Sitzung: 22.02.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: DS-Nr. 140/22/1
Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, bei
der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow, für Straßen in Kleinmachnow, wie
folgt, verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:
A.) In
Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m
haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283)
und für eine Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57)
„Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg frei“ und
B.) In Straßen,
die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden
Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den
Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66 / 315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“,
soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige
Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.
Die Halteverbote
sollen ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht
nur auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.
Für die geplanten
neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn,
Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch,
Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und
Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.
Anlage
Parken Straßenbreite 4,60m
Die Aussprache erfolgte im vorgenannten
Tagesordnungspunkt. Keine Abstimmung des Antrages; der Antrag wurde vom
Einreicher zurückgestellt.