Frau Feser teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass sie zu fünf Punkten berichten wird und bittet darum, eventuelle Fragen gleich im Anschluss zu den Themen zu stellen.

 

 

Finanzen

 

Der ungeprüfte Jahresabschluss 2022 liegt vor. Der Wirtschaftsprüfer hat die Prüfung vollständig abgeschlossen und aktuell wird noch der Bericht verfasst. Es wird voraussichtlich eine Rückzahlung an die Gemeinde von rund 480.000 € erfolgen.

 

Im Hauptausschuss am 26.06.2023 und in der Gemeindevertretung am 12.07.2023 wird eine Beschlussempfehlung eingebracht werden, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH & PARTNER GmbH mit der Jahresabschlussprüfung der Jahre 2023 bis 2025 zu beauftragen. Die Kernverwaltung hatte vorab den KITA-Verbund dazu befragt.

 

Die Herausforderungen mit der Umsetzung der neuen Beitragsordnung ab 01.08.2023 sind immens. Es gibt etliche Eltern, die dezidiert Kritik an der Beitragsordnung üben und viele Fragen beantwortet haben wollen. Auch die Kombination der aktuellen Beitragsordnung mit dem „Brandenburg-Paket“ ist für Eltern schwer verständlich. Der Arbeitsaufwand mit diesen Eltern zu kommunizieren, ist enorm und zudem auch psychisch sehr herausfordernd.

 

Zum anderen gibt es nach wie vor rund 90 Eltern, die trotz zweimaliger Anschreiben seit Anfang Januar 2023 der Aufforderung nicht nachkommen, entweder prüfbare Unterlagen einzureichen oder zu erklären, dass sie weiterhin den Höchstbeitrag bezahlen. Auch hier ist zum Teil die Kommunikation mit den Eltern schwierig. Die letzte Frist zum Einreichen der Unterlagen endete am 15.05.2023. Das heißt, alle Verträge, für die die Eltern bislang nichts eingereicht haben, werden jetzt im Höchstbeitrag eingestuft.

 

Frau Pichl fragt nach, ob die Schwierigkeiten mehr an der Kombination mit dem „Brandenburg-Paket“ liegen oder mehr an der neuen Beitragsordnung. Gleichzeitig schlägt sie ein Resilienztraining für betroffene Beschäftigte der Geschäftsleitung vor, um zukünftig gestärkt bestimmte Situationen durchzustehen.

 

Frau Feser steht in engem Austausch mit der Sachgebietsleiterin und unterstützt diese. Frau Feser geht davon aus, dass diese derzeitigen Schwierigkeiten höchstwahrscheinlich nur eine Übergangssituation bis zum Beginn der neuen Beitragsordnung ab 01.08.2023 darstellen. Weiterhin teilt sie mit, dass es inhaltlich in der neuen Beitragsordnung einzelne Textpassagen gibt, die den Eltern schwer zu vermitteln sind.

 

Frau Heilmann fragt nach, welche Gruppe von Eltern vermehrt diese Anfragen stellt bzw. mit denen die Kommunikation besonders herausfordernd ist.

 

Frau Feser teilt mit, dass es sich im Regelfall um Eltern handelt, die ein hohes Einkommen haben.

 

Frau Winde fragt nach, ob der KITA-Verbund rein theoretisch auch Betreuungsverträge kündigen könnte.

 

Frau Feser teilt mit, dass die Verträge gekündigt werden könnten z. B. bei Nichtbezahlung der Beiträge. Der KITA-Verbund versucht hier aber immer die Situation der Kinder in den Vordergrund zu stellen, die für die Situation nichts können.

 

Herr Steinacker merkt an, dass seiner Meinung nach, wenn die Situation eskaliert und das Vertrauensverhältnis mit den Eltern total zerrüttet ist, eine Kündigung in Erwägung gezogen werden sollte. Er stimmt allerdings zu, dass das nicht im Sinne der Kinder ist.

 

Frau Feser beantwortet weitere Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Feser berichtet weiter:

 

Die Gemeinde Kleinmachnow bereitet eine Klage gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark vor. Es geht um die aus Sicht des KITA-Verbundes nicht rechtmäßige Aufforderung, Gebühren für eine Baugenehmigung zu bezahlen. Die Gebühren wurden vom Landkreis für einen Bauantrag einer neuen Außentreppe der Kita „Pitti-Platsch“ erhoben. Da der KITA-Verbund keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und im übertragenen Wirkungskreis Aufgaben des Landkreises übernimmt, scheint die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt. Dem eingelegten Widerspruch hat der Landkreis nicht stattgegeben. Es geht um 784,00 €.

 

Der Zwischenbericht I/2023 liegt vor und wird verteilt. Im Wesentlichen liegen die summierten Zahlen im geplanten Rahmen. Die Umsetzung des Elternentlastungspaketes und die damit verbundenen geringeren Elterneinnahmen werden kompensiert durch die Zahlung des Landkreises.

 

Die Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für das Jahr 2023 belaufen sich auf rund 375.000 €. In der Personalkostenplanung wurde eine Steigerung von 5 % (450.000) eingeplant. Für das Jahr 2024 wird es eine ganz erhebliche Steigerung geben.

 

Mit dem „Dritten Gesetz zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kinder- und Jugendhilfe“, das noch vor der Sommerpause im brandenburgischen Landtag beschlossen werden soll, soll ab 01.08.2023 auch das vorletzte Kitajahr beitragsfrei sein. Gleichzeitig soll auch die Beitragsfreiheit ab 2024 für das vorvorletzte Kitajahr beschlossen werden. Somit wären ab August 2024 alle drei letzten Kindergartenjahre beitragsfrei. Der Entwurf sieht eine pauschalierte Kompensationszahlung von 125,00 € pro Kind und Monat vor. Damit verschlechtert sich die Zahlungen des Landes deutlich, da 125,00 € bisher der Sockelbetrag waren.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis und der Gemeinde Kleinmachnow soll überarbeitet werden. Hintergrund ist zum einen die Änderung der landesgesetzlichen Vorgaben für die „Kindertagespflege“ und die damit verbundene Einschränkung der kommunalen Handlungsspielräume. Alle Bürgermeister des Landkreises Potsdam-Mittelmark haben sich dafür ausgesprochen, ab 01.08.2024 die Kindertagespflege direkt beim Landkreis anzusiedeln.

 

Zum anderen geht es um die Anpassung des Vertrages an die 39-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst. Mit Blick auf die Personalverordnung des Landes und die darin festgeschriebenen Stellen pro Kind, möchte Kleinmachnow daran festhalten, dass eine Stelle weiterhin 40 Stunden umfasst.

 

 

Personal

 

Zum 28.08.2023 bzw. 01.09.2023 konnten 4 neue Auszubildende eingestellt werden. Ebenso konnte die Stelle der technischen Springkraft zum 01.06.2023 besetzt werden. Daneben wurden 2 Hausmeisterstellen zum 01.04.2023 neu besetzt.

 

Daneben gab es 7 Austritte und 2 Renteneintritte. Es wurde 5 neue Beschäftigte eingestellt, davon eine Heilpädagogin für die Kita „Ameisenburg“ für den Inklusionsbereich.

 

 

Gebäude

 

Mit der gewog wurde die Verlängerung des Mietvertrages für den Hort „Ein Stein“ zu gleichen Konditionen um fünf Jahre bis 31.12.2028 vereinbart. Danach gibt es eine Option um weitere 5 Jahre.

 

Mit Blick auf die gestiegenen Kosten für Handwerkerleistungen gibt es Überlegungen, die Zahlungen an die gewog für die laufende und außerordentliche Instandhaltung der Einrichtungen ab 01.01.2024 von 4,00 € auf 5,00 € pro Quadratmeter zu erhöhen (+ ca. 60.000 €). Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2017. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird in die Sitzung am 11.07.2023 eingebracht.

 

 

Kinder

 

Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung des Landkreises Potsdam-Mittelmark Fortschreibung 2022/2023 wurde am 12.04.2023 im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Auswirkungen mit Blick auf die Kapazitäten der Einrichtungen, das Thema „Inklusion“, die Klimaneutralität usw. sollten im Herbst auch im SKS-Ausschuss diskutiert werden.

 

Aktuell sind insgesamt 29 Kinder aus der Ukraine in Einrichtungen des KITA-Verbundes, davon 18 in den Horten. Schwerpunkt ist hier der Hort „Am Hochwald“ mit 11 Kindern.

 

Mit Blick auf das neue Kitajahr 2023/2024 und die im April 2023 erfolgte Platzvergabe waren bei den 70 Anträgen für den Krippen- und Kindergartenbereich 20 Anträge von zugezogenen Familien. Im Hortbereich kamen 12 Anträge von neu zugezogenen Familien. Durch die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern kommt es zu sehr unterschiedlichen Nachfragen nach bestimmten Einrichtungen. So gibt es Einrichtungen, die jetzt schon für das kommende Kitajahr komplett belegt sind und andere, die aus unter-schiedlichen Gründen noch viele freie Plätze haben. Auch dieses Thema muss diskutiert werden.

 

Herr Steinacker fragt nach, ob Frau Feser bei der Bedarfsplanung des Landkreises auch zu den Themen Prognoseplanung mit Blick auf weitere Wohnbebauung und die Erforderlichkeit von Kindertageseinrichtungen (Prädikat 2 „begrenzt erforderlich) für die Kita „Waldhäuschen“ involviert war.

 

Frau Feser teilt mit, dass sie den Bürgermeister, Herrn Grubert, zu einem Gespräch beim Landkreis zur Bedarfsplanung begleitet hat. Im Rahmen dieses Termins erklärte Herr Grubert die nun in der Planung dokumentierte Einschätzung mit Blick auf die Bauentwicklung bzw. die Einwohnerentwicklung in Kleinmachnow. Als Konsequenz auf die prognostizierten rückgehenden Kinderzahlen wurde durch Frau Feser die Kita „Waldhäuschen“ als Einrichtung benannt, bei der eine mögliche Schließung in den nächsten Jahren geprüft werden sollte. Die Kita „Waldhäuschen“ ist die kleinste Einrichtung des KITA-Verbundes.

 

 

Pädagogische Arbeit

 

Mit den Leitungen der Einrichtungen erarbeitet die Geschäftsleitung zurzeit eine sogenannte Betreuungsmatrix (Ampelsystem) aus der hervorgeht, bei welcher Anzahl von anwesenden Beschäftigten und Kindern welche Maßnahmen im Falle einer Unterbesetzung greifen. In diesem Zusammenhang wird einrichtungsspezifisch auch festgelegt, wann und wie Eltern und der Kitaausschuss über notwendige Maßnahmen informiert wird.

 

Frau Pichl merkt lobend an und ist stolz, dass keine Kleinmachnower Einrichtung an der Aktion „Kita Kollaps“ teilgenommen hat. Das zeugt ihrer Meinung nach von der guten Arbeit des KITA-Verbundes, langfristiger Planung, einer guten Ausgangslage in Kleinmachnow und zum Beispiel dem gemeinsamen Beschluss der Leitungsfreistellung usw.