Sitzung: 16.05.2023 Werksausschuss KITA-Verbund
Frau Feser teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass sie zu fünf
Punkten berichten wird und bittet darum, eventuelle Fragen gleich im Anschluss
zu den Themen zu stellen.
Finanzen
Der ungeprüfte Jahresabschluss 2022 liegt vor. Der
Wirtschaftsprüfer hat die Prüfung vollständig abgeschlossen und aktuell wird
noch der Bericht verfasst. Es wird voraussichtlich eine Rückzahlung an die
Gemeinde von rund 480.000 € erfolgen.
Im Hauptausschuss am 26.06.2023 und in der Gemeindevertretung am
12.07.2023 wird eine Beschlussempfehlung eingebracht werden, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH & PARTNER GmbH mit der Jahresabschlussprüfung
der Jahre 2023 bis 2025 zu beauftragen. Die Kernverwaltung hatte vorab den
KITA-Verbund dazu befragt.
Die Herausforderungen mit der Umsetzung der neuen Beitragsordnung
ab 01.08.2023 sind immens. Es gibt etliche Eltern, die dezidiert Kritik an
der Beitragsordnung üben und viele Fragen beantwortet haben wollen. Auch die
Kombination der aktuellen Beitragsordnung mit dem „Brandenburg-Paket“ ist für
Eltern schwer verständlich. Der Arbeitsaufwand mit diesen Eltern zu
kommunizieren, ist enorm und zudem auch psychisch sehr herausfordernd.
Zum anderen gibt es nach wie vor rund 90 Eltern, die trotz zweimaliger
Anschreiben seit Anfang Januar 2023 der Aufforderung nicht nachkommen, entweder
prüfbare Unterlagen einzureichen oder zu erklären, dass sie weiterhin den
Höchstbeitrag bezahlen. Auch hier ist zum Teil die Kommunikation mit den Eltern
schwierig. Die letzte Frist zum Einreichen der Unterlagen endete am 15.05.2023.
Das heißt, alle Verträge, für die die Eltern bislang nichts eingereicht haben,
werden jetzt im Höchstbeitrag eingestuft.
Frau Pichl fragt nach, ob die Schwierigkeiten mehr an der Kombination mit dem
„Brandenburg-Paket“ liegen oder mehr an der neuen Beitragsordnung. Gleichzeitig
schlägt sie ein Resilienztraining für betroffene Beschäftigte der
Geschäftsleitung vor, um zukünftig gestärkt bestimmte Situationen
durchzustehen.
Frau Feser steht in engem Austausch mit der Sachgebietsleiterin und unterstützt
diese. Frau Feser geht davon aus, dass diese derzeitigen Schwierigkeiten
höchstwahrscheinlich nur eine Übergangssituation bis zum Beginn der neuen
Beitragsordnung ab 01.08.2023 darstellen. Weiterhin teilt sie mit, dass es
inhaltlich in der neuen Beitragsordnung einzelne Textpassagen gibt, die den
Eltern schwer zu vermitteln sind.
Frau Heilmann fragt nach, welche Gruppe von Eltern vermehrt
diese Anfragen stellt bzw. mit denen die Kommunikation besonders herausfordernd
ist.
Frau
Feser teilt mit, dass es sich im
Regelfall um Eltern handelt, die ein hohes Einkommen haben.
Frau
Winde fragt nach, ob der KITA-Verbund
rein theoretisch auch Betreuungsverträge kündigen könnte.
Frau
Feser teilt mit, dass die Verträge
gekündigt werden könnten z. B. bei Nichtbezahlung der Beiträge. Der
KITA-Verbund versucht hier aber immer die Situation der Kinder in den
Vordergrund zu stellen, die für die Situation nichts können.
Herr
Steinacker merkt an, dass seiner Meinung nach, wenn die
Situation eskaliert und das Vertrauensverhältnis mit den Eltern total zerrüttet
ist, eine Kündigung in Erwägung gezogen werden sollte. Er stimmt allerdings zu,
dass das nicht im Sinne der Kinder ist.
Frau Feser beantwortet weitere Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau Feser berichtet weiter:
Die Gemeinde Kleinmachnow bereitet eine Klage
gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark vor. Es geht um die aus Sicht des KITA-Verbundes
nicht rechtmäßige Aufforderung, Gebühren für eine Baugenehmigung zu bezahlen.
Die Gebühren wurden vom Landkreis für einen Bauantrag einer neuen Außentreppe
der Kita „Pitti-Platsch“ erhoben. Da der KITA-Verbund keine eigene
Rechtspersönlichkeit besitzt und im übertragenen Wirkungskreis Aufgaben des
Landkreises übernimmt, scheint die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt.
Dem eingelegten Widerspruch hat der Landkreis nicht stattgegeben. Es geht um
784,00 €.
Der Zwischenbericht I/2023 liegt vor
und wird verteilt. Im Wesentlichen liegen die summierten Zahlen im geplanten
Rahmen. Die Umsetzung des Elternentlastungspaketes und die damit verbundenen
geringeren Elterneinnahmen werden kompensiert durch die Zahlung des Landkreises.
Die Auswirkungen der Tarifeinigung im
öffentlichen Dienst für das Jahr 2023 belaufen sich auf rund 375.000 €. In der
Personalkostenplanung wurde eine Steigerung von 5 % (450.000) eingeplant. Für
das Jahr 2024 wird es eine ganz erhebliche Steigerung geben.
Mit dem „Dritten Gesetz zur Verbesserung der
Qualität und der Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe“, das noch vor der
Sommerpause im brandenburgischen Landtag beschlossen werden soll, soll ab
01.08.2023 auch das vorletzte Kitajahr beitragsfrei sein. Gleichzeitig soll
auch die Beitragsfreiheit ab 2024 für das vorvorletzte Kitajahr beschlossen
werden. Somit wären ab August 2024 alle drei letzten Kindergartenjahre
beitragsfrei. Der Entwurf sieht eine pauschalierte Kompensationszahlung von
125,00 € pro Kind und Monat vor. Damit verschlechtert sich die Zahlungen des Landes
deutlich, da 125,00 € bisher der Sockelbetrag waren.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Kleinmachnow soll überarbeitet werden.
Hintergrund ist zum einen die Änderung der landesgesetzlichen Vorgaben für die
„Kindertagespflege“ und die damit verbundene Einschränkung der kommunalen
Handlungsspielräume. Alle Bürgermeister des Landkreises Potsdam-Mittelmark
haben sich dafür ausgesprochen, ab 01.08.2024 die Kindertagespflege direkt beim
Landkreis anzusiedeln.
Zum anderen geht es um die Anpassung des
Vertrages an die 39-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst. Mit Blick auf die
Personalverordnung des Landes und die darin festgeschriebenen Stellen pro Kind,
möchte Kleinmachnow daran festhalten, dass eine Stelle weiterhin 40 Stunden
umfasst.
Personal
Zum 28.08.2023 bzw. 01.09.2023 konnten 4 neue
Auszubildende eingestellt werden. Ebenso konnte die Stelle der technischen
Springkraft zum 01.06.2023 besetzt werden. Daneben wurden 2 Hausmeisterstellen
zum 01.04.2023 neu besetzt.
Daneben gab es 7 Austritte und 2
Renteneintritte. Es wurde 5 neue Beschäftigte eingestellt, davon eine
Heilpädagogin für die Kita „Ameisenburg“ für den Inklusionsbereich.
Gebäude
Mit der gewog wurde die Verlängerung des
Mietvertrages für den Hort „Ein Stein“ zu gleichen Konditionen um fünf
Jahre bis 31.12.2028 vereinbart. Danach gibt es eine Option um weitere 5 Jahre.
Mit Blick auf die gestiegenen Kosten für
Handwerkerleistungen gibt es Überlegungen, die Zahlungen an die gewog für
die laufende und außerordentliche Instandhaltung der Einrichtungen ab
01.01.2024 von 4,00 € auf 5,00 € pro Quadratmeter zu erhöhen (+ ca. 60.000 €).
Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2017. Ein entsprechender
Beschlussvorschlag wird in die Sitzung am 11.07.2023 eingebracht.
Kinder
Die Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung des Landkreises Potsdam-Mittelmark Fortschreibung
2022/2023 wurde am 12.04.2023 im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die
Auswirkungen mit Blick auf die Kapazitäten der Einrichtungen, das Thema
„Inklusion“, die Klimaneutralität usw. sollten im Herbst auch im SKS-Ausschuss
diskutiert werden.
Aktuell sind insgesamt 29 Kinder aus der
Ukraine in Einrichtungen des KITA-Verbundes, davon 18 in den Horten.
Schwerpunkt ist hier der Hort „Am Hochwald“ mit 11 Kindern.
Mit Blick auf das neue Kitajahr 2023/2024 und
die im April 2023 erfolgte Platzvergabe waren bei den 70 Anträgen für
den Krippen- und Kindergartenbereich 20 Anträge von zugezogenen Familien. Im
Hortbereich kamen 12 Anträge von neu zugezogenen Familien. Durch die
Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern kommt es zu sehr unterschiedlichen
Nachfragen nach bestimmten Einrichtungen. So gibt es Einrichtungen, die jetzt
schon für das kommende Kitajahr komplett belegt sind und andere, die aus
unter-schiedlichen Gründen noch viele freie Plätze haben. Auch dieses Thema
muss diskutiert werden.
Herr Steinacker fragt nach, ob Frau Feser bei der
Bedarfsplanung des Landkreises auch zu den Themen Prognoseplanung mit Blick auf
weitere Wohnbebauung und die Erforderlichkeit von Kindertageseinrichtungen
(Prädikat 2 „begrenzt erforderlich) für die Kita „Waldhäuschen“ involviert war.
Frau Feser teilt mit, dass sie den Bürgermeister, Herrn Grubert, zu einem
Gespräch beim Landkreis zur Bedarfsplanung begleitet hat. Im Rahmen dieses
Termins erklärte Herr Grubert die nun in der Planung dokumentierte Einschätzung
mit Blick auf die Bauentwicklung bzw. die Einwohnerentwicklung in Kleinmachnow.
Als Konsequenz auf die prognostizierten rückgehenden Kinderzahlen wurde durch
Frau Feser die Kita „Waldhäuschen“ als Einrichtung benannt, bei der eine
mögliche Schließung in den nächsten Jahren geprüft werden sollte. Die Kita
„Waldhäuschen“ ist die kleinste Einrichtung des KITA-Verbundes.
Pädagogische Arbeit
Mit den Leitungen der Einrichtungen erarbeitet
die Geschäftsleitung zurzeit eine sogenannte Betreuungsmatrix (Ampelsystem)
aus der hervorgeht, bei welcher Anzahl von anwesenden Beschäftigten und Kindern
welche Maßnahmen im Falle einer Unterbesetzung greifen. In diesem Zusammenhang
wird einrichtungsspezifisch auch festgelegt, wann und wie Eltern und der
Kitaausschuss über notwendige Maßnahmen informiert wird.
Frau Pichl merkt lobend an und ist stolz, dass
keine Kleinmachnower Einrichtung an der Aktion „Kita Kollaps“ teilgenommen hat.
Das zeugt ihrer Meinung nach von der guten Arbeit des KITA-Verbundes,
langfristiger Planung, einer guten Ausgangslage in Kleinmachnow und zum
Beispiel dem gemeinsamen Beschluss der Leitungsfreistellung usw.