Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Der geprüfte Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 05.06.2023, wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen.  

 

 

Abweichende Stellungnahme des Hauptausschusses

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt nachdrücklich die im Prüfbericht empfohlene prioritäre Besetzung der Stelle SB Umsatzsteuer/Beteiligungen.

 

 

Anlagen

·       Jahresabschluss 2019 mit seinen Anlagen

·       Prüfbericht

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Rechnungsprüfer, Herrn Nicolai, an Hand einer Power-Point-Präsentation.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 053/23 beteiligt sich:

 

Herr Templin als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Das Verfahren ist ein wenig analog der Entlastung von Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern. Der Jahresabschluss ist die Voraussetzung dafür, dass der Hauptverwaltungsbeamte, der Bürgermeister, entlastet wird. Die Prüfung des Jahresabschlusses nimmt keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, sondern das Rechnungsprüfungsamt in Form von Herrn Nicolai. Das Rechnungsprüfungsamt hat die gerade verlesene Empfehlung zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten uneingeschränkt empfohlen. Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes haben sich der Rechnungsprüfungsausschuss und der Hauptausschuss einstimmig angeschlossen. Der Jahresabschluss ist aber etwas, und dafür versuche ich zu werben, was Sie sich in einer stillen Stunde mal durchlesen sollten. Gar nicht die aggregierten Zahlen, sondern einzelne Vorhaben. Sie brauchen dabei nicht auf die Zahlen als solches achten, die sind geprüft und stimmen, aber Sie erfahren so, was beschlossen und wie es umgesetzt wurde, was geplant wurde und was finanziell am Ende steht. Der Jahresabschluss 2019, den wir hier feststellen, bezieht sich ja noch auf Dinge, die die „alte“ Gemeindevertretung mehr oder minder gemacht hat. Erklärtes Ziel ist es, dass wir auch noch in dieser Wahlperiode Jahresabschlüsse vorlegen, an deren Entwicklung Sie mit Haushaltsbeschlüssen usw. Anteil hatten. Das wir jetzt den Jahresabschluss 2019 haben, nachdem wir als letztes den Jahresabschluss 2018 hatten, zeigt, dass wir da auf einem guten Weg sind. Eine Empfehlung, die der Rechnungsprüfer gerade vorgelesen hat, nämlich die prioritäre Besetzung, hat der Rechnungsprüfungsausschuss in Form einer Maßgabe, die auch im Hauptausschuss bestätigt wurde, verfasst. Wir als Gemeindevertretung halten es für sehr wichtig, weil die Stelle auch die Kämmerei entlastet die mit Nachtragshaushalten, Jahresabschlüssen, Gesamtabschlüssen usw. auch nicht über mangelnde Arbeit klagen kann. Deswegen ist diese Maßgabe ein Appell von Seiten der Gemeindevertretung an den fürs Personal zuständigen Hauptverwaltungsbeamten.

Damit ich mich nicht nochmal melden muss, schließe ich mich auch den Empfehlungen von Herrn Nicolai an, dem Bürgermeister im nachfolgenden Tagesordnungspunkt uneingeschränkt die Entlastung zu erteilen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 053/23:

Die DS-Nr. 053/23 wird einstimmig beschlossen.