Sitzung: 19.04.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: INFO 005/23
Die Rederechte werden abgestimmt:
1. Rederecht für Herrn Jan Sosniok: 7 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimme, 1 Enthaltung - angenommen
2. Rederecht für Frau Nasse: 7 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimme, 1 Enthaltung - angenommen
Frau Nasse nimmt ihr
Rederecht wahr: „Es ist weniger eine Stellungnahme, als ganz konkrete Fragen,
die die Bürgerinnen und Bürger bewegen, aufgrund der Postwurfsendungen die wir
erhalten haben und der vorhergehenden Diskussion. Und zwar interessieren uns folgende
Fragen: Es heißt ja, dass in den Testzonen ein absolutes Haltverbot
eingerichtet werden soll. Bei den Bürgerinnen und Bürgern kommt die Frage auf,
was heißt das eigentlich. Bedeutet das, wenn ich z. B. vor dem Haus halte und
jemanden rauslassen muss, der im Rollstuhl sitzt, Kinder rauslassen muss,
anhalten muss, mein Gartentor aufmachen, zumachen muss, darf ich dann gar nicht
halten? Weil, absolutes Haltverbot heißt eigentlich absolutes Haltverbot. Das
ist die erste Frage. Die zweite sehr wichtige Frage ist, die uns alle bewegt:
Was bedeutet das für die Geschwindigkeit im Testgebiet? Denn, wenn dort keine
Autos stehen, dann wird Tempo 30 nicht eingehalten. Das haben wir alles schon
gesehen. Was plant die Gemeinde zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die
Geschwindigkeit Tempo 30 eingehalten wird? Wird es Bodenschwellen geben, wird
es andere Maßnahmen geben, um zu verhindern, dass z. B. im Heidefeld die Autos
dann durchrasen? Es ist die Rede von 190 ausgewiesenen Parkplätzen. Wer
bestimmt die Lage der Parkplätze und wie werden sie ausgestaltet? Wird es
bauliche Umgestaltungen geben? Wie wird der Prozess bestimmt. Wie werden die
Bürger involviert in die Gestaltung und auch in die Lage der Parkplätze? Warum
ist das ganze Vorgehen so intransparent? So empfinden es zumindest die
Bürgerinnen und Bürger. Warum werden alternative Vorschläge, die von allen
Seiten gemacht wurden, nicht in Betracht gezogen? Es gibt die Vorschläge z. B.
einseitig zu parken, mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig zu parken. Es gibt durchaus
Alternativen zum absoluten Parkverbot. Ursprünglich hieß es, das Heidefeld sei
vom Parkverbot ausgenommen, weil die Straße breit genug ist. Laut
Straßenverkehrsordnung, ich weiß nicht genau, ob es 5,00 m oder 5,50 m sein
müssen, auf jeden Fall ist die Straße Heidefeld breit genug. In dem letzten
Postwurf klang es so, als sei das Heidefeld auch inbegriffen. Wie wird die
Gemeinde umgehen mit Kosten, die für Bürger entstehen, die neue Parkflächen
schaffen müssen? Was macht die Gemeinde, wenn jemand dazu gezwungen wird, auf
seinem Grundstück Parkplätze zu schaffen, aber die Genehmigung nicht erteilt
wird, einen Baum zu fällen, der dem im Weg steht? Gibt es eine Anlaufstelle
oder einen Ansprechpartner für die Bürgerinnen und die Bürger, weil wir das Gefühl
haben, es gibt keinen rechten Ansprechpartner für uns? Wir werden vor
vollendete Tatsachen gestellt und bekommen diese Mitteilung per Postwurf und
werden vor vollzogene Entschlüsse gestellt. Ich hoffe, ich habe nichts
vergessen. Eine Frage gab es noch: Wenn nicht mehr öffentlich geparkt werden
darf, wo sollen dann Besucher parken? Man kann Kleinmachnow mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichen, aber nicht so gut. Wenn Leute aus der Stadt zu einem
herauskommen oder von woanders herkommen, besuchen kommen, mit diesen drei
Stunden und übers Wochenende, dann ist keine Parkmöglichkeit gegeben.“
Herr Sosniok verzichtet auf
sein Rederecht.
Herr Hahn,
Ausschussvorsitzender, bittet bei diesem emotionalen Thema um eine sachliche
und ruhige Diskussion, ohne persönliche Angriffe.
Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung,
erläutert die Information INFO 005/23. Sie beantwortet die von Frau Nasse
gestellten Fragen. Weiterhin sei sie für dieses Thema die Ansprechpartnerin im
Gemeindeamt KLM.
Folgende Punkte werden
angesprochen/diskutiert:
- Das
Bürgerschreiben für diese Ausschusssitzung sei zu spät rausgegangen.
- Die
Parkplatzlängen betragen jeweils 5,00 m.
- Wenn
eine Fahrbahnrestbreite von 3,50 m vorhanden ist, ist ein Parken gegenüber
von Einfahrten zulässig.
- Wenn
Einfahrten gegenüber von Parkzonen freigehalten werden sollen, dann
müssten die Parkzonen erheblich ausgeweitet bzw. verdoppelt werden.
- Begriff
Test hat drei Sachen: 1. Kriterien, 2. Ergebnis, 3. Dauer. Diese drei
Punkte wurden bisher nicht besprochen, müssen erst entwickelt und
vorgestellt werden.
- Der
Punkt Wiederherstellung Gehwege (gemeint ist Ertüchtigung) könnte als Sanierung
der Gehwege verstanden werden. Diesen Punkt überdenken.
- Wann
wird Bilanz gezogen, welche Kriterien werden zugrunde gelegt, ob der Test
erfolgreich ist oder nicht? Welche Kosten entstehen?
- Einseitiges
Parken auf dem Gehweg erlauben.
- Überlegung,
den gemeinsamen Antrag von FDP/CDU wieder einzubringen, um ein
Meinungsbild in der Gemeindevertretung einzuholen.
- Schwierig,
aus einer Information Tatsachen zu machen; mehr Wunsch nach Transparenz;
Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
- Uhrzeit
weglassen oder nur in Teilbereichen oder auf 17.00 Uhr vorziehen; kein absolutes
Haltverbot, sondern ein eingeschränktes Haltverbot anordnen; geplante
Bauarbeiten Straßen Heidefeld und Märkische Heide beachten.
- Eckbereiche
freihalten, Schleppkurven für LKW anlegen
- Hinweis
auf das Opportunitätsprinzip
- Parkraumbewirtschaftung
in markierten Flächen
- Besucherparkplätze
sollen zeitlich nicht eng eingegrenzt werden.
- Die
ausgewiesenen Parkplätze sollen vornehmlich für Besucher, DHL- und andere
Lieferdienste sowie Pflegedienste zur Verfügung stehen, daher ist die
zeitliche Begrenzung erfolgt.
- Anlieger
sollen ihre Fahrzeuge auf das eigene Grundstück stellen.
- Eine
über die Herstellung des rechtmäßigen Zustands hinausgehende Einschränkung
für die Bürger sei begründungsbedürftig und erkläre die Emotionalität der
Debatte.
- Wege
für den rechtmäßigen Zustand finden; Anordnung einzelner Felder mit Parken
auf dem Bürgersteig (für größere/breitere Kfz), Parkscheibenlösung.
- Evaluierung
betreiben für die Transparenz
- Die
Kosten der Ertüchtigung der Gehwege und der Beschilderungen stehen noch
nicht fest.
- Gemeinde
sollte großzügiger sein bei Fällgenehmigungen, wenn es um die Errichtung
von Stellplätzen auf dem privaten Grundstück geht.
Herr Weis dankt für die
schriftliche Information zu den Bußgeldtatbeständen 2021/2022 und bittet um
Veröffentlichung. Frau Leißner widerspricht der Veröffentlichung.
An der Diskussion beteiligten
sich:
Herr Krause, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Frau Heilmann, Herr Gutheins, Herr Weis,
Frau Sahlmann, Herr Dr. Osthaus, Herr Dr. Braun, Herr Flohr, Herr Jantĉ,
Frau Gebhardt-Feiler
Pause
von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr