurde im Übrigen
Abstand genommen. Das Gebäude ist als Stahlrahmenkonstruktion geplant und so
bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt. Mehrere Hersteller von
Holzmodulbauten, die im Vorfeld befragt wurden, hatten die evtl. spätere
Beteiligung an einer Ausschreibung mit dem Argument abgelehnt, dass ein
Holzmodulbau in dieser recht geringen Größe nicht wirtschaftlich zu produzieren
ist. Prüfergebnis im Herbst 2022 war deshalb, dass der Wunsch nach einer
Holzkonstruktion nicht realisierbar ist.
zu
3) Entsprechend der Aufgabenstellung ist das Gebäude so geplant, das später
noch eine Etage aufgesetzt werden kann. Auch die Möglichkeit, in diesem
Zusammenhang einen Fahrstuhl nachzurüsten, ist berücksichtigt, um barrierefrei
in die spätere obere Etage gelangen zu können. Raum für eine Unterfahrt ist
allerdings bisher nicht vorgesehen sondern wäre im Bedarfsfall nachzurüsten.
zu
4) Außenverschattung und Wärmeverglasung sind vorgesehen.
zu
5) Die Bauleistungen soll losweise ausgeschrieben werden, mit entsprechend
konkreten Vorgaben. Dabei sollen nur vorab festgelegte Alternativen zugelassen
werden, aber nicht schrankenlos alle, um tatsächlich vergleichbare Angebote zu
erhalten.
Außerdem:
Die meisten Anbieter von Modulbauten benötigen ab Auftragsvergabe bzw.
Zuschlagserteilung ca. acht Monate für die Produktion. Daraus ergibt sich, dass
die Aufstellung der vorgefertigten Module, eine baldige Erteilung der
Baugenehmigung und zuschlagsfähige Angebote vorausgesetzt, nicht vor Jahresende
möglich sein wird.