Personalausfälle in 2022

In 2022 hatte der KITA-Verbund erhebliche Ausfälle von Beschäftigten. Diese Ausfälle haben z. T. die Einrichtungen des KITA-Verbundes fast an den Rand der Betriebsunfähigkeit gebracht.

18:04 Uhr Frau Pichl nimmt an der Sitzung teil.

Insgesamt gab es 6.843 Fehltage aufgrund von Krankheit. Bezogen auf die Zahl der aktiv Beschäftigten entspricht dies 41,5 Fehltage pro Beschäftigte/m (knapp 6 Wochen). Hinzu kommen 367 Tage mit Kind krank. Im Vorjahr 2021 gab es durchschnittlich 34,2 Fehltage pro Beschäftigte/m.

Daneben sind Beschäftigte aufgrund von Urlaub, Regenerationstagen, Freizeitausgleich und Fortbildungen ebenfalls nicht anwesend. Im Schnitt muss man davon ausgehen, dass Beschäftigte rund 13 Wochen im Jahr nicht anwesend sind.

Das war für die Einrichtungen bzw. für die paar Beschäftigten, die noch da waren, eine große Herausforderung. Selbst mit dem Personalüberhang von aktuell 19 Stellen ist bei diesen immensen Ausfallzeiten eine gute Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder nur schwer zu gewährleisten.

Der KITA-Verbund hofft in 2023 eine andere Situation zu haben und die Beschäftigten wieder stabiler gesund sind.

Frau Feser beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Umsetzung des Brandenburg-Pakets

Frau Feser übergibt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage eine Übersicht zum aktuellen Bearbeitungsstand des Elternentlastungspakets vom Land Brandenburg. Dabei geht sie explizit auf die Befreiung der Zahlung von Elternbeiträge und die Begrenzung der Elternbeiträge für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder ein. Die prognostizierte Mehreinnahme beläuft sich auf 2.900,00 €/Monat.

18:14 Uhr Bürgermeister, Herr Grubert, nimmt an der Sitzung teil.

Der Arbeitsaufwand war und ist in der Geschäftsleitung erheblich. Die Zahlen ändern sich fast täglich. Ein besonderer Dank gilt hier der Sachgebietsleiterin und ihrer Mitarbeiterin, die es vor Ablauf der vom Land vorgegebenen Frist geschafft haben, alle betroffenen Eltern zu informieren bzw. Verträge entsprechend anzupassen und zu bearbeiten. Eine Mitarbeiterin hat ihre Arbeitszeit von 25 auf 30 Std./Woche erhöht.

Die Ausschussmitglieder bedanken sich bei der Geschäftsleitung für die enorme Arbeitsleistung.

 

Umsetzung der neuen Beitragsordnung ab 01.08.2023

Anfang Januar 2023 wurden alle Eltern angeschrieben, deren Verträge aktuell im Höchstsatz sind. Das waren weit über 50 % der Verträge im KITA-Verbund. Nicht angeschrieben wurden dabei Vertragspartner, deren Kinder ab August im Jahr vor der Einschulung sind. Auch Eltern von Kindern im 4. und 6. Schuljahr wurden nicht angeschrieben, da deren Vertrag erst einmal am 31.07.2023 ausläuft.

Es wurden 372 Eltern angeschrieben, informiert und gebeten entweder Unterlagen zur Einkommensprüfung vorzulegen oder wieder anzukreuzen, dass sie den Höchstbeitrag zahlen. Die Frist läuft am 31.03.2023 ab.

Aktuell haben 104 Eltern angegeben, weiterhin den Höchstbeitrag zu zahlen. 15 haben um eine individuelle Einkommensberechnung gebeten. Es werden erheblich Mengen von Unterlagen in Papierform von den Eltern eingereicht, die alle geprüft und bearbeitet werden müssen.

Generell ist die Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“ in Kombination mit der Umsetzung unserer neuen Beitragsordnung den Eltern nur schwer zu vermitteln. Es gibt einen hohen und intensiven Kommunikationsbedarf der Eltern.

 

Reform des Kindertagespflegerechts

Es wird beabsichtig, das Kindertagespflegerecht in Brandenburg zu ändern. Das hat folgende Auswirkungen:

-       Möglichkeit Kindertagespflegestellen in kommunaler oder freier Trägerschaft zu betreiben

-       Einführung von Großtagespflegestellen (bis zu 3 Kindertagespflegepersonen) zusammen

-       künftig nur noch eine Elternbeitragssatzung ausschließlich durch den Landkreis

-       nur noch ein zweiseitiger Vertrag (Eltern – Landkreis)

-       Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages erforderlich

-       evtl. Wegfall der Aufgabe beim KITA-Verbund

 

Ergänzend zu Frau Fesers Ausführungen teilt Herr Grubert mit, dass die Bürgermeister des Landkreises Potsdam-Mittelmark sich einig sind, die komplette Bearbeitung der Kindertagespflege durch den Landkreis vornehmen zu lassen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird nur noch auf Krippen, Kindergärten und Horte entsprechend geändert. Selbstverständlich ist die Gemeinde weiterhin Ansprechpartner für Eltern, die sich für Tagespflege interessieren. Es wird auch wie bisher keinerlei Benachteiligung bei der Kitaplatzvergabe für Kinder aus der Kindertagespflege geben.