1.   Die beengte Raumsituation an der Maxim-Gorki-Gesamtschule soll dauerhaft verbessert und dazu das Schulgebäude erweitert werden. Grundlage für die Erweiterungsplanung soll das als Anlage 3 beigefügte Entwurfskonzept sein.

2.   Die Gemeindevertretung bewilligt für die im Betreff genannte Maßnahme zur Durchführung der Konzept-/Entwurfsplanung eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i. H. von 308.000 Euro.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung eines Errichtungsbeschlusses eine entsprechende Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung in Auftrag zu geben.

Für die juristische Begleitung des dazu zunächst nötigen VgV-Vergabeverfahrens – hier einer Verhandlungsvergabe – sind Honorarmittel in Höhe von 28.000 Euro erforderlich. Für die anschließende Beauftragung werden voraussichtlich Planungsmittel in Höhe von 280.000 Euro benötigt.

 

 

Anlagen

·       Maxim-Gorki-Gesamtschule, Mitteilung über den konkreten Raumbedarf vom 29.03.2022

·       Maxim-Gorki-Gesamtschule, Schreiben der Lehrerschaft vom 07.07.2022

·       Entwurfskonzept vom 21.12.2022

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wochen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 005/23 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Ernsting, FBL B/W

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Frau Schwarzkopf

Herr Templin

 

 

Änderungsantrag von Herrn Templin – unter Punkt 3 wird der 2. Absatz gestrichen

Frau Scheib spricht gegen den Änderungsantrag.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schubert – Ende der Rednerliste

 

 

Auf der Rednerliste steht noch:

Herr Templin

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 005/23:

Die DS-Nr. 005/23 wird einstimmig beschlossen.