Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der DS-Nr. 005/23 sollen mit einem Grundsatzbeschluss die Mittel für die Vergabe der Planungsleistungen für die Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule bewilligt werden. Dafür soll das "komplexe und anspruchsvolle Verhandlungsverfahren" (Zitat siehe Begründung) gewählt werden, für das 28.000 Euro zusätzliche Mittel für "ein erfahrenes Anwaltsbüro" (Zitat siehe Begründung) nötig sind.

Die Wahl des Verhandlungsverfahrens ist gemäß §14 (3) eine Kann-Bestimmung, wenn eine der in den Punkten 1-5 aufgeführten Gründe auf das Vorhaben zutrifft.

 

Frage 1:

Bei welchen Bauvorhaben in den letzten zehn Jahren wurde für die Vergabe das Verhandlungsverfahren gewählt?

 

Frage 2:

Welche der in § 14 (3) 1-5 aufgeführten Gründe machen die Wahl der Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" nötig und wie wird das begründet?

 

In Ihrer Antwort auf Fragen aus dem Finanzausschuss schreiben Sie unter Punkt 6. "In Abschnitt 6 VgV, Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bestimmt § 74, dass diese Leistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 VgV zu vergeben sind."

 

Der Abschnitt 6 VgV – Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen führt in § 73 - Anwendungsbereich und Grundsätze Absatz 1 aus: Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich für die Vergabe von Architekten- und
Ingenieurleistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

 

Frage 3:

Welche Aufgabe enthält die Entwurfsplanung auf Grundlage eines bereits erarbeiteten Entwurfskonzepts, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann?

 

 

zu 1.

Das Bauvorhaben „Grundschule Auf dem Seeberg“ (Adolf-Grimme-Ring 1) wurde nach einer Generalübernehmer-Vergabe (GÜ-Vergabe) – kombinierte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen – realisiert. Das beauftragte Unternehmen (die Fa. ANES) erbrachte alle erforderlichen Leistungen. Die Erfahrungen mit dem Modell haben jedoch dazu geführt, dass die Verwaltung keine GÜ-Vergaben mehr durchführt. Das Modell führte zu mangelhafter Planung und mangelhafter Bauausführung, die Mängel mussten im Jahr 2022/23 mit erheblichem Aufwand beseitigt werden.

Die Planungsleistungen für das Vorhaben Sanierung und Umbau der ehemaligen Auferstehungskirche (Jägerstieg 2) wurde als Generalplanungsleistungen nach einem VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben.

Die Planungsleistungen für das Vorhaben Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow (Am Bannwald 1, 1A) werden gegenwärtig ebenfalls mittels VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben, hier jedoch in drei Losen ([1] Objektplanung und Tragwerk, [2] Technische Gebäudeausrüstung und [3] Freianlagen).

In Vorbereitung sind Verhandlungsvergaben für Planungsleistungen für Arbeiten im Rathaus (Adolf-Grimme-Ring 10) und für Planungsleistungen zur Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule (Förster-Funke-Allee 106, siehe DS-Nr. 005/23).

Bei anderen kommunalen Bauvorhaben erfolgten keine VgV-Verhandlungsverfahren, weil stattdessen Planungswettbewerbe gemäß RPW 2013 durchgeführt wurden (Bauvorhaben Sportplatz Celsiusstraße mit Funktionsgebäude, Celsiusstraße/Dreilindener Weg, Erweiterung Hort „Am Hochwald“, Adolf-Grimme-Ring 1 und Steinweg-Schule, Anbau, Steinweg 11).

 

 

Zu 2.

Für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen gelten die (Besonderen) Vorschriften des Abschnitts 6, §§ 73 VgV. Die in § 14 Abs. 3 Nr. 1-4 treffen gleichwohl zu und machen die Durchführung einer Verhandlungsvergabe erforderlich.

 

 

Zu 3.

Der von einem Planungsbüro erarbeitete „Vorentwurf“ vermittelt zwar bereits einen Eindruck davon, was im Zusammenhang mit der Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule zu untersuchen sein wird. Die genauen Dimensionierungen des Raumprogramms, auch vor dem Hintergrund innerschulischer Abläufe, die tatsächlichen (schulischen und technischen) Anforderungen an die Räumlichkeiten, die Untersuchungen von Baugrund, Statik und Brandschutz etc. stehen jedoch noch aus und können erst im Rahmen einer Planung betrachtet, bewertet und in einer in sich schlüssigen Lösung zusammengeführt werden.

 

 

Ø Herr Templin bittet um Ergänzung der Antwort zur Frage 2. Herr Ernsting sagt eine schriftliche Ergänzung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu.