1)      Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Anlage 2) wird beschlossen.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und anschließend durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft zu setzen.


Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil. 7 Gemeindevertreter sind anwesend.

Frau Leißner erläutert die Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte werden diskutiert:

 

  • Am Anfang der Satzung Paragrafen „Begriffsbestimmung“ einfügen, dass unter Kehrgut alles gemeint ist, was nicht Laub und Schnee ist.
  • Das im Verantwortungsbereich zusammengekehrte Laub von den Gehwegen müsse nun auch selbst entsorgt werden, hier erhebliche Mehrbelastung der Bürger, Gehwege bei Eckgrundstücken zu lang, Kompostierung wird nicht allen möglich sein, zusätzliche Entsorgung über APM (Grüne Tonne, Laubsäcke) mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
  • Durchführung der Schneebeseitigung durch den Bauhof nicht auf den Radwegen, sondern auf den Gehwegen mit Beschilderung Radfahrer frei (z. B. Schleusenweg): eine Seite muss Gehweg reinigen, andere Seite nicht, da durch Schneebeseitigung durch Bauhof der Gehweg von Schnee befreit ist – hier Ungerechtigkeit (eine Seite muss nicht schneereinigen und nichts bezahlen und andere Seite muss reinigen und bezahlen).
  • Schnee sei durchaus auf den Unterstreifen zu verbringen
  • Ausdruck „unverzüglich“ - auch wieder Ungleichbehandlung – Wie wird der Begriff ausgelegt? Hier max. Kulanz walten lassen.
  • Vorschlag: Bei Nichtgefallen Satzung ablehnen, keine Eile geboten, in Ruhe die Sache angehen.
  • Schluppen nicht vergessen: es gib viele Wege, die befestigt sind als Schluppen, die verkehrsrechtlich wichtig sind, die möglicherweise keine Straßenwege sind, weil sie nicht gewidmet sind als Straßenland.
  • § 4, Abs. 2 bzw. § 5, Abs. 1 – hier wird jeweils von 1,50 m Breite gesprochen – Bauhoffahrzeuge sind aber nur 1,40 m breit? Der Pflichtige müsste dann 10 cm selber räumen. Hier Prüfung Fahrzeug 1,50 m oder 1,40 Breite schiebt; wenn 1,40 m dann in der Satzung auf 1,40 m ändern.
  • Nicht um 10 cm streiten.
  • § 5, Abs. 4 – Uhrzeiten raus und relativieren auf „unverzüglich nach Sonnenaufgang“
  • § 5 - auf dem Fahrbahnrand im Unterstreifen ergänzen: im Schnittgerinne darf kein Schnee lagern
  • Kompromissvorschlag zur Laubentsorgung für Grundstücke die stark durch Laub belastet sind:  Grünabfallsäcke zur Verfügung stellen
  • § 4 – Überwuchs – Büsche/Hecken (3 – 5 m) zu weit in den Gehweg – auch anmahnen
  • Laut Satzung erfolgt in Kategorie II keine Winterwartung – es gab einen Fall, wo doch wintergewartet wurde – Schnee wurde dann hin- und hergeschoben, dann gab es einen Fall für Bußgeld aufgrund nicht erfolgter Winterwartung.
  • Big-Packs für Laub aufstellen.
  • Regelwerk für KLM Befestigung für Überfahrten und Gehweg bei 1,20 m – das ist wiederum nicht passend für die 1,40 m/1,50 m Breite der Winterwartung.
  • § 5 Abst. 5 zweite Zeile- auf dem Fahrbahnrand streichen, dafür das Wort „Unterstreifen“ ersetzen

 

Ausführungen Frau Leißner: „Wir wollten Klarheit schaffen: Gehwege machen die Anlieger, den Rest machen wir. Die einmalige Abholung des Laubs von öffentlichen Bäumen auf dem Gehweg soll in der Neufassung der Straßenreinigungssatzung wegfallen. Der Schnee kann weiter auf dem Gehweg bzw. in Ausnahmefällen auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. In Bezug auf den Schnee erfolgte keine Änderung in der Satzung (s. § 5, Abs. 5).

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Maßgaben:

 

1.  § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Das Kehrgut darf weder in das Schnittgerinne, den Rinnstein oder auf die Fahrstreifen ausgekehrt noch über die Abläufe in die Entwässerungsanlagen, auf öffentliche Grünflächen oder in Waldflächen verbracht werden. Laub vom Gehweg darf auf den Unterstreifen oder auf die straßenbegleitenden, öffentlichen Grünstreifen gekehrt werden.

Abstimmung der Maßgabe:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnung / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen

 

2. zu § 5 Abs. 5 Zeile 2:  Das Wort „auf dem Fahrbahnrand“ wird gestrichen und ersetzt durch „auf dem Unterstreifen“.

Abstimmung der Maßgabe:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnung / 0 Enthaltung – einstimmig empfohlen

 

3. Der Begriff Kehrgut wird allgemein definiert als kein Laub und kein Schnee.

Abstimmung der Maßgabe:

1 Zustimmung / 1 Ablehnung / 5 Enthaltung – Stimmengleichheit abgelehnt

 

Abstimmung DS-Nr. 003/23 mit Maßgaben: 6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Jantc, Herr Krause, Herr Weis, Frau Gebhardt-Feiler, Frau Sahlmann, Herr Dr. Braun