In der DS-Nr. 005/23
sollen mit einem Grundsatzbeschluss die Mittel für die Vergabe der
Planungsleistungen für die Restrukturierung und Erweiterung der
Maxim-Gorki-Gesamtschule bewilligt werden. Dafür soll das "komplexe und
anspruchsvolle Verhandlungsverfahren" (Zitat siehe Begründung) gewählt
werden, für das 28.000 Euro zusätzliche Mittel für "ein erfahrenes
Anwaltsbüro" (Zitat siehe Begründung) nötig sind.
Die Wahl des
Verhandlungsverfahrens ist gemäß §14 (3) eine Kann-Bestimmung, wenn eine der in
den Punkten 1-5 aufgeführten Gründe auf das Vorhaben zutrifft.
Frage 1:
Bei welchen
Bauvorhaben in den letzten zehn Jahren wurde für die Vergabe das
Verhandlungsverfahren gewählt?
Frage 2:
Welche der in § 14
(3) 1-5 aufgeführten Gründe machen die Wahl der Verfahrensart
"Verhandlungsverfahren" nötig und wie wird das begründet?
In Ihrer Antwort auf
Fragen aus dem Finanzausschuss schreiben Sie unter Punkt 6. "In Abschnitt
6 VgV, Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
bestimmt § 74, dass diese Leistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 VgV
zu vergeben sind."
Der Abschnitt 6 VgV
– Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und
Ingenieurleistungen führt in § 73 - Anwendungsbereich und Grundsätze Absatz 1
aus: Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich für die Vergabe von
Architekten- und
Ingenieurleistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab
nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.
Frage 3:
Welche Aufgabe
enthält die Entwurfsplanung auf Grundlage eines bereits erarbeiteten
Entwurfskonzepts, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend
beschrieben werden kann?
zu 1.
Das Bauvorhaben „Grundschule
Auf dem Seeberg“ (Adolf-Grimme-Ring 1) wurde nach einer
Generalübernehmer-Vergabe (GÜ-Vergabe) – kombinierte Vergabe von Planungs- und
Bauleistungen – realisiert. Das beauftragte Unternehmen (die Fa. ANES)
erbrachte alle erforderlichen Leistungen. Die Erfahrungen mit dem Modell haben
jedoch dazu geführt, dass die Verwaltung keine GÜ-Vergaben mehr durchführt. Das
Modell führte zu mangelhafter Planung und mangelhafter Bauausführung, die
Mängel mussten im Jahr 2022/23 mit erheblichem Aufwand beseitigt werden.
Die
Planungsleistungen für das Vorhaben Sanierung und Umbau der ehemaligen Auferstehungskirche
(Jägerstieg 2) wurde als Generalplanungsleistungen nach einem
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben.
Die
Planungsleistungen für das Vorhaben Neubau für die Freiwillige Feuerwehr
Kleinmachnow (Am Bannwald 1, 1A) werden gegenwärtig ebenfalls mittels
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben,
hier jedoch in drei Losen ([1] Objektplanung und Tragwerk, [2] Technische
Gebäudeausrüstung und [3] Freianlagen).
In Vorbereitung sind
Verhandlungsvergaben für Planungsleistungen für Arbeiten im Rathaus
(Adolf-Grimme-Ring 10) und für Planungsleistungen zur Restrukturierung und
Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule (Förster-Funke-Allee 106, siehe
DS-Nr. 005/23).
Bei anderen
kommunalen Bauvorhaben erfolgten keine VgV-Verhandlungsverfahren, weil
stattdessen Planungswettbewerbe gemäß RPW 2013 durchgeführt wurden (Bauvorhaben
Sportplatz Celsiusstraße mit Funktionsgebäude,
Celsiusstraße/Dreilindener Weg, Erweiterung Hort „Am Hochwald“,
Adolf-Grimme-Ring 1 und Steinweg-Schule, Anbau, Steinweg 11).
Zu 2.
Für die Vergabe von
Architekten- und Ingenieurleistungen gelten die (Besonderen) Vorschriften des
Abschnitts 6, §§ 73 VgV. Die in § 14 Abs. 3 Nr. 1-4 treffen
gleichwohl zu und machen die Durchführung einer Verhandlungsvergabe
erforderlich.
Zu 3.
Der von einem
Planungsbüro erarbeitete „Vorentwurf“ vermittelt zwar bereits einen Eindruck
davon, was im Zusammenhang mit der Restrukturierung und Erweiterung der
Maxim-Gorki-Gesamtschule zu untersuchen sein wird. Die genauen
Dimensionierungen des Raumprogramms, auch vor dem Hintergrund innerschulischer
Abläufe, die tatsächlichen (schulischen und technischen) Anforderungen an die
Räumlichkeiten, die Untersuchungen von Baugrund, Statik und Brandschutz etc.
stehen jedoch noch aus und können erst im Rahmen einer Planung betrachtet,
bewertet und in einer in sich schlüssigen Lösung zusammengeführt werden.
Ø
Herr
Templin bittet um Ergänzung der Antwort zur Frage 2. Herr Ernsting sagt eine
schriftliche Ergänzung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu.