Sitzung: 14.02.2023 Werksausschuss KITA-Verbund
Personalausfälle in 2022
In 2022 hatte der KITA-Verbund erhebliche Ausfälle
von Beschäftigten. Diese Ausfälle haben z. T. die Einrichtungen des
KITA-Verbundes fast an den Rand der Betriebsunfähigkeit gebracht.
18:04 Uhr Frau Pichl nimmt an der Sitzung teil.
Insgesamt gab es 6.843 Fehltage aufgrund von
Krankheit. Bezogen auf die Zahl der aktiv Beschäftigten entspricht dies 41,5
Fehltage pro Beschäftigte/m (knapp 6 Wochen). Hinzu kommen 367 Tage mit Kind
krank. Im Vorjahr 2021 gab es durchschnittlich 34,2 Fehltage pro
Beschäftigte/m.
Daneben sind Beschäftigte aufgrund von Urlaub,
Regenerationstagen, Freizeitausgleich und Fortbildungen ebenfalls nicht
anwesend. Im Schnitt muss man davon ausgehen, dass Beschäftigte rund 13 Wochen
im Jahr nicht anwesend sind.
Das war für die Einrichtungen bzw. für die
paar Beschäftigten, die noch da waren, eine große Herausforderung. Selbst mit
dem Personalüberhang von aktuell 19 Stellen ist bei diesen immensen
Ausfallzeiten eine gute Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder nur schwer
zu gewährleisten.
Der KITA-Verbund hofft in 2023 eine andere
Situation zu haben und die Beschäftigten wieder stabiler gesund sind.
Frau Feser beantwortet Fragen der
Ausschussmitglieder.
Umsetzung des Brandenburg-Pakets
Frau Feser übergibt den Ausschussmitgliedern
als Tischvorlage eine Übersicht zum aktuellen Bearbeitungsstand des
Elternentlastungspakets vom Land Brandenburg. Dabei geht sie explizit auf die
Befreiung der Zahlung von Elternbeiträge und die Begrenzung der Elternbeiträge
für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder ein. Die prognostizierte
Mehreinnahme beläuft sich auf 2.900,00 €/Monat.
18:14 Uhr Bürgermeister, Herr Grubert, nimmt
an der Sitzung teil.
Der Arbeitsaufwand war und ist in der
Geschäftsleitung erheblich. Die Zahlen ändern sich fast täglich. Ein besonderer
Dank gilt hier der Sachgebietsleiterin und ihrer Mitarbeiterin, die es vor
Ablauf der vom Land vorgegebenen Frist geschafft haben, alle betroffenen Eltern
zu informieren bzw. Verträge entsprechend anzupassen und zu bearbeiten. Eine
Mitarbeiterin hat ihre Arbeitszeit von 25 auf 30 Std./Woche erhöht.
Die Ausschussmitglieder bedanken sich bei der
Geschäftsleitung für die enorme Arbeitsleistung.
Umsetzung der neuen Beitragsordnung ab
01.08.2023
Anfang Januar 2023 wurden alle Eltern
angeschrieben, deren Verträge aktuell im Höchstsatz sind. Das waren weit über
50 % der Verträge im KITA-Verbund. Nicht angeschrieben wurden dabei
Vertragspartner, deren Kinder ab August im Jahr vor der Einschulung sind. Auch
Eltern von Kindern im 4. und 6. Schuljahr wurden nicht angeschrieben, da deren
Vertrag erst einmal am 31.07.2023 ausläuft.
Es wurden 372 Eltern angeschrieben, informiert
und gebeten entweder Unterlagen zur Einkommensprüfung vorzulegen oder wieder
anzukreuzen, dass sie den Höchstbeitrag zahlen. Die Frist läuft am 31.03.2023
ab.
Aktuell haben 104 Eltern angegeben, weiterhin
den Höchstbeitrag zu zahlen. 15 haben um eine individuelle Einkommensberechnung
gebeten. Es werden erheblich Mengen von
Unterlagen in Papierform von den Eltern eingereicht, die alle geprüft und
bearbeitet werden müssen.
Generell ist die Umsetzung des
„Brandenburg-Pakets“ in Kombination mit der Umsetzung unserer neuen
Beitragsordnung den Eltern nur schwer zu vermitteln. Es gibt einen hohen und
intensiven Kommunikationsbedarf der Eltern.
Reform des Kindertagespflegerechts
Es wird beabsichtig, das
Kindertagespflegerecht in Brandenburg zu ändern. Das hat folgende Auswirkungen:
-
Möglichkeit Kindertagespflegestellen in
kommunaler oder freier Trägerschaft zu betreiben
-
Einführung von Großtagespflegestellen (bis zu
3 Kindertagespflegepersonen) zusammen
-
künftig nur noch eine Elternbeitragssatzung
ausschließlich durch den Landkreis
-
nur noch ein zweiseitiger Vertrag (Eltern – Landkreis)
-
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages
erforderlich
-
evtl. Wegfall der Aufgabe beim KITA-Verbund
Ergänzend zu Frau Fesers Ausführungen teilt Herr Grubert mit, dass die Bürgermeister des Landkreises Potsdam-Mittelmark sich einig sind, die komplette Bearbeitung der Kindertagespflege durch den Landkreis vornehmen zu lassen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird nur noch auf Krippen, Kindergärten und Horte entsprechend geändert. Selbstverständlich ist die Gemeinde weiterhin Ansprechpartner für Eltern, die sich für Tagespflege interessieren. Es wird auch wie bisher keinerlei Benachteiligung bei der Kitaplatzvergabe für Kinder aus der Kindertagespflege geben.