Beschluss: zurückgestellt

Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow, für Straßen in Kleinmachnow, wie folgt, verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:

 

A.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg frei“ und

B.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66 / 315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.

Die Halteverbote sollen ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.

Für die geplanten neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.

 

Anlage

Parken Straßenbreite 4,60m


Die Aussprache erfolgte im vorgenannten Tagesordnungspunkt. Keine Abstimmung des Antrages; der Antrag wurde vom Einreicher zurückgestellt.