Sitzung: 11.01.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 003/23
1) Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Anlage 2) wird beschlossen.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und anschließend durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft zu setzen.
Frau Heilmann
nimmt an der Sitzung teil. 7 Gemeindevertreter sind anwesend.
Frau Leißner
erläutert die Beschlussvorlage.
Folgende Punkte werden diskutiert:
- Am
Anfang der Satzung Paragrafen „Begriffsbestimmung“ einfügen, dass unter
Kehrgut alles gemeint ist, was nicht Laub und Schnee ist.
- Das
im Verantwortungsbereich zusammengekehrte Laub von den Gehwegen müsse nun
auch selbst entsorgt werden, hier erhebliche Mehrbelastung der Bürger,
Gehwege bei Eckgrundstücken zu lang, Kompostierung wird nicht allen
möglich sein, zusätzliche Entsorgung über APM (Grüne Tonne, Laubsäcke) mit
erheblichen Mehrkosten verbunden.
- Durchführung
der Schneebeseitigung durch den Bauhof nicht auf den Radwegen, sondern auf
den Gehwegen mit Beschilderung Radfahrer frei (z. B. Schleusenweg): eine
Seite muss Gehweg reinigen, andere Seite nicht, da durch Schneebeseitigung
durch Bauhof der Gehweg von Schnee befreit ist – hier Ungerechtigkeit
(eine Seite muss nicht schneereinigen und nichts bezahlen und andere Seite
muss reinigen und bezahlen).
- Schnee
sei durchaus auf den Unterstreifen zu verbringen
- Ausdruck
„unverzüglich“ - auch wieder Ungleichbehandlung – Wie wird der Begriff
ausgelegt? Hier max. Kulanz walten lassen.
- Vorschlag:
Bei Nichtgefallen Satzung ablehnen, keine Eile geboten, in Ruhe die Sache
angehen.
- Schluppen
nicht vergessen: es gib viele Wege, die befestigt sind als Schluppen, die
verkehrsrechtlich wichtig sind, die möglicherweise keine Straßenwege sind,
weil sie nicht gewidmet sind als Straßenland.
- §
4, Abs. 2 bzw. § 5, Abs. 1 – hier wird jeweils von 1,50 m Breite
gesprochen – Bauhoffahrzeuge sind aber nur 1,40 m breit? Der Pflichtige
müsste dann 10 cm selber räumen. Hier Prüfung Fahrzeug 1,50 m oder 1,40
Breite schiebt; wenn 1,40 m dann in der Satzung auf 1,40 m ändern.
- Nicht
um 10 cm streiten.
- §
5, Abs. 4 – Uhrzeiten raus und relativieren auf „unverzüglich nach
Sonnenaufgang“
- §
5 - auf dem Fahrbahnrand im Unterstreifen ergänzen: im Schnittgerinne darf
kein Schnee lagern
- Kompromissvorschlag
zur Laubentsorgung für Grundstücke die stark durch Laub belastet
sind: Grünabfallsäcke zur Verfügung
stellen
- §
4 – Überwuchs – Büsche/Hecken (3 – 5 m) zu weit in den Gehweg – auch
anmahnen
- Laut
Satzung erfolgt in Kategorie II keine Winterwartung – es gab einen Fall,
wo doch wintergewartet wurde – Schnee wurde dann hin- und hergeschoben,
dann gab es einen Fall für Bußgeld aufgrund nicht erfolgter Winterwartung.
- Big-Packs
für Laub aufstellen.
- Regelwerk
für KLM Befestigung für Überfahrten und Gehweg bei 1,20 m – das ist
wiederum nicht passend für die 1,40 m/1,50 m Breite der Winterwartung.
- §
5 Abst. 5 zweite Zeile- auf dem Fahrbahnrand streichen, dafür das
Wort „Unterstreifen“ ersetzen
Ausführungen Frau Leißner: „Wir wollten Klarheit schaffen: Gehwege machen die Anlieger, den
Rest machen wir. Die einmalige Abholung des Laubs von öffentlichen Bäumen auf
dem Gehweg soll in der Neufassung der Straßenreinigungssatzung wegfallen. Der
Schnee kann weiter auf dem Gehweg bzw. in Ausnahmefällen auf dem Fahrbahnrand
gelagert werden. In Bezug auf den Schnee erfolgte keine Änderung in der Satzung
(s. § 5, Abs. 5).
Der Ausschuss empfiehlt folgende Maßgaben:
1. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Das Kehrgut
darf weder in das Schnittgerinne, den Rinnstein oder auf die Fahrstreifen
ausgekehrt noch über die Abläufe in die Entwässerungsanlagen, auf öffentliche
Grünflächen oder in Waldflächen verbracht werden. Laub vom Gehweg darf auf den
Unterstreifen oder auf die straßenbegleitenden, öffentlichen Grünstreifen
gekehrt werden.
Abstimmung der Maßgabe:
5 Zustimmungen
/ 2 Ablehnung / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen
2. zu § 5
Abs. 5 Zeile 2: Das Wort „auf dem
Fahrbahnrand“ wird gestrichen und ersetzt durch „auf dem Unterstreifen“.
Abstimmung der Maßgabe:
7 Zustimmungen
/ 0 Ablehnung / 0 Enthaltung – einstimmig empfohlen
3. Der
Begriff Kehrgut wird allgemein definiert als kein Laub und kein Schnee.
Abstimmung der Maßgabe:
1 Zustimmung /
1 Ablehnung / 5 Enthaltung – Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung
DS-Nr. 003/23 mit Maßgaben:
6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Gutheins, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Jantc, Herr Krause, Herr Weis, Frau Gebhardt-Feiler, Frau Sahlmann, Herr Dr. Braun